Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.04.1978 - 2 WF 56/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 732
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einwendungen; Familiensache; Klauselverfahren; Zwangsvollstreckung; Klausel; Titel
Papierfundstellen
- FamRZ 1978, 427
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 19.03.1986 - 13 WF 347/86 Über das Rechtsmittel hat der Familiensenat zu entscheiden, weil es sich bei der vorliegenden Angelegenheit um eine Familiensache iSd § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 5 GVG handelt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 427; OLG Stuttgart Rpfleger 1979, 145; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; KG FamRZ 1985, 627, 628).
- OLG Hamburg, 29.06.1981 - 15 WF 89/81 Über Erinnerungen und Beschwerden gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel oder gegen die Ablehnung der Erteilung entscheidet nach § 732 Abs. 1 ZPO das Prozeßgericht oder dessen Beschwerdeinstanz; diese Angelegenheiten sind deshalb Familiensachen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 427; OLG Stuttgart Rpfleger 1979, 145).
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