Weitere Entscheidung unten: AG Groß-Gerau, 29.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.1998 - 14 UF 166/98   

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OLG Köln, 21.09.1998 - 14 UF 166/98 (https://dejure.org/1998,5178)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.1998 - 14 UF 166/98 (https://dejure.org/1998,5178)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 1998 - 14 UF 166/98 (https://dejure.org/1998,5178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von vorläufigen Anordnungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen eines isolierten Sorgerechtsverfahrens; Erforderlichkeit einer vorläufigen Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 224
  • FamRZ 1999, 181
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen

    Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig zumindest mit zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher oder gar häufiger Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson das Kindeswohl regelmäßig in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt und daher möglichst zu vermeiden ist (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O. OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 15 UF 81/12 -, juris, Rdnr. 9; OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Dresden, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1999, 224, jew. m.w.N.).
  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und

    Dem Kontinuitätsgrundsatz kommt im vorliegenden Verfahren keine erhebliche Bedeutung zu, da erst nach Abschluss des Kleinstkindalters der Verlust des bisherigen Umfeldes von Kindern einschneidender wahr genommen wird (OLG Köln, FamRZ 1999, 181, 182).

    Es verbietet sich deshalb bereits, den Aufenthalt des Kindes ohne sachlichen Grund zu wechseln, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es im Ergebnis eines möglichen Hauptsacheverfahrens dann erneut seinen Lebensmittelpunkt wechseln müsste (vgl. OLG Köln, FamRZ 1999, 181 f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 210 jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21

    Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Umzug

    Angesichts des jungen Alters der Kinder war die Kindesmutter deren Hauptbezugsperson, so dass ein Wechsel zum Kindesvater schon seinerzeit nicht in Betracht gekommen wäre, und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Kontinuität etwaiger Sozialkontakte im Kindergarten, die - nicht zuletzt aufgrund des bestehenden (Sprach-)Förderungsbedarfs - zweifellos wichtig für die Kinder waren, sich jedoch keinesfalls gegen die Alltagskontinuität bei der Kindesmutter durchzusetzen vermocht hätte (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 21. September 1998 - 14 UF 166/98 - juris Rn. 8, das bei kleineren Kindern ebenfalls die Bedeutung der Kontinuität der persönlichen Betreuung gegenüber der Ortskontinuität als gewichtiger erachtet).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2003 - 10 WF 43/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Übertragung des

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene vorläufige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1999, 224).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10

    Elterliche Sorge: Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung

    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Daher entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, aaO, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Daher entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1999, 224 ).
  • OLG Hamm, 16.07.2008 - 10 WF 87/08

    einstweilige Anordnung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,

    Jugendamt und Verfahrenspflegerin, ergangen sind, im Beschwerdeverfahren nur dann abgeändert werden dürfen, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (so auch OLG Brandenburg FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines

    Daher entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, aaO, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2013 - 3 UF 11/13

    Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung zur Regelung des

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1998, 1249; OLG Köln, FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2022 - 10 UF 20/22

    Einstweilige Anordnung über Teilbereiche der elterlichen Sorge für ein

  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 UF 64/13

    Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung über das

  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 WF 70/08

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht:

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Rechtsprechung
   AG Groß-Gerau, 29.07.1998 - 71 F 312/98   

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https://dejure.org/1998,5988
AG Groß-Gerau, 29.07.1998 - 71 F 312/98 (https://dejure.org/1998,5988)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 29.07.1998 - 71 F 312/98 (https://dejure.org/1998,5988)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 71 F 312/98 (https://dejure.org/1998,5988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1465
  • FamRZ 1999, 181
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 23.11.1999 - 18 UF 390/99

    Zur Sorgerechtsentscheidung im Falle einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung

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  • OLG Stuttgart, 09.11.1999 - 18 UF 390/99

    Übertragung der elterlichen Sorge

    Da weder Art. 224 EGBGB noch Art. 15 KindRG insoweit eine Übergangsregelung vorsieht, kann die Entscheidung nach § 1672 BGB aF Wirkungen nur in ihrem ursprünglichen Umfang und kraft ihrer zeitlichen Beschränkungen nicht auch in der nachehelichen Zeit entfalten, zumal sie nach altem Recht einen Verfahrensgegenstand hatte, der mit dem nach § 1671 BGB nF nicht vollständig, sondern nur hinsichtlich der Trennungszeit übereinstimmt, und das Vertrauen der Eltern auf den zeitlich nur beschränkten Bestand der Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB nF geschützt werden muss (ebenso OLG Hamm FamRZ 1998, 1315, 1316; FamRZ 1999, 803; FamRZ 1999, 1159, 1160; OLG Bamberg FamRZ 1999, 805; AG Groß-Gerau FamRZ 1998, 1465 m. Anm. Luthin FamRZ 1998, 1465 und FamRZ 1999, 181; AG Bergheim FamRZ 1999, 611 m. Anm. Luthin: Das OLG Köln hat die Beschwerde "aus den zutreffenden" und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen; aA OLG Frankfurt/M. FamRZ 1999, 612 f.; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804 m. Anm. Luthin; OLG Braunschweig FamRZ 1999; 1006; OLG Celle FF 1999, 57 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 807, 808 m. Anm. Luthin; AG Freyung FamRZ 1999, 806, 807 m. Anm. Luthin; AG Bad Schwalbach FamRZ 1999, 1158 f.).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.1999 - 6 UF 75/98

    Anwendbares Recht bei Sorgerechtsregelung in der Übergangszeit

    Der Senat schließt sich insoweit der Ansicht des OLG Hamm an, wonach in Übergangsfällen der vorliegenden Art auf das Erfordernis der bisher gemeinsam ausgeübten elterlichen Sorge verzichtet werden muss (FamRZ 1998, 1315 f; vgl. auch: OLG Köln, FamRZ 1999, 613; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 614 ; AG Groß-Gerau, FamRZ 1998, 1465 ; AG Bergheim, FamRZ 1999, 611; a.A.: OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 612 ; FamRefK/Rogner, § 1671 BGB , Rz. 50; § 1696 BGB , Rz. 4; Affeld, FamRZ 1998, 1609 ; Hagelstein, FuR 1998, 404; zum Streitstand: Luthin, FamRZ 1998, 1465 ; FamRZ 1999, 181 ; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 BGB , Rz. 13).
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