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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3368
OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03 (https://dejure.org/2003,3368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.11.2003 - 12 UF 162/03 (https://dejure.org/2003,3368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. November 2003 - 12 UF 162/03 (https://dejure.org/2003,3368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auf Ehezeit entfallender Anspruch auf Betriebsrente als im Leistungsstadium volldynamisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 958
  • NJW 2005, 320 (Ls.)
  • MDR 2004, 215
  • FamRZ 2004, 883
  • FPR 2004, 257
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
    Die regelmäßigen Erhöhungen der VBL-Versicherungsrenten um 1 % bleiben also nur um deutlich weniger als einen Prozentpunkt hinter den Steigerungsraten der Vergleichsversorgungen zurück (vgl. BGH FamRZ 1992, 1051, 1054), zumal nach der gegenwärtigen Diskussion über Rentenanpassungen jährliche Erhöhungen in dem bisherigen Umfang nicht mehr zu erwarten sind.

    Auch wenn damals die durchschnittliche jährliche Erhöhung der Beamtenversorgung mit 6, 85 % deutlich höher lag als heute, ist eine Abweichung der durchschnittlichen Erhöhung zwischen den Renten der Beteiligten zu 3) und der gesetzlichen Rentenversicherung von weniger als 10 % (1,0 % zu 1, 06 %) jedenfalls so geringfügig, dass eine unterschiedliche Bewertung nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. auch BGH FamRZ 1992, 1051, 1054).

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
    Der Bundesgerichtshof hat in einer früheren Entscheidung (FamRZ 1983, 40, 42) eine Betriebsrente, die um 1 % unter der durchschnittlichen Erhöhung der Beamtenversorgung zurückgeblieben ist, noch als in nahezu gleicher Weise steigend im Sinne von § 1587a Abs. 3 BGB angesehen.
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 89/89

    Dynamische Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
    Er erhält seit 01.02.2001 von der Beschwerdeführerin eine Versorgungsrente nach § 40 Abs. 1 d. S. a. F., die als Teil der Gesamtversorgung dynamisch im Sinne von § 1587a Abs. 3 BGB war (BGH, Beschluss vom 09.05.1990 - XII ZB 89/89 -, FamRZ 1990, Seite 984/985).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    b) Volldynamik jedenfalls im Leistungsstadium (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig FamRZ 2004, 883).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen …

    Hinsichtlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes geht ein Teil der Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. vom 21.11.2003, FPR 2004, 257; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1808) zunehmend von einer Volldynamik in der Leistungsphase aus.

    Dies gilt ebenso für verschiedene betrieblichen Zusatzversorgungen (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 7; OLG Schleswig, MDR 2004, 215; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 1931; AG Tempelhof Kreuzberg, FamRZ 2003, 1932; AG Meldorf, FamRZ 2003, 1756).

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des …

    Die auf die erwähnte Neuregelung hin ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich; es wird vertreten, dass die Zusatzversorgung sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase volldynamisch sei (OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1041); nach anderer Auffassung ist sie in der Anwartschaftsphase als statisch, im Leistungsstadium jedoch als dynamisch anzusehen (OLG München, FamRZ 2004, 639; OLG Schleswig, FamRZ 2004, 883; OLGR Zweibrücken 2004, 58; vgl. auch Deisenhofer, FamRZ 2004, 1006); demgegenüber wird umgekehrt angenommen, dass nur in Bezug auf die Anwartschaftsphase, nicht aber die Leistungsphase von einer Dynamik ausgegangen werden könne (OLG Jena, FamRZ 2003, 1929;… Glockner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 11 UF 93/04

    Bewertung von Beamtenversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Die Anwartschaft ist unverfallbar und teildynamisch, da sie zwar nicht im Anwartschaftsstadium, wohl aber im Leistungsstadium in gleicher oder in nahezu gleicher Weise wie eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt (BGH FamRZ 2004, 1474; OLG Schleswig, MDR 2004, 215).
  • OLG Schleswig, 09.03.2004 - 12 UF 207/01

    Versorgungsausgleich bei Ansprüchen gegen ausländischen Versorgungsträger

    Ausgehend von den Auskünften der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 16.10.1998 und 30.09.2002, nach denen die Anwartschaften auch in der Leistungsphase statisch sein sollen (anders insoweit der Senat in SchlHA 2004, 23), hat die Antragstellerin unverfallbare statische Anwartschaften auf eine Versicherungsrente von monatlich 92, 90 DM entsprechend 47, 50 EUR erworben.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03

    Versorgungsausgleich: Dynamik der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in …

    Demgegenüber hat das OLG Schleswig mit Beschluss vom 21.11.2003 - 12 UF 162/03, zitiert nach Jurion, unter Zugrundelegung der von Glockner ermittelten Jahresdurchschnittserhöhung der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitraum 1995 bis 2004 eine Volldynamik bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2004 - 5 UF 77/02

    Gewährung nachehelichen Unterhalts und Versorgungsausgleich unter geschiedenen …

    Vergleicht man die durchschnittliche Anpassung der gesetzlichen Renten von 1, 059 % mit dem der künftigen fiktiven Kapitaldeckung zugrundeliegenden Rechnungszins von 3, 25 % und der Anpassung im Leistungsstadium von 1 % pro Jahr, kann eine Volldynamik angenommen werden (… für Dynamik im Anwartschaftsstadium auch Johannsen/Henrich/Hahne, a.a.O., § 1587 a Rn. 214 g; Bordt, FamRZ 2003, 893; Glockner FamRZ 2002, 287; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 1929, 1930; für Volldynamik der Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auch AG Tempelhof-Kreuzberg, FamRZ 2003, 1932; dagegen OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 314 und OLG Thüringen, FamRZ 2003, 1929, 1930;… vgl. auch Wick, a.a.O., Rn. 177; für Dynamik im Leistungsstadium: OLG Schleswig, MDR 2004, 215 ).
  • OLG Schleswig, 17.02.2004 - 12 UF 227/99

    Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

    Damit wird auch nach der neuesten Rechtsprechung des Senates - veröffentlicht in SchlHA 2004 S. 23 - bestätigt, dass die Anwartschaften des Antragsgegners bei der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein volldynamisch sind.
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