Rechtsprechung
| KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2; ; FrhEntzG § 5; ; FrhEntzG § 6; ; FrhEntzG § 11
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FEVG § 11; FEVG § 6 Abs. 1; FEVG § 16 Abs. 1; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2
D (A), Abschiebungshaft, Haftbefehl, einstweilige Anordnung, Anhörung, Gefahr im Verzug, Begründungserfordernis, Kosten, außergerichtliche Kosten, Ausländerbehörde, begründeter Anlass, Haftantrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der vorläufigen Freiheitsentziehung ohne Anhörung bei Vorabhaftantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur Begründung der Gefahr im Verzug in einem Beschluss über die vorläufige Freiheitsentziehung bei unterlassener Anhörung des Ausländers bei der Entscheidung über den Vorabhaftantrag
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2006 - 70 XIV 1226/06
- LG Berlin, 02.06.2008 - 84 T 322/06
- KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 86
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen an den begehrten Feststellungen ist durch ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam nicht entfallen (BVerfG, NJW 2002, 2456; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; VerfGH Berlin…, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 55/04 und 55A/04 -, JURIS, Rdn. 17; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 W 371/07 -, InfAuslR 2008, 169). - BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen an den begehrten Feststellungen ist durch ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam nicht entfallen (BVerfG, NJW 2002, 2456; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; VerfGH Berlin…, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 55/04 und 55A/04 -, JURIS, Rdn. 17; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 W 371/07 -, InfAuslR 2008, 169). - VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen …
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen an den begehrten Feststellungen ist durch ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam nicht entfallen (BVerfG, NJW 2002, 2456; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; VerfGH Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 55/04 und 55A/04 -, JURIS, Rdn. 17; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 W 371/07 -, InfAuslR 2008, 169).
- OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05
Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei …
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Die Entscheidung über die Anordnung der beantragten sogenannten "kleinen Sicherungshaft" lag danach im pflichtgemäßen Ermessen des Amtsgerichts (OLG München, OLGReport 2006, 269), war also nicht allein von dem Haftantrag der Ausländerbehörde und den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG abhängig. - KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07
Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei …
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen an den begehrten Feststellungen ist durch ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam nicht entfallen (BVerfG, NJW 2002, 2456; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; VerfGH Berlin…, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 55/04 und 55A/04 -, JURIS, Rdn. 17; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 W 371/07 -, InfAuslR 2008, 169). - KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08
Ausländerrecht: Erforderlichkeit einer richterlichen Entscheidung bei einer …
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08
Deshalb kann Gefahr im Verzug auch nicht allein damit begründet werden, dem Betroffenen werde durch die Ladung der Haftantrag der Ausländerbehörde bekannt, so dass die Möglichkeit bestehe, er werde sich seiner Verhaftung entziehen; vielmehr bedarf es für eine solche Annahme konkreter Anhaltspunkte (Senat, Beschluss vom 23. April 2008 - 1 W 48/08 -, OLGReport 2008, 624).
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …
cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91). - OLG Celle, 18.12.2008 - 22 W 50/08
D (A), Verfahrensrecht, Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Vorführung, Anhörung, …
Gleichwohl hat der Gesetzgeber die vorherige Vorladung zum Termin über die mündliche Anhörung festgelegt, bevor das Gericht auf eine Vorführung des Betroffenen zurückgreifen kann (vgl. KG, BeckRS 2008 08822; Beschluss vom 30. September 2008, 1 W 225/07, bei juris; Beschluss vom 18. November 2008, 1 W 275/08, bei juris). - LG Hanau, 10.10.2023 - 3 T 87/23 Sieht das Amtsgericht bei der Entscheidung über einen sogenannten Vorabhaftantrag der Ausländerbehörde von der Anhörung des Ausländers ab, ist in dem Beschluss über die vorläufige Freiheitsentziehung konkret zu begründen, auf Grund welcher konkreten tatsächlichen Umstände eine dann erforderliche Gefahr im Verzug vorliegt (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 W 275/08, FGPrax 2009, 86, beck-online).
- LG Braunschweig, 30.12.2009 - 3 T 726/09
Abschiebungshaft, Anhörung, Sicherungshaft, einstweilige Anordnung
Für eine solche Annahme bedarf es konkreter Anhaltspunkte (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 W 275/08, FGPrax 2009.86, zitiert nach juris).
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