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   BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91   

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BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91 (https://dejure.org/1991,2033)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1991 - XII ZB 21/91 (https://dejure.org/1991,2033)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - XII ZB 21/91 (https://dejure.org/1991,2033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung - Wandelbarkeit des Scheidungsstatuts einer von einem Gericht der DDR geschiedenen Ehe - Bestimmung der Scheidungsfolgen nach dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1587 ff.; EGBGB Art. 220 Abs. 1
    Wandelbarkeit des Scheidungsfolgenstatuts im innerdeutschen Kollisionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1984 - IVb ZB 810/80

    Versorgungsausgleich bei Ehegatten aus der DDR

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91
    Unter der Geltung des früheren, vor dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes maßgebenden Rechts hat der Senat zum innerdeutschen Kollisionsrecht entschieden, daß sich das Statut für die Scheidungsfolgen einschließlich des Versorgungsausgleichs nach dem für das internationale Privatrecht entwickelten Grundsatz bestimmt (BGHZ 91, 186, 196) [BGH 16.05.1984 - IVb ZB 810/80].

    Auch hier war der durch den fortdauernden Aufenthalt eines Ehegatten begründete Gegenwartsbezug zu demjenigen der beiden deutschen Staaten, in dem beide Ehegatten früher gelebt hatten, das wesentliche Anknüpfungskriterium (BGHZ 91, 186, 196) [BGH 16.05.1984 - IVb ZB 810/80].

    Hieraus ergab sich das Bedürfnis nach Wandelbarkeit des Scheidungsfolgenstatuts im innerdeutschen Kollisionsrecht (BGHZ 91, 186, 194, 196) [BGH 16.05.1984 - IVb ZB 810/80].

    Dieses wird bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, daß ein Ausgleich erst ab dem - noch näher festzustellenden - Zeitpunkt in Betracht kommt, zu dem der Ehemann seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat (BGHZ 91, 186, 191) [BGH 16.05.1984 - IVb ZB 810/80].

  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 201/87

    Versorgungsausgleich nach Scheidung der Ehe in der ehemaligen DDR vor dem

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob der Versorgungsausgleich im Verbund mit der Scheidung oder wenigstens als Folgesache oder ob er, wie hier, in einem selbständigen Verfahren durchgeführt werden soll (Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 201/87 - FamRZ 1991, 421 m.N.).

    Ehegatten, zwischen denen bisher nach den innerdeutschen Kollisionsnormen ein Versorgungsausgleich durchzuführen war, geht daher diese Möglichkeit mit dem Wirksamwerden des Beitritts nicht verloren (Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1990 a.a.O. S. 422 m.N.).

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82

    Berufung gegen ein Scheidungsurteil; Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91
    Danach werden die Scheidungsfolgen nach dem Recht des Staates beurteilt, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt haben, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin dort hat (BGHZ 89, 325, 335).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 76/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Scheidungsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91
    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, da der Scheidungsantrag vor dem 1. September 1986 rechtshängig geworden ist (Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVb ZR 40/86 - sowie vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 76/88 - BGHR EGBGB Art. 220 Abs. 1 Ehescheidung 1 und Ehescheidung 2).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 40/86

    Entscheidung nach italienischem Recht; Ausspruch der Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ZB 21/91
    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, da der Scheidungsantrag vor dem 1. September 1986 rechtshängig geworden ist (Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVb ZR 40/86 - sowie vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 76/88 - BGHR EGBGB Art. 220 Abs. 1 Ehescheidung 1 und Ehescheidung 2).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 1945/99

    Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der weiteren Beschwerde

    Umgekehrt nahm der Bundesgerichtshof jedoch an, dass bei Übersiedlung beider Ehegatten in die Bundesrepublik nach in der DDR erfolgter Scheidung der Bezug zur Rechtsordnung der DDR weggefallen sei und ein Bedürfnis nach einer Wandelbarkeit des Scheidungsstatuts hin zum Recht des neuen gemeinsamen Aufenthalts, dem Recht der Bundesrepublik, bestehe (BGH, FamRZ 1984, S. 674 [675]; FamRZ 1992, S. 295).

    An diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof für den Zeitraum bis zu dem Wirksamwerden des Beitritts (3. Oktober 1990) ausdrücklich festgehalten (BGH, FamRZ 1992, S. 295).

