Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 10.06.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 7 W 39/99   

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OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 7 W 39/99 (https://dejure.org/1999,11983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1999 - 7 W 39/99 (https://dejure.org/1999,11983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 7 W 39/99 (https://dejure.org/1999,11983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2042 § 2043; ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Erkenntnis einer Klage auf Erbauseinandersetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1049 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 30.07.2008 - 4 U 726/06

    Nachlassauseinandersetzung; hier Klage auf Zustimmung zu eiunem Teilungsplan

    Erst wenn der richterliche Hinweis ohne Erfolg geblieben ist, ist die auf einen unzutreffenden Teilungsplan gestützte Erbauseinandersetzungsklage abzuweisen (BGH NJW-RR 1996, 577; OLGR Düsseldorf 2000, 105).
  • KG, 04.12.2014 - 25 W 25/14

    Zulässigkeit einer Erbauseinandersetzungsklage

    Der oder die klagenden Miterben müssen dazu einen bestimmten Antrag stellen und einen detaillierten Teilungsplan vorlegen, der das Ergebnis der vorzunehmenden Auseinandersetzung zutreffend wiedergeben muss, da nur dann die Zustimmung dazu verlangt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1049 Palandt/Weidlich, 73. Aufl., § 2042 Rndr.
  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

    Vielmehr ist sie gehalten, Zustimmung zu einem detailliert von ihr vorzuschlagenden Teilungsplan nach § 2042 BGB zu verlangen (vgl. Staudinger/Werner, BGB , 13. Aufl., § 2042 Rdnr. 39 m. w. N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1049 [nur LS]).
  • OLG Köln, 02.02.2009 - 2 W 7/09

    Beschwerdebefugnis des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die

    Eine solche Zustimmung ist eine Willenserklärung (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 105; Erman/Schlüter, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2042, Rdn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2009 - 5 U 173/09

    Rechtsfolgen einseitige Erledigungserklärung hinsichtlich der Zustimmung zu einem

    Dies betrifft lediglich inhaltliche Umgestaltungen bei der Verteilung des Nachlasses, dass beispielsweise einer Klage auf Erbauseinandersetzung, die auf eine Teilung der Erbmasse durch Übertragung von Grundbesitz auf einzelne Miterben gegen Ausgleichszahlung gerichtet ist, nicht mit dem Inhalt stattgegeben werden darf, den Grundbesitz im Wege der Teilungsversteigerung zu verwerten und den Erlös zu teilen (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 105).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 10.06.1999 - 3 L 1535/99.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18046
VG Neustadt, 10.06.1999 - 3 L 1535/99.NW (https://dejure.org/1999,18046)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.06.1999 - 3 L 1535/99.NW (https://dejure.org/1999,18046)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 3 L 1535/99.NW (https://dejure.org/1999,18046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Europawahlen und Kommunalwahlen; Fehlendes aktives Wahlrecht auf Grund der Bestellung eines Betreuers für sämtliche Angelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entzug des Wahlrechts

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1049
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09

    Anspruch einer betreuten Person auf Ausübung des aktiven Wahlrechts; Beschwerde

    Ferner kann es dahinstehen, ob das Tatbestandsmerkmal "aller seiner Angelegenheiten" abstrakt-generalisierend zu verstehen ist oder ob es auf die konkret in der individuellen Situation des Betroffenen in Betracht zu ziehenden Aufgabenkreise ankommt (vgl. dazu Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, § 69 l FGG Rn. 3 m.w.N.; Jansen/Sonnenfeld, aaO., § 69 l Rn. 4 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1997, 967, zitiert nach juris Rn. 14 m.w.N.; LG Zweibrücken, a.a.O., juris Rn. 16; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 10. Juni 1999, Az.: 3 L 1535/99 NW ).
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