Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 7 WF 1142/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versorgungsausgleichsverfahren: Billigkeitsprüfung bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Übergangsfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamFR 2012, 68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 7 WF 1142/11
Rn. 2 Das Verfahren über den Versorgungsausgleich ist in dem Urteil ausgesetzt worden, weil die Grundlagen der Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts des Antragsgegners bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder nach einer Entscheidung des BGH (FamRZ 2008, 395) als rechtswidrig anzusehen seien und eine endgültige Berechnung des Versorgungsausgleichs daher erst nach einer entsprechenden Änderung der Satzung der VBL möglich sei. - OLG Nürnberg, 06.05.2010 - 7 WF 598/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Berechnung des Verfahrenswertes
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 7 WF 1142/11
Soweit in § 50 Abs. 1 Satz 1 davon die Rede ist, dass "bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung" für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten anzusetzen sind, betrifft dies nur den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass der Versorgungsausgleich nach § 20 bis 27 VersAusglG ("schuldrechtlicher Versorgungsausgleich") durchgeführt worden ist (vgl. dazu etwa OLG Nürnberg vom 6.5.2010, FamRZ 2011, 132). - OLG Schleswig, 30.08.2010 - 10 WF 156/10
Festsetzung des Verfahrenswerts im Verfahren vor den Familiengerichten in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 7 WF 1142/11
Rn. 33 Bei der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG geht die in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene Auffassung dahin, dass in die Wertberechnung nicht nur die auszugleichenden oder tatsächlich ausgeglichenen, sondern alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen sind (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 994, OLG Schleswig vom 30.8.2010, 10 WF 156/10, Thiel-Schneider, FamFR 2010, 529 ff. und Keuter, FamRZ 2011, 1026, 1030 m.w.N.).
- OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12
Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes
Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Norm (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags; BTDrs 16/11903 S. 61) als auch dem eindeutigen Wortlaut ("jedes") des Gesetzes (…Thiel in Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 50 Rdnr. 10;… Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 50 Rdnr. 4;… Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, § 50 FamGKG Rdnr. 6; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 227; NJW 2011, 540; OLG Nürnberg FamFR 2012, 68; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).
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