Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.07.1989 - 1 UF 232/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1027
- FamRZ 1990, 160
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 14.11.2003 - 10 T 148/03
Steuerveranlagung - getrennte/gemeinsame Veranlagung bei Scheidung
Diese Mitwirkungspflicht besteht auch zwischen getrenntlebenden Eheleuten und zwar selbst dann, wenn gegen den zustimmungspflichtigen Ehegatten bereits ein Steuerbescheid ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1027). - LG Fulda, 11.01.1989 - 2 S 101/88
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer; Zusammenveranlagung …
auch OLG Düsseldorf (Urteil Ä 1 UF 232/88 Ä v. 25.7. 89, in FamRZ 1990, 160) und OLG Köln (Urteil Ä 3 U 36/89 Ä v. 30 5.89, in FamRZ 1989, 1174 ) sowie AG Neuss (Urteil Ä 30 C 643/88 Ä v. 1 2.89, in FamRZ 1989, 1176 ): Nach Ansicht des OLG Düsseldorf besteht die "Zustimmungspflicht« im oben genannten Sinne auch dann, wenn bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid zur getrennten Veranlagung ergangen ist; das OLG Köln hatte über die Schadensfolgen im Falle nachträglichen Widerrufs der bereits erteilten Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlassung zu entscheiden, während es im Rechtsstreit vor dem AG Neuss um die Berechnung der finanziellen Nachteile ging, die aufgrund ausdrücklicher Freistellungserklärung nach erteilter Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zu ersetzen waren.