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Rechtsprechung
   SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12786
SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08 (https://dejure.org/2012,12786)
SG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2012 - S 11 R 5359/08 (https://dejure.org/2012,12786)
SG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - S 11 R 5359/08 (https://dejure.org/2012,12786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 46 Abs 2a Halbs 1 SGB 6
    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - eheähnliche Gemeinschaft - langwieriges Scheidungsverfahren als objektives Hindernis für eine frühere Eheschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Witwenrente bei weniger als einem Jahr Ehe mit dem Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe - Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Witwenrente auch nach nur 19 Tagen Ehe

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    19 Tage-Ehe und trotzdem Witwenrente!

  • welt.de (Pressemeldung, 09.08.2012)

    Witwe steht auch nach 19 Tagen Ehe eine Rente zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwenrente oder Versorgungsehe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwenrente bei unter einem Jahr Ehedauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe - Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit - Jahrelanges Zusammenleben, Bankvollmachten, Testamente und Patientenverfügung lassen nicht auf Versorgungsehe schließen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08
    Dies ist dann der Fall, wenn eine Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen oder zumindest gleichwertig sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, zitiert nach juris, Rn. 21).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Ebenso können mit dem Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Mai 2012 - S 11 R 5359/08 - (FamRZ 2013, 332) keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts belegt werden.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 15.02.2012 - 16 O 638/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8046
LG Stuttgart, 15.02.2012 - 16 O 638/11 (https://dejure.org/2012,8046)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.02.2012 - 16 O 638/11 (https://dejure.org/2012,8046)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 16 O 638/11 (https://dejure.org/2012,8046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsentziehung - strafrechtliche Verurteilung als Entziehungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil kann entzogen werden, wenn Sohn die eigene Mutter bedroht und wegen einer Vergewaltigung verurteilt wurde

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 778
  • FamRZ 2013, 332
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 08.07.2020 - 3 W 40/20

    Anforderungen an die Begründung der testamentarischen Entziehung des Pflichtteils

    Dabei dürfen allerdings die Anforderungen an die Konkretisierung nicht überspannt werden (vgl. BGH ZEV2011, 370; OLG Saarbrücken NJW 2018, 957, 959 [OLG Saarbrücken 12.12.2017 - 5 W 53/17] ; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 778; Staudinger/Olshausen, 2015, BGB, § 2336, Rn. 13; MüKoBGB/Lange, BGB, § 2336, Rn. 10, 12 f.).

    Damit besteht also eine Art Wechselwirkung zwischen der Schwere der Tat und der Unzumutbarkeit (vgl. MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2333, Rn. 47; LG Stuttgart NJW-RR 2012, 778, 779).

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Rechtsprechung
   SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19762
SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09 (https://dejure.org/2012,19762)
SG München, Entscheidung vom 14.03.2012 - S 2 KR 722/09 (https://dejure.org/2012,19762)
SG München, Entscheidung vom 14. März 2012 - S 2 KR 722/09 (https://dejure.org/2012,19762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Pflegekindschaftsverhältnis durch Kafala nach marokkanischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09
    An beiden Voraussetzungen fehlt es im vom BVerwG entschiedenen Fall (So zitiert aus BVerwG Urteil vom 10.3.11, Az.1 C 7/10 und BVerwG Urteil vom 26.10.2010, Az. 1 C 16/09 und VG B-Stadt Urteil vom 21.4.2010 Az. M 18 K 09.4652 alle nach juris).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5 RJ 4/00 R

    Mehrehe eines Marokkaners, endgültige Aufteilung einer Witwenrente zu gleichen

    Auszug aus SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09
    Nachdem beispielsweise die familienrechtlichen Bestimmungen über die Ehe zwischen Deutschland und Marokko anerkannt werden (so BSG Urteil vom 30.8.2000, B 5 RJ 4/00 R), obwohl in Deutschland die Mehrehe verboten ist, aber nach islamischen Recht zulässig ist, kann nichts anderes für die Kafala gelten, die nach Auffassung des Gerichts dem deutschrechtlichen Pflegekindstatus entspricht.
  • LSG Bayern, 09.03.2005 - L 4 KR 173/02

    Familienversicherung für in den Haushalt des Versicherten aufgenommene

    Auszug aus SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09
    Das Bayerische Landessozialgericht hat in seiner rechtkräftigen Entscheidung vom 9.3.2005, Az. L 4 KR 173/02 bei der Prüfung der Familienversicherung die Anwendung der Rechtsprechung des BSG in anderen Sozialversicherungszweigen zum Pflegekinderrecht eröffnet.
  • BSG, 14.11.1961 - 11 RV 20/61
    Auszug aus SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09
    Das Bundessozialgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14.11.1961 Az.: 11 RV 20/61 entschieden, dass der Begriff des Pflegekindes (im entschiedenen Fall allerdings für § 45 Abs. 2 Nr. 5 BVG) ein Verhältnis voraussetzt, das durch ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis gekennzeichnet ist, das von einer familienähnlichen ideellen Bindung getragen wird und auf die Dauer angelegt ist.
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Ebenso können mit dem Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Mai 2012 - S 11 R 5359/08 - (FamRZ 2013, 332) keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts belegt werden.
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