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   OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86   

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https://dejure.org/1986,2174
OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86 (https://dejure.org/1986,2174)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.1986 - 4 UF 18/86 (https://dejure.org/1986,2174)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 4 UF 18/86 (https://dejure.org/1986,2174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    HausrVO §§ 1, 2, 12
    Ehewohnung und Hausrat; Begriff »Ehewohnung«; Voraussetzungen für die Zuweisung der Ehewohnung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HRVO §§ 1 5
    Ehewohnung: Begriff - Voraussetzungen für die Zuweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1019
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86
    Die Einigung muss voll wirksam und endgültig sein, auch gegenüber dem Vermieter und dem Belegungsberechtigten (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 182 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55

    Verfahren bei Hausratsverteilung

    Auszug aus OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86
    Im Übrigen ist der Antrag nach § 1 HRVO ein Verfahrensantrag, der den Richter in seiner Sachentscheidung nach keiner Richtung bindet und beschränkt (vgl. BGHZ 18, 143).
  • BayObLG, 06.10.1969 - BReg. 2 Z 21/69

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ehe wegen Geisteskrankheit eines Ehepartners;

    Auszug aus OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86
    b) Dies steht jedoch einer Regelung im Innenverhältnis der Parteien ohne Außenwirkung nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 1969, 227 = FamRZ 1970, 33).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

    Entgegen der Auffassung der Revision kann auch nicht angenommen werden, daß vorliegend das Nießbrauchsobjekt bereits den Charakter einer Ehewohnung i.S. von § 1 Abs. 1 HausratsVO verloren hat; beide geschiedenen Ehegatten bewohnen es noch wie während der Ehe, ohne daß sich auch an der dinglichen Zuordnung etwas geändert hätte (vgl. dazu auch OLG München FamRZ 1986, 1019 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.10.1989 - 155 F 8253/89

    Einigung der Parteien über das Rechtsverhältnis an der Ehewohnung anläßlich der

    Zwar haben sich die Parteien dahin verständigt, daß die Beklagte die Wohnung nach der Trennung allein nutzt und der Kläger hinsichtlich der Nutzung keine Ansprüche stellt, (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 171; OLG München FAmRZ 1986, 1019).

    Eine unbillige Härte liegt für den Kläger nicht vor, da er gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Freistellung von allen sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen hat (vgl. OLG München FamRZ 1986, 1019).

  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 5 UF 166/02

    Ehewohnung; Nutzung; Einigung; Nutzungsregelung; konkludente Einigung;

    Eine Einigung über die Nutzung der Ehewohnung muß z.B. nicht expressis verbis oder in Schriftform vorliegen, sie kann sich auch aus konkludentem Verhalten beider Parteien oder aber auch nur aus dem Verhalten einer der Parteien ergeben, wobei an die Einigung strenge Maßstäbe anzulegen sind und u.a. auch der Vermieter regelmäßig damit einverstanden sein muß, daß das Mietverhältnis von einem Ehegatten fortgesetzt wird ( vgl. OLG Ffm. a.a.O.; OLG München, FamRZ 1986, 1019 f ).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Zieht der Ehegatte, der Eigentümer der Wohnung ist, wegen bestehender ehelicher Spannungen aus, wird die Aufgabe der Wohnung als Ehewohnung (i. S.- des § 1 HausratsV) nur dann in Betracht kommen, wenn sich die Ehegatten über die Weiterbenutzung der Wohnung durch den Nichteigentümer-Ehegatten eindeutig und endgültig geeinigt haben (vgl. BayObLG, FamRZ 1977, 467, 471 -, OLG München, FamRZ 1986, 1019, 1020, das das Vorliegen einer Ehewohnung bejaht hatte, obgleich ein Ehegatte die Wohnung 15 Jahre nicht bewohnt hatte; KG, NJW-RR 1993, 132 für den Fall, daß der aus der Wohnung ausgezogene Ehegatte auch bereits das Mietverhältnis gekündigt hatte; vgl. auch Johannsen/Henrich/Brudermüller, aaO., BGB § 1361b Rn. 8).
  • OLG München, 26.02.2008 - 26 UF 1628/07

    Zuweisung der Ehewohnung: Zuweisungsantrag des ausgezogenen Ehegatten;

    Unter "Ehewohnung" sind diejenigen Räume zu verstehen, die von den Ehegatten gemeinsam bewohnt wurden oder nach den gesamten Umständen dafür bestimmt waren (OLG München, FamRZ 1986, 1019).
  • AG Kerpen, 11.12.1996 - 52 F 174/96

    Anspruch eines Ehepartners auf alleinige Nutzung einer Wohnung während des

    Beachtlich ist jede wirksame Übereinkunft, die eine Entscheidung des Familiengerichts überflüssig macht ( vgl. OLG Köln, FamRZ 1989, 640; Hamm FamRZ 1994, 388, München FamRZ 1986, 1019 ).
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