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   OLG Schleswig, 04.11.2011 - 12 WF 160/11   

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https://dejure.org/2011,27947
OLG Schleswig, 04.11.2011 - 12 WF 160/11 (https://dejure.org/2011,27947)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2011 - 12 WF 160/11 (https://dejure.org/2011,27947)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2011 - 12 WF 160/11 (https://dejure.org/2011,27947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Verfahrens zur Aufhebung einer Zugewinngemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 42
    Streitwert eines Verfahrens zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fremdwort der Woche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 897
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 16.03.2009 - 16 WF 35/09

    Streitwert einer Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2011 - 12 WF 160/11
    Die Frage, wie der Verfahrenswert für einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu bemessen ist, wird - soweit ersichtlich - entweder dahin beantwortet, dass ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichs maßgebend sei (BGH, NJW 1973, 50) oder dass auf die Höhe der (Verzugs- oder Anlage-)Zinsen abzustellen sei, die der antragstellende Ehegatte in der Zeitspanne zwischen vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft und einer Beendigung mit Scheidung werde ziehen können (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1621 ; zum Meinungsstand und mit einer Stellungnahme im Sinne des OLG Stuttgart Thiel in Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rdnrn. 9117 ff.).
  • BGH, 11.10.1972 - IV ZR 12/71
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2011 - 12 WF 160/11
    Die Frage, wie der Verfahrenswert für einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu bemessen ist, wird - soweit ersichtlich - entweder dahin beantwortet, dass ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichs maßgebend sei (BGH, NJW 1973, 50) oder dass auf die Höhe der (Verzugs- oder Anlage-)Zinsen abzustellen sei, die der antragstellende Ehegatte in der Zeitspanne zwischen vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft und einer Beendigung mit Scheidung werde ziehen können (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1621 ; zum Meinungsstand und mit einer Stellungnahme im Sinne des OLG Stuttgart Thiel in Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rdnrn. 9117 ff.).
  • OLG Köln, 14.05.2020 - 10 UF 205/19
    Dieses Interesse kann jedoch nur anhand objektiver Kriterien bewertet werden, welche sich bereits aus dem verfahrenseinleitenden Antrag ergeben müssen (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.11.2011 - 12 WF 160/11 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 WF 105/14 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.8.2017 - 10 WF 49/17 -, unveröffentlicht) .
  • OLG Celle, 17.12.2013 - 12 WF 92/13

    Berücksichtigung des Kindergeldes als erzieltes Nettoeinkommen bei der

    Da in § 50 Abs. 1 FamGKG nur auf das Nettoeinkommen abgestellt wird, sind Zu- und Abschläge, die ihre Rechtsgrundlage in § 43 Abs. 1 FamGKG haben, nicht anzusetzen (OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1750 mit zahlreichen Nachweisen; OLG Hamm FamRZ 2012, 897; Thiel in Schneider/Wolf/Volpert FamGKG § 50 Rn 15 f.).
  • OLG Köln, 09.07.2014 - 12 UF 2/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens auf vorzeitige Aufhebung der

    Demgegenüber wendet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (FamRZ 2012, 897) § 42 III FamGKG mit der Begründung an, dass die vorgenannten Lösungswege wegen einer Berechnung mit gänzlich ungeklärten Einsatzbeträgen bzw. Zeiträumen nicht zu befriedigen vermögen.
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