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| OLG Düsseldorf, 11.05.1981 - 4 UF 66/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 606b, 621, 623; MSA Art. 1, Art. 13
Herausgabe eines Kindes; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel des Kindes. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 1005
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.12.1973 - 15 W 190/73
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.1981 - 4 UF 66/81
Wird der gewöhnliche Aufenthalt des Minderjährigen in einen anderen Vertragsstaat verlegt, während das Verfahren in einer Tatsacheninstanz anhängig ist, so ist für eine perpetuatio fori kein Raum (BayObLG FamRZ 1972, 582; OLG Hamm FamRZ 1974, 155; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1979 - 4 WF 43 + 44/79 - n.v.;… Kropholler in Staudinger, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu Art. 18 EGBGB Rdn. 347;… Kropholler, MSA 2. Aufl. S. 69;… Rahm/Paetzold, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens VIII Rdn. 327).
- OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93
Ausgestaltung der familiengerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs sowie …
Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94). - OLG Karlsruhe, 10.07.1986 - 16 UF 85/86 Zwar begründet die genannte Bestimmung nach herrschender Meinung für das deutsche Gericht die internationale Zuständigkeit für Folgesachen (BGH FamRZ 1982, 795 = BGHF 3, 285; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 1005; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 621 Anm. III 3; Baumbach/Albers, ZPO 44. Aufl.
- OLG Saarbrücken, 09.11.1992 - 6 UF 87/92
Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts
Auch in einem laufenden Verfahren hinsichtlich der Regelung des Sorgerechts gilt nichts anderes, wenn der Aufenthalt von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat verlegt wurde, weil in diesem Fall im Hinblick auf die staatsvertragliche Sonderregelung der Grundsatz der perpetuatio fori nicht gilt (…vgl. Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 1 Anm. 1 m.w.N.; Henrich, JPrax 86, 364 (365) m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 81, 1005; OLG Hamm, FamRZ 89, 1109; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 12. Aufl., § 35 a Rdnr. 30; Schwab, a.a.O. Rdnr,. - OLG Hamburg, 01.11.1985 - 2 WF 142/85 Aus diesem Umstand wird teilweise für die Anwendung von Art. 5 MSA gefolgert, daß vor der abschließenden tatrichterlichen Behandlung des Falles noch keine Entscheidung getroffen sei, so daß auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Minderjährigen in einen anderen Vertragsstaat erst nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung, aber vor der Entscheidung in einer weiteren Tatsacheninstanz, Maßnahmen des ersten Gerichts wegen Fortfalls der internationalen Zuständigkeit aufzuheben seien; nur wenn der gewöhnliche Aufenthalt in einen Nichtvertragsstaat verlegt wird, soll dem unter Umständen der Rechtsgedanke der perpetuatio fori entgegenstehen (…vgl. Kropholler in Staudinger, BGB 12. Aufl. Rdn. 345, 347, 585 f vor Art. 18 EGBGB;… Kropholler, Das Haager Abkommen über den Schutz Minderjähriger 2. Aufl. S. 68 f;… Oberloskamp, MSA Art. 1 Rdn. 136 ff; die in diesem Zusammenhang auch genannten Entscheidungen BayObLGZ 1972, 292; OLG Stuttgart NJW 1978, 1746, und OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 728; 1981, 1005 betreffen jeweils Aufenthaltswechsel vor Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung oder in Nichtvertragsstaaten).
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