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   OLG Karlsruhe, 13.01.2003 - 20 WF 138/02   

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https://dejure.org/2003,25812
OLG Karlsruhe, 13.01.2003 - 20 WF 138/02 (https://dejure.org/2003,25812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.01.2003 - 20 WF 138/02 (https://dejure.org/2003,25812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 20 WF 138/02 (https://dejure.org/2003,25812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1303
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 16.11.2018 - 34 Wx 222/18

    Beschwerde gegen die Anordnung der Betreuung

    Mit Blick auf die angeordneten Aufgabenkreise und den Einwilligungsvorbehalt liegen damit taugliche Anhaltspunkte für eine Bemessung des Geschäftswerts vor; ein Rückgriff auf den der Bedeutung der Angelegenheit aus objektiver Sicht hier nicht gerecht werdenden (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1303) Auffangwert von 5.000 EUR ist in dieser Situation nicht zulässig.
  • LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die

    "Vernünftig" in diesem Sinne ist hier allein eine Beschwerdeeinlegung aus eigenem Recht der Prozessbevollmächtigten (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1303; Mayer/Kroiß/Kießling, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Auflage 2013, § 32 Rn. 91; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 32 RVG, Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 W 76/10

    Gebührenstreitwert: Festsetzung bei miteingeklagten Zinsgewinnen zum

    Die Streitwertbeschwerde ist im Hinblick darauf, dass es an einer Beschwer der Klägerin fehlt, dahin auszulegen, dass sie von deren Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG eingelegt wurde (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2010 - 1 W 30/10 - Tz. 3 [juris]; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1999, 2000; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1303; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 32 RVG Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2009 - 2 WF 136/08

    Geschäftswert des Umgangsverfahrens bei Regelungen hinsichtlich zweier Kinder mit

    Dabei sind alle streiterheblichen Umstände, insbesondere die Bedeutung der Sache, widerstreitende Interessen und Anträge der Eltern, umfangreiche oder mehrfache Anhörungen des Kindes, der Eltern oder des Jugendamtes, die Einholung eines psychologischen Gutachtens, Gegenwehr des Kindes, aber auch die Vermögenslage der Beteiligten zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1303, 1304 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2008 - 16 E 1263/07

    Kriterien für die Festsetzung eines angemessenen Streitwerts im

    So zu der § 23 RVG vorausgehenden Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO etwa LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04 -, juris, Rdnr. 15; ebenso zu § 30 KostO, dem § 23 RVG nachgebildet ist, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 20 WF 138/02 - in: FamRZ 2004, S. 1303, 1304; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage 2007, § 30 KostO Rdnr. 54.
  • KG, 05.10.2009 - 2 W 127/09

    Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem

    Die unter dem 15.04.2009 eingelegte Beschwerde, mit der die Erhöhung des Streitwerts verfolgt wird, ist -wie mit Schriftsatz vom 23.09.2009 klargestellt worden ist- als Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1. anzusehen und als solche gemäß § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 GKG zulässig (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2007, 1999, 2000; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1303; Madert in: Gerold/Schmidt, RGV, 18. Aufl., § 32 Rn 123).
  • VG Arnsberg, 04.03.2010 - 20 K 273/09

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem

    So zu der § 23 RVG vorausgehenden Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO etwa LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04 -, juris, Rdnr. 15; ebenso zu § 30 KostO, dem § 23 RVG nachgebildet ist, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 20 WF 138/02 - in: FamRZ 2004, S. 1303, 1304; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage 2007, § 30 KostO Rdnr. 54.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2008 - 1 L E 1263/07

    Kriterien für die Festsetzung eines angemessenen Streitwerts im

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