Rechtsprechung
| OLG München, 15.11.2005 - 31 Wx 56/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 2356 Abs. 2 Satz 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2356 Abs. 2
"Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen Erbschein bei erheblicher Erschwernis anderweitiger Abgabe und Fehlen sachdienlicher Angaben genügen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2356 Abs. 2 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2356 Abs. 2
"Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen Erbschein bei erheblicher Erschwernis anderweitiger Abgabe und Fehlen sachdienlicher Angaben genügen - iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 2354; BGB § 2356
Rechtsgeschäft und Verjährung --> Stellvertretung; Erbrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag eines im Ausland lebenden Ausländers auf Erteilung eines Erbscheins; Bei einem derartigen Antrag vom Antragssteller zu erbringende Leistungen; Erlass einer eidesstattlichen Versicherung bei Vorlage einer von einem ausländischen Notar aufgenommen eidesstattlichen ...
Verfahrensgang
- AG Memmingen - VI 892/90
- LG Memmingen, 13.06.2005 - 4 T 358/05
- OLG München, 15.11.2005 - 31 Wx 56/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 226
- FGPrax 2006, 27
- Rpfleger 2006, 125
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers
Sind hingegen die Voraussetzungen gegeben, kommen als sonstige Beweismittel in Betracht: sonstige Urkunden, die mit ausreichender Sicherheit Angaben über den Personenstandsfall enthalten, z.B. die nicht als Gegenstand der Personenstandsbeurkundung aufgefassten sonstigen Eintragungen in Personenstandsbüchern und -urkunden; der Zweite Teil des Familienbuchs nach dem Personenstandsgesetz 1937; die Anzeige des Todesfalls durch das Standesamt an das eine Verfügung von Todes wegen verwahrende Nachlassgericht oder Notariat; die Mitteilungen der betreffenden Dienststellen für Kriegsteilnehmer der beiden Weltkriege; im Einzelfall auch Ahnenpässe und Taufscheine; darüber hinaus in besonders gelagerten Einzelfällen Zeugenaussagen und schließlich nach umstrittener Auffassung eidesstattliche Versicherungen Dritter (zu Vorstehendem: OLG Schleswig NJW-RR 2013; S. 1166 f und OLG München NJW-RR 2006, S. 226 f, jeweils m.w.Nachw.;… MK-J. Mayer, BGB,6. Aufl. 2013, § 2356 Rdnr. 42 f;… BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand 01.11.2013, § 2356 Rdnr. 10;… Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2356 Rdnr. 10). - OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12
Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der …
Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (…Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25;… Lange, a.a.O.). - OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Verlangen des Nachlassgerichts nach eidesstattlicher Versicherung auch bei als …
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ).
- OLG Schleswig, 22.11.2010 - 3 Wx 76/10
Anforderungen an den Nachweis der Erbberechtigung im Erbscheinsverfahren
Allerdings muss das andere Beweismittel im Sinne der genannten Norm auch ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen, wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senatsbeschluss vom 30.9.2009, 3 Wx 74/08, SchlHA 2010, 86 ff = FamRZ 2010, 930ff = FGPrax 2010, 40 f; KG FamRZ 1995, 837 ff bei juris Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei juris Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei juris Tz. 25; Palandt/Edenhofer, BGB , 69. A. 2010, § 2356 Rn. 10; Staudinger/Schilken, BGB , Neubearb. - OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08
Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden
Allerdings muss das andere Beweismittel im Sinne der genannten Norm auch ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen, wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (KG FamRZ 1995, 837 ff bei juris Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei juris Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei juris Tz. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. A. 2009, § 2356 Rn. 10; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. - OLG Saarbrücken, 14.02.2006 - 4 U 143/05
Straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltsmaßstab beim Betrieb eines Umschlaglagers
Es kann im Ergebnis offen bleiben, ob mit Blick auf diese der Zweckbestimmung eines Umschlagplatzes immanenten Risiken auf Umschlagplätzen der vorliegend zu beurteilenden Art im Regelfall nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf (dagegen: KG OLGR 2006, 55). - OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 20 W 221/18
Ehegattentestamt - Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens - …
(b) Nach - soweit ersichtlich - herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum kann der Nachweis mit solchen anderen Beweismitteln aber nur dann als geführt angesehen werden, wenn diese ähnlich klare und hinreichend verlässliche Folgerungen ermöglichen wie öffentliche Urkunden, insbesondere Personenstandsurkunden, so dass insoweit strenge Anforderungen zu stellen sind vergleichbar dem Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments (vgl. z. B. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.02.2013, Az. Wx 113/12; Tz. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2012, Az. 15 W 404/11, Tz. 11; OLG München, Beschluss vom 15.11.2005, Az. 31 Wx 056/05, Tz. 13; KG Berlin, Beschluss vom 29.11.1994, Az. 1 W 2837/94, Tz 5; zitiert jeweils nach juris;… Zimmermann in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 352 FamFG, Rn. 70;… Grziwotz in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., § 352 FamFG, Rn. 87).
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