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   OLG Düsseldorf, 25.07.1989 - 1 UF 232/88   

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https://dejure.org/1989,7060
OLG Düsseldorf, 25.07.1989 - 1 UF 232/88 (https://dejure.org/1989,7060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.1989 - 1 UF 232/88 (https://dejure.org/1989,7060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - 1 UF 232/88 (https://dejure.org/1989,7060)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1027
  • FamRZ 1990, 160
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen

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  • LG Köln, 14.11.2003 - 10 T 148/03

    Steuerveranlagung - getrennte/gemeinsame Veranlagung bei Scheidung

    Diese Mitwirkungspflicht besteht auch zwischen getrenntlebenden Eheleuten und zwar selbst dann, wenn gegen den zustimmungspflichtigen Ehegatten bereits ein Steuerbescheid ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1027).
  • LG Fulda, 11.01.1989 - 2 S 101/88

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer; Zusammenveranlagung

    auch OLG Düsseldorf (Urteil Ä 1 UF 232/88 Ä v. 25.7. 89, in FamRZ 1990, 160) und OLG Köln (Urteil Ä 3 U 36/89 Ä v. 30 5.89, in FamRZ 1989, 1174 ) sowie AG Neuss (Urteil Ä 30 C 643/88 Ä v. 1 2.89, in FamRZ 1989, 1176 ): Nach Ansicht des OLG Düsseldorf besteht die "Zustimmungspflicht« im oben genannten Sinne auch dann, wenn bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid zur getrennten Veranlagung ergangen ist; das OLG Köln hatte über die Schadensfolgen im Falle nachträglichen Widerrufs der bereits erteilten Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlassung zu entscheiden, während es im Rechtsstreit vor dem AG Neuss um die Berechnung der finanziellen Nachteile ging, die aufgrund ausdrücklicher Freistellungserklärung nach erteilter Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zu ersetzen waren.
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