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   OLG Brandenburg, 06.03.2012 - 9 WF 49/12   

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https://dejure.org/2012,26951
OLG Brandenburg, 06.03.2012 - 9 WF 49/12 (https://dejure.org/2012,26951)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2012 - 9 WF 49/12 (https://dejure.org/2012,26951)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2012 - 9 WF 49/12 (https://dejure.org/2012,26951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe von Personen ohne Angaben zu Einkünften oder Sozialleistungen i.R.e. Umgangsrechts; Vorliegen einer vollständigen Darlegungslast und Beweislast zur Finanzierung des Lebensunterhalts eines Ersuchenden bzgl. Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 Abs. 2
    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe von Personen ohne Angaben zu Einkünften oder Sozialleistungen i.R.e. Umgangsrechts; Vorliegen einer vollständigen Darlegungslast und Beweislast zur Finanzierung des Lebensunterhalts eines Ersuchenden bzgl. Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1403
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 D 130/11

    Prozesskostenhilfe, Einkommen, Zuwendungen Dritter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - 9 WF 49/12
    Wird Verfahrenskostenhilfe - wie hier - von Personen beantragt, die nach ihren Angaben keine Sozialhilfe beziehen, muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, wie der Lebensunterhalt finanziert wird (OVG Dresden, NJW 2011, 3738).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass auch regelmäßige private Unterstützungshandelungen selbst dann, wenn es sich um freiwillige Leistungen Dritter handeln würde, der Zurechnung als Einkommen im Sinne des Sozialrechts und damit auch bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht entgegenstehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 400 f.; OVG Dresden, NJW 2011, 3738; Horndasch-Viefhues/Götsche, FamFG , 2. Aufl. 2010, Anhang § 76 Rn. 33 m.w.N.).

    Dann muss aber dargetan und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer anderweitigen Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (ähnlich auch OVG Dresden, NJW 2011, 3738).

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - 9 WF 49/12
    Zu berücksichtigen ist aber, dass auch regelmäßige private Unterstützungshandelungen selbst dann, wenn es sich um freiwillige Leistungen Dritter handeln würde, der Zurechnung als Einkommen im Sinne des Sozialrechts und damit auch bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht entgegenstehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 400 f.; OVG Dresden, NJW 2011, 3738; Horndasch-Viefhues/Götsche, FamFG , 2. Aufl. 2010, Anhang § 76 Rn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der

    Außerdem muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (OLGR Köln 2000, 77 f; OVG Bautzen, NJW 2011, 3738 Rn. 3; OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1403; OVG Münster, NVwZ-RR 2015, 118; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 117 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 9 UF 249/19

    Anspruch auf Mindestunterhalt

    Für das Unterhaltsrecht gilt hier nichts anderes als für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (vgl. auch Senat FamRZ 2012, 1403).
  • OLG Nürnberg, 28.11.2014 - 7 UF 1084/14

    Anerkennung, Adoption, Kindeswohlprüfung, Anerkennung, Adoption, Türkei, ordre

    Wenn wie im vorliegenden Fall, bereits jugendliche Kinder, die den Aufnahmestaat nicht kennen und auch dessen Sprache nicht sprechen, international adoptiert werden, ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob der Adoptierende hinreichende Möglichkeiten zu einer sprachlichen, schulischen und allgemeinen sozialen Integration der Kinder in deren neuen Lebensmittelpunkt schaffen kann (OLG Hamm FamRZ 2012, 1403).
  • OLG Koblenz, 17.05.2016 - 5 W 234/16

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei unklaren Einkommensverhältnissen des

    Gibt ein Antragsteller an, er habe keine eigenen Einnahmen, ist die gerichtliche Aufforderung, die Finanzierung seines Lebensunterhalts zu präzisieren und ggf. näher zu belegen, nicht zu beanstanden (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Januar 1999 - X B 127/98, [...]; OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1403 ; OVG Sachsen, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 D 116/14, [...]; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2003 - 6 Ta 19/03, [...]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 4 MB 48/19

    Ausländerrecht: Abschiebung eines Ausländers bei Bestehen einer

    Bei freiwilligen Leistungen Dritter wird regelmäßig eine Eidesstattliche Versicherung der / des Dritten über Umfang und Grund der Hilfeleistung zu fordern sein (Sächs. OVG, Beschl. v. 26.09.2011 - 3 D 130/11 -, juris Rn. 3; vgl. zur Verfahrenskostenhilfe: OLG Brbg., Beschl. v. 06.03.2012 - 9 WF 49/12 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2019 - 9 WF 27/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe

    Der um Verfahrenskostenhilfe Ersuchende trägt die vollständige Darlegungs- und Beweislast für seine sozialrechtliche Bedürftigkeit (Senat FamRZ 2012, 1403).
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