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   BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97   

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https://dejure.org/1997,2905
BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97 (https://dejure.org/1997,2905)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1997 - BLw 31/97 (https://dejure.org/1997,2905)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1997 - BLw 31/97 (https://dejure.org/1997,2905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung des Hofvermerks nach negativer Hoferklärung sämtlicher Berechtigter; Beschwerdeberechtigung; Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    § 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO; § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO; § 9 LwVG i.V.m. FGG § 20; § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 361
  • FamRZ 1998, 229
  • WM 1998, 661
  • Rpfleger 1998, 152
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97
    Da das Beschwerdegericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat, reicht die darin liegende formelle Beschwer auch für die Berechtigung zur Rechtsbeschwerde aus (vgl. BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 83, 168, 170).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97
    Grundsätzlich kann der Senat im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG allerdings nur die Zulässigkeit der Erstbeschwerde nachprüfen (BGHZ 15, 5 ff.).
  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 11/89

    Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97
    Zwar ist § 20 Abs. 2 FGG nicht eine Erweiterung, sondern eine Einschränkung des Beschwerderechts, mit der Folge, daß nur der in seinen Rechten beeinträchtigte Antragsteller (§ 20 Abs. 1 FGG ) beschwerdeberechtigt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Februar 1991, XII ZB 11/89, NJW-RR 1991, 771 f. m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 27/62

    Kündigung eines Pachtvertrages für den Fall der Erforderlichkeit der verpachteten

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97
    Weil das Landwirtschaftsgericht im vorliegenden Fall den Antrag aber nur aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen hat, genügt aber die darin begründete formelle Beschwer als Rechtsmittellegitimation und zwar unabhängig davon, ob die Antragsteller sachlich zur Antragstellung berechtigt sind oder nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 27/62, RdL 1963, 103, 104 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 35/79

    Antrag auf Wiedereintragung eines Hofvermerkes in das Grundbuch - Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97
    Die Entscheidung des Senats vom 31. Januar 1980, V BLw 35/79, AgrarR 1980, 245, betrifft lediglich das Amtslöschungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 HöfeVfO.
  • OLG Hamm, 21.01.1986 - 10 WLw 50/85
    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97
    Lehnt das Landwirtschaftsgericht dies ab, so muß dem Hofeigentümer nach allgemeiner Meinung auch ein Rechtsmittel dagegen zustehen, wobei lediglich umstritten ist, ob insoweit die einfache oder die sofortige Beschwerde das richtige Rechtsmittel ist (vgl. OLG Celle, AgrarR 1980, 342; OLG Hamm, AgrarR 1986, 179 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 671/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach

    Wird in einem Antragsverfahren im Sinne des § 59 Abs. 2 FamFG der Antrag allein aus verfahrensrechtlichen Gründen - etwa wegen Fehlens der Beschwerdeberechtigung - zurückgewiesen, so eröffnet die darin liegende formelle Beschwer das Rechtsmittel, und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller sachlich zur Antragstellung berechtigt ist (Fortführung von BGH Beschluss vom 6. November 1997, BLw 31/97, FamRZ 1998, 229).

    Wird nämlich ein Antrag vom erstinstanzlichen Gericht allein aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen, so eröffnet die darin begründete formelle Beschwer das Rechtsmittel, und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller sachlich zur Antragstellung berechtigt ist (vgl. BGH Beschluss vom 6. November 1997 - BLw 31/97 - FamRZ 1998, 229, 230).

  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    Der Bundesgerichtshof hat für § 20 Abs. 2 FGG entschieden, dass die Regelung keine Erweiterung, sondern eine Einschränkung des Beschwerderechts darstellt, mit der Folge, dass nur der in seinen Rechten beeinträchtigte Antragsteller (§ 20 Abs. 1 FGG) beschwerdeberechtigt ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1991 - XII ZB 11/89, NJW-RR 1991, 771 mwN; Beschluss vom 6. November 1997 - BLw 31/97, FamRZ 1998, 229, 230).
  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 10 W 106/02

    Streit über die Aufhebung einer Hofeigenschaft; Verlust der Eigenschaft als Hof

    Dies gilt auch für die Beteiligten zu 2) bis 5), weil das Landwirtschaftsgericht ihre Anträge auf Löschung des Hofvermerks als unzulässig abgewiesen hat; die darin begründete formelle Beschwer genügt für die Beschwerdeberechtigtung (vgl. nur BGH AgrarR 1998, 213, 214).

    Nur wennn alle in Betracht kommende Nacherben zugestimmt hätten, käme eine Löschung des Hofvermerks in Betracht (vgl. auch BGH AgrarR 1998, 213 ff.).

  • OLG Köln, 10.02.2009 - 23 Wlw 12/08

    Voraussetzungen der Hofeigenschaft einer Besitzung

    Dem Eigentümer steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 22 Abs. 1 LwVG) zu, wenn das Landwirtschaftsgericht es ablehnt, seiner negativen Hoferklärung gemäß § 1 Abs. 4 HöfeO durch ein Ersuchen des Grundbuchamtes auf Löschung des Hofvermerks Folge zu leisten (BGH NJW-RR 1995, 705 = RdL 1995, 134; NJW-RR 1998, 361 = RdL 1998, 13; OLG Hamm RdL 2004, 26).
  • OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11

    Testamentsvollstreckung: Antragsbefugnis des vormaligen Testamentsvollstreckers

    Nachdem in erster Instanz der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen worden ist, genügt für die Beschwerdeberechtigung die darin begründete formelle Beschwer des Antragstellers unabhängig davon, ob er sachlich zur Antragstellung berechtigt war (vgl. BGH NJW-RR 1998, 361; Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 40).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 10 W 63/04

    Löschung eines Hofvermerks nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen

    Jedoch muss das Landwirtschaftsgericht einem Löschungsersuchen jedenfalls dann stattgeben, wenn im Falle einer Rechtsnachfolge vernünftige Zweifel zum Tatsachenstoff nicht bestehen, es nur um die rechtliche Beurteilung geht und alle in Betracht kommenden Eigentümer eine negative Hoferklärung in der gebotenen Form (§ 4 Abs. 2 HöfeVfO) abgegeben haben (BGH AgrarR 1998, 213, 214).
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