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   OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13   

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https://dejure.org/2013,4365
OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13 (https://dejure.org/2013,4365)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2013 - 34 Wx 91/13 (https://dejure.org/2013,4365)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2013 - 34 Wx 91/13 (https://dejure.org/2013,4365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Güterstand italienischer Ehegatten im Hinblick auf eine Überleitung des Alleineigentums in eine Errungenschaftsgemeinschaft; Prüfung der Geschäftsfähigkeit der Parteien eines Grundstückskaufvertrages durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Güterstand italienischer Ehegatten; Prüfung der Geschäftsfähigkeit der Parteien eines Grundstückskaufvertrages durch das Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 919
  • FamRZ 2013, 1975
  • Rpfleger 2013, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89

    Zum Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Zweifeln an der

    Auszug aus OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13
    Ergeben sich auf Tatsachen beruhende, ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, so ist ihre Behebung aufzugeben (BayObLGZ 1989, 111).

    Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen, die sich auch außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können, aus denen sich ernsthafte Zweifel ergeben (BayObLGZ 1989, 111), wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das zum Ergebnis der Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung kommt (BayObLGZ 1974, 336 ff.).

    Auch wenn hierfür ebenfalls gilt, dass eine Einschätzung des Notars, dessen medizinische Vorbildung nicht belegt ist und der sich ebenfalls nur punktuell mit der Überlasserin befasst hat, nicht für sich genommen gegen eine Geschäftsunfähigkeit spricht (vgl. BayObLGZ 1989, 111/113), liegt hier doch zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das die Geschäftsfähigkeit jedenfalls bei der Vorbesprechung des Vertrags und damit noch im hinreichenden Zusammenhang zum maßgeblichen Zeitpunkt uneingeschränkt bejaht.

  • OLG Karlsruhe, 02.09.1997 - 11 Wx 60/97

    Keine Mitwirkung des Grundbuchamtes bei gutgläubigem Erwerb

    Auszug aus OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13
    Zutreffend geht das Grundbuchamt davon aus, dass es die Eintragung dann nicht vornehmen darf, wenn feststeht, dass das Grundbuch damit unrichtig würde oder sich der Rechtserwerb nur kraft guten Glaubens des Erwerbers vollziehen würde (BayObLG Rpfleger 1994, 453; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 68/69).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 20/94

    Amtswiderspruch zur Verhinderung von Gutglaubenserwerb

    Auszug aus OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13
    Zutreffend geht das Grundbuchamt davon aus, dass es die Eintragung dann nicht vornehmen darf, wenn feststeht, dass das Grundbuch damit unrichtig würde oder sich der Rechtserwerb nur kraft guten Glaubens des Erwerbers vollziehen würde (BayObLG Rpfleger 1994, 453; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 68/69).
  • OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung von Bedenken durch das

    Auszug aus OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13
    Der Senat ist jedoch nicht gehindert, ohne Rückgabe der Akten an das Grundbuchamt zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens in der Sache selbst zu entscheiden (OLG Köln FGPrax 2011, 172).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 20 W 264/93

    Güterstand italienischer Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13
    In Art. 228 CC ist die Überleitung nicht mit rückwirkender Kraft vorgesehen (s. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 17; Grunsky Italienisches Familienrecht 2. Aufl. 1978 S. 49).
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 2 Z 35/74
    Auszug aus OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13
    Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen, die sich auch außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können, aus denen sich ernsthafte Zweifel ergeben (BayObLGZ 1989, 111), wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das zum Ergebnis der Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung kommt (BayObLGZ 1974, 336 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 20 W 103/15

    Anwendung deutschen Erbrechts für in Jugoslawien geborenen Erblasser

    Im Hinblick auf diese unveränderte Rechtslage kommt es nicht darauf an, ob der Güterstand als solcher, d.h. die materiellrechtlichen Vorschriften, nicht vom Prinzip einer Unwandelbarkeit erfasst wird und trotz einer grundsätzlichen Anknüpfung an den Zeitpunkt der Eheschließung auf kollisionsrechtlicher Ebene gerade keine Versteinerung des (materiellen) Güterstandes eintreten soll (vgl. hierzu u.a. Ludwig in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth, jurisPK-BGB, Stand 01.10.2014, Art. 15 Rn. 93 m.w.N.; dies voraussetzend auch OLG München, Beschluss vom 15.03.2013, Az. 34 Wx 91/13).
  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13

    Grundbucheintragung: Inhaltsänderung bei einem eingetragenen Erbbaurecht

    Indessen ist der Senat nicht gehindert, ohne Rückgabe der Akten zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 172; siehe auch Senat vom 15.3.2013, 34 Wx 91/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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