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   OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04   

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https://dejure.org/2004,5253
OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04 (https://dejure.org/2004,5253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 (https://dejure.org/2004,5253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 21 UF 144/04 (https://dejure.org/2004,5253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Kindesaufenthalts im Rahmen einer Elternvereinbarung; Berücksichtigung des Kindeswohls bei Aufenthaltsvereinbarung in Form eines Wechselmodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Elternvereinbarung über die elterliche Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 7
  • FamRZ 2005, 124
  • FamRZ 2005, 125
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
    Soweit ersichtlich, hat sich bislang das Amtsgericht Hannover in einem Verfahren grundlegend mit dem Wechselmodell und seinen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Residenzmodell auseinandergesetzt (AG Hannover FamRZ 2001, 846 ff. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, JAmt 2001, 557, Beschluss zur Hauptsache in demselben Verfahren) und hat, ausgehend von der - vom Senat geteilten - Annahme, dass von einem allgemeinen entwicklungspsychologischen Grundsatz der Erforderlichkeit eines festen Lebensmittelpunktes für die gesunde Entwicklung eines Kindes nicht ausgegangen werden kann, eine Entscheidung zugunsten des Wechselmodells getroffen, obwohl zwischen den Eltern noch erhebliche Konflikte bestanden.
  • OLG München, 01.10.2001 - 16 UF 1095/01

    Antrag auf alleinige elterliche Sorge; Verbot der Schlechterstellung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
    In seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2001 - 16 UF 1095/01 - steht das OLG München dem Wechselmodell dagegen skeptisch gegenüber; ein solches Wechselmodell sei "nach allen Erfahrungen des Senats auf Dauer dem Kindeswohl abträglich, dies jedenfalls dann, wenn der Wechsel nicht im Interesse des Kindes praktiziert wird, sondern vorrangig dazu dient, die jeweilige Machtposition der Eltern aufrecht zu erhalten".
  • OLG Jena, 12.09.2016 - 4 UF 678/15

    Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen

    Ist die Elternbeziehung darüber hinaus - wie hier - konfliktbehaftet, besteht das Risiko, dass der paritätische Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen dieses dauerhaft und unmittelbar in den elterlichen Konflikt verwickelt (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG Dresden FamRZ 2005, 125).
  • OLG Koblenz, 12.01.2010 - 11 UF 251/09

    Zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell

    Unverzichtbare Voraussetzung ist ein Konsens zur Durchführung der wechselseitigen Betreuung und ein gemeinsamer Kooperationswille (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG München FamRZ 2007, 753; OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Schwab FamRZ 1998, 457; Kostka FPR 2006, 271 ff.; Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).

    Gegen den Widerstand eines Elternteils kann das Wechselmodell nicht funktionieren (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Gutjahr FPR 2006, 301, 302).

  • OLG Hamburg, 15.03.2019 - 12 WF 40/19

    Familiensache: Gemeinsame Einkommensteuerveranlagung über den Zeitpunkt der

    Der Anspruch besteht auch dann, wenn zwar der die getrennte Veranlagung der Ehegatten bestimmende Einkommensteuerbescheid des Anspruchsgegners bereits unanfechtbar ist, gegenüber dem die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nach § 26 EStG geltend machenden Anspruchsteller aber noch kein abschließender Bescheid ergangen ist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 125, juris Rn. 8ff).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11

    Ausgestaltung einer Umgangsregelung

    Mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten ist nicht zwingend ein Nachteil für das Kind und für die Eltern verbunden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125).

    Mithin kann das Wechselmodell allein dann in Betracht zu ziehen sein, wenn die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen, sie beide hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet sind, sie kontinuierlich kommunizieren und kooperieren können und wollen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - 9 UF 20/10 - FamFR 2010, 547; OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2008 - 15 WF 241/07 - FamRZ 2008, 2053; OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 11 UF 251/09 - FamRZ 2010, 738; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2011 - 7 UF 830/11 - FamRZ 2011, 1803; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07 - FamRZ 2007, 753).

    Hieraus folgt, worauf der Senat ebenfalls bereits hingewiesen hat, dass gegen den Widerstand eines Elternteils das Wechselmodell nicht funktionieren und demgemäß nicht angeordnet werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2010 - 9 UF 7/09 - FamRZ 2011, 120 (red. Leitsatz); OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2009 - 10 UF 150/09 - FamRZ 2010, 1352; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2009 - 10 UF 204/08 - FamRZ 2009, 1759; OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2011 - 21 UF 354/11 - FamRZ 2011, 1741 (red. Leitsatz); OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2011 - II-8 UF 189/10 - ZKJ 2011, 256-257; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2011 - II-8 UF 190/10 - NJW 2012, 398; vgl. auch Bay. VGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - Vf. 137-VI-10).

  • OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14

    Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines

    Bedenken gegen eine hälftige Aufteilung können auch nicht damit begründet werden, dass ein fester Lebensmittelpunkt für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich sei, weil ein solcher allgemeiner entwicklungspsychologischer Grundsatz nicht gesichert ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - Az. 21 UF 144/04 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 5 UF 27/13 - juris; Sünderhauf, Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung, FamRB 2013, S. 333).
  • KG, 28.02.2012 - 18 UF 184/09

    Elterliche Sorge: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei entgegenstehendem

    Zwar kann nach der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte gegen den Willen eines Elternteils ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden (OLG Hamm NJW 2012, 398; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2011, S. 120; OLG Koblenz, FamRZ 2010, S. 738; OLG Dresden, FamRZ 2005, S. 125; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, S. 1759).
  • OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das

    Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f. = FPR 2004, 619 f. AG Hannover FamRZ 2001, 846, 847 m.w.Nw.. Überblick bei Kostka FPR 2006, 271 ff.. siehe auch Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).

    Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für das Kind wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüberstehen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125, 126).

  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 16 UF 13/07

    Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells

    Gegen das Wechselmodell spricht dagegen vor allen Dingen das Risiko, dass der dauernde Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu einer dauernden Einbeziehung des Kindes in den elterlichen Konflikt führt (OLG Dresden, FamRZ 2005, 125).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren (vgl. OLG Dresden, FPR 2004, 619; Jaeger, FPR 2005, 70, 72; Gutjahr, FPR 2006, 301, 302).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 5 UF 27/13

    Umgangsrecht: Vereinbarkeit eines Wechselbetreuungsmodells mit dem Kindeswohl bei

    Diese sind allerdings wohl nicht damit zu begründen, dass ein fester Lebensmittelpunkt für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich sei, weil ein solcher allgemeiner entwicklungspsychologischer Grundsatz nicht gesichert ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - Juris Rn. 13; Sünderhauf, FamRB 2013, 290, 291; wovon aber - ohne nähere Begründung - ausgehen etwa KG Berlin, Beschluss vom 14.03.2013 - 13 UF 234/12 - Juris Rn. 30 und Staudinger/Rauscher, BGB, Bearbeitung 2006, § 1684 Rn. 189).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 18 UF 231/14

    Umgangsverfahren: Rechtssystematische Zuordnung des Wechselmodells; Anordnung des

  • KG, 14.03.2013 - 13 UF 234/12

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei

  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 UF 190/10

    Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells; Anspruch eines Elternteils auf

  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines

  • OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06

    Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts i.F.e. fehlenden Einigung der Eltern;

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