Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 24
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 24
Eigentümerversammlung in Wohnwagen des Verwalters - Zumutbarkeit - Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr - Eignung des Verwalters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Im Wohnwagen versammeln?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigentümerversammlung; Wohnwagen des Verwalters; Unzumutbarkeit; Gespannte zwischenmenschliche Beziehungen; Sofortige weitere Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 3 II (WEG) 11/99
- LG Bielefeld, 25.01.2000 - 23 T 269/99
- OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 516
- NZM 2001, 297
- FGPrax 2001, 64
- ZMR 2001, 383
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82
Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00
Zeit und Ort müssen daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; BayObLGZ 1987, 219; Senat WE 1992, 136; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung, § 24 WEG Rn.44ff; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3.Auflage, Rn.351; Huff WE 1988, 51). - BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 68/86
Eigentümerversammlung; Einberufung; Sonntag; Zulässigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00
Zeit und Ort müssen daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; BayObLGZ 1987, 219; Senat WE 1992, 136; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung, § 24 WEG Rn.44ff; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3.Auflage, Rn.351; Huff WE 1988, 51). - OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91
Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00
Zeit und Ort müssen daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; BayObLGZ 1987, 219; Senat WE 1992, 136; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung, § 24 WEG Rn.44ff; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3.Auflage, Rn.351; Huff WE 1988, 51).
- AG Dortmund, 27.03.2018 - 512 C 31/17
Keine Eigentümerversammlungen in der Waschküche!
Versammlungsort und Versammlungsstätte müssen so beschaffen sein, dass eine ordnungsmäßige Durchführung der Eigentümerversammlung gewährleistet (OLG Hamm ZMR 2001, 1004; OLG Hamm NJW-RR 2001, 516 (517) und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Versammlung möglich ist. - OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
Kein Stimmrecht des Nießbrauchers
Der Ort muss daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (vgl. Senat FGPrax 2001, 64 = NJW-RR 2001, 516; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; … - LG Itzehoe, 26.01.2018 - 11 S 33/17
Wann ist eine Verwalterbestellung rechtswidrig?
Zu einer Ungültigkeitserklärung eines mehrheitlich gefassten Bestellungsbeschlusses kann es vor diesem Hintergrund etwa kommen, wenn der Verwalter offensichtlich die für die Amtsführung erforderliche Neutralität vermissen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2000 -15 W 109/00; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013 -25 S 7/13 U); aber auch eine Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer kann Anlass für eine kritische Würdigung der Beweggründe sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11; BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10). - OLG Hamm, 21.05.2001 - 15 W 51/01
Zur Ermöglichung der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, §§ 23, 25 Abs. 2 …
Die Ermessensgrenzen ergeben sich aus der Funktion der Wohnungseigentümerversammlung als Ort der gemeinsamen Willens bildung {Senat FG Prax 2001, 64 = NJW-RR 2001, 516, Bärmann/Merle, WEG, 8 Aufl., § 24 Rdn. 47).
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