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   OLG Koblenz, 11.05.2011 - 13 UF 221/11   

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https://dejure.org/2011,16882
OLG Koblenz, 11.05.2011 - 13 UF 221/11 (https://dejure.org/2011,16882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2011 - 13 UF 221/11 (https://dejure.org/2011,16882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 13 UF 221/11 (https://dejure.org/2011,16882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anforderungen an die Teilungsordnung bei Beschränkung des Risikoschutzes einer Betriebsrente auf die Altersversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Kompensation bei Beschränkung des Risikoschutzes einer Betriebsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensation der Beschränkung des Risikoschutzes einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 301
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gerichtliche Prüfung einer angemessenen

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bereits die Teilungsordnung selbst Bestimmungen darüber enthalten muss, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet (so OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308, 1310; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301, 302; Wick FuR 2011, 555, 556) oder ob es genügt, wenn die Umrechnungsgrundlagen außerhalb der Teilungsordnung liegen und erst durch die konkrete Durchführung der Berechnung in Erscheinung treten (so Schulze/Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 10 a; 670; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 13; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 14; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 631; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 380).
  • OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12

    Versorgungsausgleich: Geschlechtsspezifische Barwertfaktoren bei Anrechten aus

    Erfüllen die Versorgungsregelungen nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 VersAusglG, so greift die Auffangregelung des § 11 Abs. 2 VersAusglG ein (vgl. BT-Drucks. 16/10144 S. 57; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301; OLG Hamm FamRZ 2013, 380; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308; Wick a.a.O. Rn. 443).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/17

    Satzungsmäßige Regelung der EZVK zum Versorgungsausgleich nichtig

    Die Nichtigkeit des § 44 Abs. 3 der Satzung der EZVK hat nach § 11 Abs. 2 VersAusglG zur zwingenden Folge (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.5.2011, 13 UF 221/11, Rn. 11 - juris; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl., Rn. 32 zu § 11 VersAusglG), dass das Anrecht des Ehemanns bei der EZVK gemäß § 11 Abs. 2 VersAusglG intern in den Tarif für Pflichtversicherte geteilt werden muss.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

    Denn die Teilungsordnung vom 20.09.210 - wie auch die vom 06.06.2011 - enthält selbst keine konkrete Bestimmung, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet, der einer Angemessenheitsprüfung des Senats zugänglich wäre (so zutreffend OLG Koblenz FamRZ 2012, 301-302, OLG Hamm FamFR 2012, 324).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2012 - 6 UF 60/12

    Versorgungsausgleich: Unbilligkeit bei mindestens gleich hohem Erwerb

    Nach § 11 Abs. 1 VersAusglG muss durch die interne Teilung eine gleichmäßige Teilhabe für den Ausgleichsberechtigten an dem auszugleichenden Anrecht gewährleistet sein (vgl. BGH FamRZ 2011, 547 ff.; OLG Hamm in einer Entscheidung vom 21. Mai 2012, Az. II - 4 UF 328/11, zitiert nach juris; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301 ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2020 - 6 UF 229/15

    Versorgungsausgleich: Auswirkungen des Gebots der gleichwertigen Teilhabe nach §

    Die Nichtigkeit des § 44 Abs. 3 der Satzung hat nach § 11 Abs. 2 VersAusglG zur zwingenden Folge (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2012, 301), dass das Anrecht der Antragsgegnerin bei der EZVK gemäß § 11 Abs. 2 VersAusglG intern in den Tarif für Pflichtversicherte geteilt werden muss.
  • OLG Hamm, 21.05.2012 - 4 UF 328/11

    Anforderungen an die Auskunft des Versorgungsträgers hinsichtlich der Berechnung

    Die Schwierigkeit, die die Berechnung der Höhe des Ausgleichs nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen bereitet, darf nach Auffassung des Senats nicht dazu führen, dass in einer Teilungsordnung die Höhe der Kompensation offen bleibt (so auch OLG Koblenz in FamRZ 2012, 301).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/17A
    Die Nichtigkeit des § 44 Abs. 3 der Satzung der EZVK hat nach § 11 Abs. 2 VersAusglG zur zwingenden Folge (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.5.2011, 13 UF 221/11, Rn. 11 - juris; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl., Rn. 32 zu § 11 VersAusglG), dass das Anrecht des Ehemanns bei der EZVK gemäß § 11 Abs. 2 VersAusglG intern in den Tarif für Pflichtversicherte geteilt werden muss.
  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/19

    VersAusglG

    Die Nichtigkeit des § 44 Abs. 3 der Satzung der EZVK hat nach § 11 Abs. 2 VersAusglG zur zwingenden Folge (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.5.2011, 13 UF 221/11, Rn. 11 - juris; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl., Rn. 32 zu § 11 VersAusglG), dass das Anrecht des Ehemanns bei der EZVK gemäß § 11 Abs. 2 VersAusglG intern in den Tarif für Pflichtversicherte geteilt werden muss.
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