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   OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07   

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https://dejure.org/2007,11949
OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07 (https://dejure.org/2007,11949)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.11.2007 - 13 WF 892/07 (https://dejure.org/2007,11949)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. November 2007 - 13 WF 892/07 (https://dejure.org/2007,11949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einer Parteivereinbarung zum Versorgungsausgleich; Wegfall der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000; BGB § 1587c
    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 910
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07
    Im Hinblick auf den Wortlaut jener Vorschrift geht die Rechtsprechung teilweise davon aus, dass in den Fällen, in denen die Parteien eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, keine Einigungsgebühr anfalle (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 1072 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843 ).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07
    Im Hinblick auf den Wortlaut jener Vorschrift geht die Rechtsprechung teilweise davon aus, dass in den Fällen, in denen die Parteien eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, keine Einigungsgebühr anfalle (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 1072 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843 ).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06

    Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07
    Diese Motive des Gesetzgebers sprechen mithin schon dagegen, in Fällen wie dem vorliegenden die Einigungsgebühr zu versagen, die bisher nach § 23 BRAGO als Vergleichsgebühr zugebilligt worden war (ebenso OLG Nürnberg, NJW 2007, 1071, 1072).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06

    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Einigungsgebühr in den Fällen zu versagen ist, in denen die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet haben, obgleich zuvor die Höhe des auszugleichenden Betrages geklärt war und auch Gründe für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht ersichtlich waren (so OLG Hamm, OLG-R 2007, 230 sowie Beschluss des OLG Hamm vom 29.3.2007 - 6 UF 91/07 - recherchiert unter juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Durch die Vereinbarung des Verzichts vom 04.02.2011 haben die Beteiligten insoweit eine bestehende rechtliche Unsicherheit beseitigt (vgl. auch die Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 910 sowie OLG Nürnberg NJW 2007, 1071 zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des

    Dabei lag dem Senat die Erwägung nahe, dass sich für diese Fälle die Einigung nicht ausschließlich auf einen Versorgungsausgleichsverzicht beschränkt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ).

    Diese Voraussetzungen liegen aber jedenfalls in den Fällen wie dem vorliegenden vor, in dem ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt (OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 1000 VV, Rz. 26).

  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Koblenz (AGS 2008, 445), Köln (NJW 2009, 237), Hamm (OLGR Hamm 2007, 230 und Beschluss vom 29.03.2007 - 6 WF 91/07 - nur in "Juris" veröffentlicht), Düsseldorf (JurBüro 2008, 195 und AGS 2008, 248), Naumburg (AGS 2009, 222) und Zweibrücken (MDR 2009, 1314) sowie das Kammergericht (JurBüro 2010, 359 = AGS 2010, 325) bejahten den Anfall der Einigungsgebühr dann, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung die Höhe der Ausgleichsansprüche, die Person des Ausgleichsberechtigten oder der Umfang eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs noch nicht feststand.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

    Dabei lag dem Senat die Erwägung nahe, dass sich für diese Fälle die Einigung nicht ausschließlich auf einen Versorgungsausgleichsverzicht beschränkt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ).
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