Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.07.2011 - II-6 WF 100/11, II-6 WF 101/11, 6 WF 100/11, 6 WF 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10278
OLG Hamm, 28.07.2011 - II-6 WF 100/11, II-6 WF 101/11, 6 WF 100/11, 6 WF 101/11 (https://dejure.org/2011,10278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2011 - II-6 WF 100/11, II-6 WF 101/11, 6 WF 100/11, 6 WF 101/11 (https://dejure.org/2011,10278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - II-6 WF 100/11, II-6 WF 101/11, 6 WF 100/11, 6 WF 101/11 (https://dejure.org/2011,10278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • openjur.de

    Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVG
    Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1000 VV RVG
    Einigungsgebühr im Versorgungsausgleichsverfahren, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben.

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bewirkt nach neuem Recht Einigungsgebühr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1974
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06

    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 6 WF 100/11
    Zwar entsteht nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 29.3.2007 - 6 WF 91/07, vom 8.1.2007 - 6 WF 171/06, und vom 25.1.2007 - 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f)) beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich in den Fällen, in denen der Ausgleichspflichtige und die Höhe des Ausgleichsanspruchs feststehen, keine Einigungsgebühr.
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07

    Kein Anfallen einer Einigungsgebühr durch bloße Erklärung des Verzichts auf

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 6 WF 100/11
    Zwar entsteht nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 29.3.2007 - 6 WF 91/07, vom 8.1.2007 - 6 WF 171/06, und vom 25.1.2007 - 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f)) beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich in den Fällen, in denen der Ausgleichspflichtige und die Höhe des Ausgleichsanspruchs feststehen, keine Einigungsgebühr.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2011 - 6 WF 100/11
    An dieser Rechtsprechung kann jedoch - im Einklang mit den Ausführungen des Beteiligten zu 4) in dessen vom Senat eingeholter Stellungnahme vom 24.6.2011 und, soweit neues Recht anzuwenden ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (FamRZ 2010, 922) - nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) am 1.9.2009, in den Fällen, die dem neuen Recht unterfallen und in denen - wie hierbeide Beteiligte des Versorgungsausgleichsverfahrens Versorgungsanwartschaften erworben haben, nicht mehr festgehalten werden.
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Nach neuem Recht ist dagegen ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn beide Beteiligte - wie hier - Versorgungsanwartschaften erworben haben, immer wechselseitig, da nach den §§ 10ff VersAusglG kein "Einmalausgleich", sondern ein "Hin- und Herausgleich" der jeweiligen Anrechte vorzunehmen ist (so auch OLG Hamm, FamRZ 2011, 1974).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 10 WF 15/12

    Entstehung der Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des

    Den mitwirkenden Rechtsanwälten steht deshalb die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG zu (so auch OLG Hamm, FamRZ 2011, 1974, OLG München, 11 WF 2265/11, Beschluss vom 12. Januar 2012, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 328; OLG Oldenburg NJW-RR 2011, 1570; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 922).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht