Rechtsprechung
OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsatz einzelner aktiver Vermögenspositionen für die Prozesskosten; Zumutbarkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages zwecks Finanzierung der Prozesskosten; Gewährung von Prozesskostenhilfe im Falle des Bestehens eines größeren Umfangs bei den ...
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; ZPO § 115 Abs. 3
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - verwendbares Vermögen; Einsatz einer Kapitallebensversicherung zumutbar? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen-Blumenthal, 24.11.2006 - 76 F 482/06
- OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1341
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 07.09.2000 - 14 WF 106/00
PKH - Bestimmung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen
Auszug aus OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Vielmehr sind jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (so auch OLG Köln, FamRZ 2001, 632, 633).Dass die Verwertung der Lebensversicherung für den Antragsgegner aus anderen Gründen unzumutbar ist, ist trotz Hinweises des Familiengerichts auf die Zumutbarkeit ihres Einsatzes vom hierfür darlegungsbelasteten Antragsgegner (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 632, 633) nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.
- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
Auszug aus OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Zwar ist es richtig, dass die Partei ihr Geld grundsätzlich dann nicht zur Zahlung von Prozesskosten einsetzen muss, wenn die Schulden ihre verwertbaren Vermögenswerte übersteigen (BAG, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 2 AZB 23/03 - Rn. 19, zitiert nach JURIS). - BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Wenn die Schulden allerdings - wie hier - in langfristigen Raten zu tilgen sind, darf die Partei sie nicht vorzeitig begleichen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld die Prozesskosten bezahlen (vgl. BGH, FamRZ 1999, 644; LAG Hamm…, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 5 Ta 185/06 - Rn. 11, zitiert nach JURIS;… Zöller/Philippi, a. a. O.). - LAG Hamm, 20.06.2006 - 5 Ta 185/06
Prozesskostenhilfe-Abfindung als einzusetzendes Vermögen - Berücksichtigung von …
Auszug aus OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Wenn die Schulden allerdings - wie hier - in langfristigen Raten zu tilgen sind, darf die Partei sie nicht vorzeitig begleichen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld die Prozesskosten bezahlen (vgl. BGH, FamRZ 1999, 644; LAG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 5 Ta 185/06 - Rn. 11, zitiert nach JURIS;… Zöller/Philippi, a. a. O.).
- OLG Brandenburg, 01.12.2009 - 9 WF 367/09
Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung im Rahmen der …
In aller Regel ist der Einsatz aber auch dann zumutbar, wenn mit der vorzeitigen Kündigung Einbußen verbunden sind; die hiermit verbundenen Nachteile fallen in die Risikosphäre des Antragstellers (BSG, FamRB 2005, 347; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2007, 72 ; 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; OLG Naumburg, OLGR 2007, 847, 848; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 504, 506; OLG Celle, FamRZ 2005, 992 ; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 269; i. E. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 524 ; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1341 und OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466 ).Er muss schlüssig darlegen, dass er bei Vorhandensein einer Lebensversicherung gleichwohl kein einzusetzendes Vermögen besitzt (zur Lebensversicherung: OLG Bremen, FamRZ 2007, 1341, 1342; OLG Naumburg, OLGR 2007, 847; zum Prozesskostenvorschussanspruch: OLG Stuttgart, OLGR 2007, 1037, 1038 und OLGR 2005, 866 f.; OLG Karlsruhe, JAmt 2006, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1933 f.) bzw. weshalb ihm der Vermögenseinsatz unzumutbar ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 504, 506).
- OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer …
Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341). - OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07
Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen …
Auch insoweit kann sich die Partei nicht darauf berufen, dass mit der vorzeitigen Realisierung der Lebensversicherung Verluste verbunden sind; die hiermit verbundenen Nachteile fallen in die Risikosphäre der Partei (BSG FamRB 2005, 347 für Kapitallebensversicherungen; Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3; i. E. auch OLG Bremen, FamRz 2007, 1341 und OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466). - OLG Bremen, 17.04.2008 - 5 WF 22/08
Berücksichtigung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks im …
Dieser wäre aber erforderlich gewesen, weil sich die Prozesskostenhilfe begehrende Partei im Rahmen der Prozesskostenhilfeprüfung nicht mit Erfolg auf die Tilgung noch nicht fälliger Schulden berufen kann (OLG Bremen, 4. Zivilsenat als Senat für Familiensachen, FamRZ 2007, 1341). - OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16
Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses durch Änderung der für die …
Bestehende Darlehensbelastungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt; es können lediglich fällige Schulden berücksichtigt werden, die von der Partei auch bezahlt werden (…OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Bremen, Beschluss vom 15.02.2007 - 4 WF 26/07 , ).