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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5285
BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97 (https://dejure.org/2001,5285)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2001 - XII ZB 38/97 (https://dejure.org/2001,5285)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2001 - XII ZB 38/97 (https://dejure.org/2001,5285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    VAÜG § 2 Abs. 1; ; VAÜG § 3 Abs. 2; ; VAÜG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § ... 1587 o; ; BGB § 1587 o Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1587 o Abs. 1 Satz 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtskräftige Scheidung - Versorgungsausgleichsverfahren - Abtrennung eines Verfahrens - Rentenanwartschaften - Angleichungsdynamische Anrechte - Nichtangleichungsdynamische Anrechte - Systemimmanente Schranken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587o Abs. 1 S. 2
    Wirksamkeit einer vor Gericht abgeschlossenen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich; Einbeziehung nichtangleichungsdynamischer Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FPR 2002, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 28/97

    Zulässigkeit einer Vereinbarung im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97
    Vielmehr komme es für die Frage der Wirksamkeit allein darauf an, ob sich die Vereinbarung der Parteien im Rahmen der ihnen nach § 1587 o Abs. 1 BGB eingeräumten Dispositionsbefugnis halte (Senatsbeschluß vom 5. September 2001 - XII ZB 28/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 125/88

    Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den …

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97
    Zwar setzt die Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den Versorgungsausgleich regelmäßig voraus, daß beide Ehegatten dabei durch bei dem Gericht zugelassene Rechtsanwälte vertreten werden (Senatsbeschluß vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680).
  • OLG Bamberg, 25.03.1998 - SA 3/98
    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97
    Die Vereinbarung bewirkt deshalb mittelbar einen - wenn auch relativ geringfügigen - Teilausschluß des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Berechtigten und hat damit nicht die unzulässige Folge, daß zu Lasten des Ausgleichspflichtigen mehr Anwartschaften übertragen werden, als dies ohne die Vereinbarung der Fall wäre (vgl. auch Kemnade, FamRZ 1998, 1443).
  • OLG Köln, 11.04.2008 - 4 UF 21/08

    Familienrecht - Zur Unzulässigkeit einer Vereinbarung über die Behandlung …

    Auch sind beide Ehegatten jeweils von einem zugelassenen Rechtsanwalt beraten und vertreten worden (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2001 - XII ZB 38/97 -, FÜR 2002, 84, juris Rn. 11).

    Dies entspricht zwar dem Orientierungssatz der anderen BGH-Entscheidung vom 05.09.2001 (XII ZB 38/97), wie er in Juris veröffentlicht ist.

    Diese Besserstellung der Ausgleichsberechtigten ergibt mittelbar eine Ausdehnung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Ausgleichspflichtigen, was unzulässig ist (vgl. BGH - XII ZB 38/97 -, juris Rn. 16;… FamRZ 01, 1701, 1703 = juris Rn. 18;… Hahne, a.a.O. § 1587 o BGB Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 9 UF 25/08

    Gleichbehandlung von angleichungsdynamischen und nichtangleichungsdynamischen …

    Deshalb ist eine Vereinbarung gemäß §§ 134, 1587o Abs. 1 S. 2 BGB nichtig, wenn sie zur Folge hat, dass zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als dies bei Einbeziehung aller in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften der Fall wäre (BGH, FamRZ 2001, 1701; FPR 2002, 84).
  • OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens vor der …

    Eine vertraglich beabsichtigte Vereinbarung über einen Ausschluss ist kein Grund für eine Aufnahme (zur Vereinbarung zur Vermeidung bzw. Aufhebung der Aussetzung vgl. BGH Beschl. v. 5.9.2001 Az. XII ZB 28/97 und XII ZB 38/97 = FamRZ 2001, 17019).
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