Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 17.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02   

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https://dejure.org/2002,4626
OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02 (https://dejure.org/2002,4626)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.05.2002 - 12 WF 81/02 (https://dejure.org/2002,4626)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 12 WF 81/02 (https://dejure.org/2002,4626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung durch Zurückhalten von Einwendungen gegen den Klageanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO
    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückhalten von Einwendungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückhalten von Einwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1712
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1997 - 3 WF 234/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02
    Diese Voraussetzungen können auch dann gegeben sein, wenn sie auf ein PKH-Gesuch zunächst nicht reagiert und Einwendungen erst nach Klagezustellung vorbringt (Münch.-Komm.-Wax § 114 ZPO Rn. 127; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1017).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess:

    Widerspricht das Verhalten der Partei im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne von § 114 ZPO dar (OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2002, 1712, 1713; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004 § 114 Rn. 36 a. E.; teilw. a. A. OLG Schleswig, OLGReport 2006, 501).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Widerspricht ihr Verhalten im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne von § 114 ZPO dar (OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712, 1713; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004 § 114 Rn. 36 a.E.).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Für möglich halten die Mutwilligkeit bei Unterlassen der Geltendmachung bereits im gegnerischen PKHVerfahren etwa Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf ( Beschluß vom 15. Januar 1997 - 3 WF 234/96 - FamRZ 1997, 1017 f. Leitsatz 2), Oldenburg ( Beschluß vom 13. Mai 2002 - 12 WF 81/02 - FamRZ 2002, 1712 f. - Leitsatz) und Köln ( Beschluß vom 25. September 2008 - 2 W 63/08 - JurBüro 2009, 145 f. , Leitsatz.
  • OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit

    Widerspricht das Verhalten der Partei im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO dar (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713]; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Auflage 2000, § 114 Rn. 127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage 2004, § 114 Rn. 36; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Auflage 2008, § 114 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 07.12.2006 - 2 WF 194/06

    Prozesskostenhilfe, keine Pflicht des Antragsgegners zur Erwiderung im

    Zum Teil wird angenommen, dass in einem solchen Fall die Rechtsverteidigung mutwillig und daher Prozesskostenhilfe an den Gegner zu versagen sei, weil er sich, wenn er selbst für seine Prozesskosten hätte aufkommen müssen, bereits im Prozesskostenhilfeprüfverfahren verteidigt hätte, um unnötige Kosten zu sparen (OLG Oldenburg FamRZ 2002, 1712, 1713).
  • OLG Oldenburg, 17.02.2009 - 13 WF 24/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Geltendmachung von

    Eine verständige, ihre finanziellen Interessen wahrende Partei nehme die Gelegenheit wahr, unbegründeten Ansprüchen durch ihre Sachdarstellung schon im Vorfeld entgegen zu treten (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349 und FamRZ 2008, 70 sowie OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 jeweils für eine anwaltlich vertretene Partei. OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017 für eine nicht anwaltlich vertretene Partei. Münchener Kommentar/Motzer, 3. Aufl. 2008, § 114 ZPO Rz. 93. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 114 Rz. 36).
  • OLG Oldenburg, 25.04.2012 - 3 WF 98/12

    Bestimmung des Begriffs der Mutwilligkeit i.S.v. § 114 S. 1 ZPO

    Die Rechtsauffassung des Amtsgerichts wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. (u. a.) OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; OLGR Köln, 2009, 452; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70; 2006, 349; ebenso Stein/Jonas, 22. Aufl., § 114 Rn. 36).
  • OLG Köln, 12.09.2013 - 26 WF 110/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung

    Widerspricht das Verhalten der Partei im Verfahrenskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so kann sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO darstellen (SenE v. 11.08.2011 - 26 WF 143/11 - SenE v. 15.07.2013 - 26 WF 96/13 - OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713].
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei unterbliebener Verteidigung gegen ein

    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Köln, 10.08.2011 - 26 WF 143/11

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung

    Diese Voraussetzungen können insbesondere dann gegeben sein, wenn der Beteiligte auf ein Verfahrenskostenhilfegesuch des Gegners nicht oder nur unzureichend reagiert, sondern Einwendungen erst später vorbringt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.5.2002 - 12 WF 81/02, in: FamRZ 2002, 1712 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6254
OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02 (https://dejure.org/2002,6254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2002 - 16 WF 39/02 (https://dejure.org/2002,6254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 16 WF 39/02 (https://dejure.org/2002,6254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1712
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97

    PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02
    1 KostO die Gerichtskosten und gemäß § 13 a FGG die außergerichtlichen Kosten des anderen Elternteils auferlegt werden müssen (Unterform der Mutwilligkeit; vergl. zur Prozesskostenhilfe für ein mit neuem § 97 ZPO unterfallendem Sachvortrag zu begründendem Rechtsmittel OLG Karlsruhe 2. Zivilsenat - Familiensenat, Beschluss vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 FuR 1998, 376).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1989 - 8 W 84/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02
    Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung versagt werden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1989, 826 für das Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Es ist nicht grundsätzlich mutwillig im Sinne der §§ 76 FamFG, 114 ZPO, einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen, ohne zuvor die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt nachgesucht zu haben (Anschluss an OLG Karlsruhe - 2. Senat für Familiensachen, FamRZ 2004, 1115; OLG Karlsruhe - 16. Senat für Familiensachen, FamRZ 2002, 1712).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.

  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 164/16

    Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

    Keinesfalls darf die Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe zu einer reinen Sanktion dagegen werden, dass der antragstellende Elternteil die Beratung und die Hilfe des Jugendamtes vorgerichtlich nicht in Anspruch genommen hat (ähnlich OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1712).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16

    Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Keinesfalls darf die Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe zu einer reinen Sanktion dagegen werden, dass der antragstellende Elternteil die Beratung und die Hilfe des Jugendamtes vorgerichtlich nicht in Anspruch genommen hat (ähnlich OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1712).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 2 WF 142/02

    Prozesskostenhilfe für Umgangsrechtsverfahren

    Dass Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung versagt werden kann, muss in der Regel auch für die Hilfe des Jugendamts in Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts gelten (so auch der 16. Zivilsenat, Familiensenat, des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2002 in FamRZ 2002, 1712).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Schließlich wird die - vermittelnde - Auffassung vertreten, die Einschaltung des Jugendamtes sei je nach Lage des Einzelfalles erforderlich, wenn davon auszugehen sei, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 51, 52; OLG Koblenz, NJW 2009, 1425; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 02579; OLG Karlsruhe, FPR 2002, 543; OLG Celle, ZKJ 2012, 358; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 114 Rn. 31; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 5. Edition, § 114 Rn. 63.1).
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