    Es habe sich nicht mit der von ihm herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1992, S. 295) auseinander gesetzt, wonach bei Altfällen mit der Übersiedelung der Eheleute in die Bundesrepublik künftig eintretende Scheidungsfolgen wie der nachträgliche Versorgungsausgleich nach dem Recht der Bundesrepublik zu beurteilen seien und wonach an diesem Grundsatz auch durch den Einigungsvertrag nichts geändert worden sei.

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch nach dem Abschluss und dem In-Kraft-Treten des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 jedenfalls für Altfälle festgehalten (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1990, FamRZ 1991, S. 421 f.; Beschluss vom 4. Dezember 1991, FamRZ 1992, S. 295; Urteil vom 1. Dezember 1993, FamRZ 1994, S. 304, 305 sowie Beschluss vom 20. April 1994, FamRZ 1994, S. 884 f.).

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zu Zeiten der

    Diese Frage muss allein nach dem bisherigen interlokalen Kollisionsrecht bestimmt werden, dessen Grundsätze durch den Einigungsvertrag nicht berührt worden sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 201/87 - FamRZ 1991, 421, 422 und vom 4. Dezember 1991 - XII ZB 21/91 - FamRZ 1992, 295; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl., Art. …
  • OLG Köln, 10.09.1993 - 26 WF 33/93

    Zum nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem Übergangsrecht des IPR-Neuregelungsgesetz 1986 (Art. 220 Abs. 1 EGBGB ) ableiten; denn hinsichtlich des nach Übersiedlung beider Ehegatten in die Bundesrepublik bestehenden Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt handelt es sich gerade nicht um einen abgeschlossenen Vorgang (vgl. so BGH, FamRZ 1991, 925, 926; anders beim VA: BGH, IPrax 1993, 180, 181).

    Demgegenüber kommt dem Unterhaltsrecht der früheren DDR (Art. 29 ff. FGB) im Zeitpunkt der Scheidung kein maßgeblicher Vorrang mehr zu (OLG Düsseldorf, aaO.; BGH, IPrax 1993, 180, 181 bzgl. VA).

  • BGH, 20.04.1994 - XII ZB 143/92

    Scheidungsfolgenstatut bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Ehegatten in der

    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind davon allerdings Fälle unberührt geblieben, in denen schon vor dem Wirksamwerden des Beitritts nach den Regeln des innerdeutschen Kollisionsrechts ein Versorgungsausgleich durchzuführen war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 201/87 - FamRZ 1991, 421, 422 und vom 4. Dezember 1991 - XII ZB 21/91 - FamRZ 1992, 295 [BGH 04.12.1991 - XII ZB 21/91]).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2000 - 2 UF 235/99

    Versorgungsausgleich bei zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen Ehen

    Zwar ist der Antragstellerin darin zuzustimmen, dass der in Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB normierte Grundsatz, nach dem bei sogenannten DDR-Ehen, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden wurden, ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1991, 421 ; 1992, 295 und 1994, 884) nicht anzuwenden ist auf Fälle, in denen schon vor dem Wirksamwerden des Beitrittes nach den Regeln des innerdeutschen Kollisionsrechtes ein Versorgungsausgleich durchzuführen war.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/91   

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https://dejure.org/1992,5741
BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/91 (https://dejure.org/1992,5741)
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BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - XII ZB 21/91 (https://dejure.org/1992,5741)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter Rechtsanwalt - Prozeßbevollmächtigter - Zurechnung des Verschuldens - Partei - Vertretertätigkeit - Eigenverantwortlichkeit - Befugnisse des Angestellten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 233

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1019
  • FamRZ 1992, 1162
  • FamRZ 1992, 295
  • VersR 1992, 1421
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 483/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Denn eine Partei muss sich auch das Verschulden eines selbstständigen Sachbearbeiters (hier: Rechtsanwalt R.) ihres Prozessbevollmächtigten (hier: Partnerschaftsgesellschaft) zurechnen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - FamRZ 1992, 1162).
  • OLG München, 08.03.1993 - 5 U 6217/92

    Status des Rechtsanwalts als Bevollmächtigter i.S. von § 85 Abs. 2 ZPO auch bei

    Als Vertreter einer Partei ist aber nach ständiger Rechtsprechung auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreits betraut worden ist; dabei kommt es nicht darauf an, ob der tätig gewordene Anwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem eine Rechtshandlung vorgenommen werden mußte (vgl. BGH, VersR 1979, 232; 1982, 71; 1984, 443; 1992, 1421).
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