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BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Scheidungsverbundurteil - Unterhaltszahlung - Versäumnisurteil - Berufung - Einspruch - Zustellungsbevollmächtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 174, § 331, § 338, § 629 Abs. 2
Anfechtung des aufgrund Säumnis eines Ehegatten ergangenen Unterhaltstitels im Rahmen eines Scheidungsverbundurteils - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 257
- FamRZ 1994, 1521
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.04.2015 - XII ZB 590/13
Ehescheidungsverbundverfahren: Behandlung einer Einspruchseinlegung gegen die …
(1) Allerdings stellt es auch in den Fällen des § 142 Abs. 1 Satz 2 FamFG keine im Sinne von § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG formal ausreichende Begründung einer Beschwerde zum Scheidungsausspruch dar, wenn die Beschwerdebegründung ausschließlich Ausführungen zu der beim Ausgangsgericht verbleibenden Streitfolgesache enthält (…Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 134/13 - FamRZ 2014, 1443 Rn. 19 f.), zumal dies die Schlussfolgerung nahelegt, dass es sich bei der Beschwerde tatsächlich um ein - unstatthaftes - Rechtsmittel gegen die im Verbundbeschluss enthaltene Teilversäumnisentscheidung handelt (…vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1997 - XII ZB 71/97 - BGHR ZPO § 339 Abs. 2 Einspruchsfrist 2 und vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 - FamRZ 1994, 1521). - BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Zustellungsempfänger sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (Senatsbeschluß vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 - BGHR ZPO § 174 Abs. 1 Zustellungsbevollmächtigter 1). - BGH, 25.06.1997 - XII ZB 71/97
Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen …
Da der Antragsgegner ausdrücklich bei dem Oberlandesgericht als Rechtsmittelgericht "Berufung" gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zum nachehelichen Unterhalt eingelegt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 = FamRZ 1994, 1521) und diese auf den gerichtlichen Hinweis vom 13. Februar 1997 mit Schriftsatz vom 20. Februar 1997 als "Hauptrechtsmittel der Berufung" aufrechterhalten hat, hat das Oberlandesgericht das Rechtsmittel zu Recht als unzulässig (nämlich unstatthaft) verworfen. - OLG Zweibrücken, 06.02.1996 - 5 UF 60/95
Ausgestaltung der Regelung nachehelicher Unterhaltsansprüche in Wege eines …
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