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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2013 - I-15 W 251/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35204
OLG Hamm, 20.09.2013 - I-15 W 251/13 (https://dejure.org/2013,35204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2013 - I-15 W 251/13 (https://dejure.org/2013,35204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2013 - I-15 W 251/13 (https://dejure.org/2013,35204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genehmigungserfordernis, Veräußerung, erbengemeinschaftliches Grundstück

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1643 Abs. 1, BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
    Genehmigungserfordernis, Veräußerung, erbengemeinschaftliches Grundstück

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1643; BGB § 1821
    Zu den Genehmigungserfordernissen bei der Veräußerung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks unter Beteiligung Minderjähriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1643 Abs. 1, BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im erbengemeinschaftlichen Eigentum eines minderjährigen Kindes und seiner Eltern stehenden Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Elternteil und minderjähriges Kind veräußern Grundstück - Muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Veräußerung eines im erbengemeinschaftlichen Eigentum eines minderjährigen Kindes und seiner Eltern stehenden Grundstücks

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Familienrechtliche Genehmigungserfordernisse bei Verkauf eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 11
  • FamRZ 2014, 492
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Rn. 14 b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris;… Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Rn. 14 b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris;… Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • LG Schwerin, 29.02.1996 - 5 T 350/95

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu Finanzierungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Nach a.A. bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten sind (vgl. LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25; vgl. zum Meinungsstand DNotI-Report 2003, 129).
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Bamberg, 28.01.1981 - 2 WF 6/81
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13
    Nach a.A. bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, wenn in dem genehmigten Kaufvertrag bereits die wesentlichen Vertragsbestimmungen für die Bestellung des Grundpfandrechts enthalten sind (vgl. LG Schwerin MittBayNot 1997, 297; LG Saarbrücken Rpfleger 1982, 25; vgl. zum Meinungsstand DNotI-Report 2003, 129).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer …

    Die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung unterfällt dann nicht dem Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn die Grundschuld vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten, konkret umgrenzten Belastungsvollmacht bestellt worden ist (a.A: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 und OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2013 - I-15 W 251/13).

    Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

    bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.

  • OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 20 W 130/24

    Erforderlichkeit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Die - soweit ersichtlich - nach wie vor herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung geht aber davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. zunächst die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss zitierten - und derjenigen des OLG Düsseldorf zeitlich vorangehenden - Entscheidungen des OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59; OLG Hamm FGPrax 2014, 11;… wohl auch KG FGPrax 2022, 148, Tz. 8 bei juris, und nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf: BeckOK BGB/Kadelbach, Stand: 01.11.2024, § 1850 Rz. 6;… BeckOK GBO/Reetz, Stand: 09.12.2024, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 107;… Bauer/Lütgens/Schwedler/Harm, HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 150. Lieferung - 8/2024, § 1850 BGB Rz. 47;… jurisPK-BGB/Herberger, Stand: 10.12.2024, § 1850 Rz. 30, sowie die vielfältigen Nachweise in den Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf von Dressler-Berlin FGPrax 2023, 246; Frie Rpfleger 2024, 61; Lamberz FamRZ 2023, 1820 und ErbR 2024, 74; Böttcher NJW 2024, 2886; Braun DNotZ 2024, 924).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines …

    Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688).
  • OLG Köln, 18.11.2024 - 2 Wx 192/24

    Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung

    Die herrschende Meinung hält eine eigenständige Genehmigung der auf der Grundlage der Finanzierungsvollmacht vorgenommenen Belastung für erforderlich (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13; ablehnend gegenüber der Entscheidung des OLG Düsseldorf: Lamberz, FamRZ 2023, 1820 ff.).
  • OLG Celle, 18.09.2025 - 20 W 40/25

    Eintragung einer Grundschuld i.R.e. Grundstücksverkaufs

    b) Dagegen geht die überwiegende oberlandesgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die vom Familiengericht bzw. Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrages, der eine Belastungsvollmacht enthalte, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lasse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2024 - 2 Wx 192/24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2024 - 20 W 130/24; OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 251/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2011 - 20 W 251/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 W 130/04, alle juris; vgl. auch Harm in: Bauer/Lütgens/Schwedler, Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht - HK-BUR, 154. Lieferung, 6/2025, § 1850 BGB, Rn. 49; BT-Drs.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 3 Wx 158/24

    Erlass einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts nur bei behebbaren Hindernissen …

    Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2024 - 2 Wx 158/24
    Rn. 17 2. Ebenso wenig bedarf die vom Beteiligten zu 2. bestellte Finanzierungsgrundschuld einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung (a.A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).
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