Rechtsprechung
| BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 60.77 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Postschaffners als berufsqualifizierender Abschluss einer Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.05.1977 - 2 XII 77
- BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 60.77
Papierfundstellen
- FamRZ 1978, 540
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85
Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung
Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 -FamRZ 1982, 739/740>). - BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85 Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraus setzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 -
FamRZ 1982, 739/740>). - BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 13.85 Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 -
FamRZ 1982, 739/740>). - BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 14.85 Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 -
FamRZ 1982, 739/740>). - VG München, 14.02.2008 - M 15 K 07.156
Ausbildungsförderung für das einjährige Aufbaustudium an der Fachakademie für …
Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluss gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (BVerwG v. 27.12.1977 FamRZ 1978, 540).
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