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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,19916
OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81 (https://dejure.org/1981,19916)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.05.1981 - 7 WF 19/81 (https://dejure.org/1981,19916)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Mai 1981 - 7 WF 19/81 (https://dejure.org/1981,19916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BSHG §§ 90, 91; ZPO § 261
    Unterhaltsrecht; Prozeßführungsbefugnis bei Überleitung von Unterhaltsansprüchen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 1097
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
    Hinsichtlich der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs auf einen Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der bisher Unterhaltsberechtigte für die zukünftigen von dem Sozialamt noch nicht geleisteten Unterhaltsbeträge seine Sachlegitimation und Prozeßführungsbefugnis behält (OLG Hamburg ZblJugR 1978, 529; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058 f); das ergibt sich daraus, daß die Überleitungsanzeige nicht zu einem sofortigen Rechtsübergang führt, sondern dieser unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Gewährung der Sozialhilfe steht, und deshalb erst in dem Augenblick eintritt, in dem die Sozialhilfe tatsächlich gewährt wird (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144 ff; BVerwGE 34, 219; 42, 198; KG FamRZ 1980, 892).

    Aus demselben Grunde gehen durch eine solche Überleitungsanzeige Unterhaltsansprüche auch nur in der Höhe auf den Sozialhilfeträger über, in der sie tatsächlich erbracht wurden (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144, 145; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 156 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 906, 907).

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
    Hinsichtlich der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs auf einen Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der bisher Unterhaltsberechtigte für die zukünftigen von dem Sozialamt noch nicht geleisteten Unterhaltsbeträge seine Sachlegitimation und Prozeßführungsbefugnis behält (OLG Hamburg ZblJugR 1978, 529; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058 f); das ergibt sich daraus, daß die Überleitungsanzeige nicht zu einem sofortigen Rechtsübergang führt, sondern dieser unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Gewährung der Sozialhilfe steht, und deshalb erst in dem Augenblick eintritt, in dem die Sozialhilfe tatsächlich gewährt wird (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144 ff; BVerwGE 34, 219; 42, 198; KG FamRZ 1980, 892).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
    Hinsichtlich der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs auf einen Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der bisher Unterhaltsberechtigte für die zukünftigen von dem Sozialamt noch nicht geleisteten Unterhaltsbeträge seine Sachlegitimation und Prozeßführungsbefugnis behält (OLG Hamburg ZblJugR 1978, 529; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058 f); das ergibt sich daraus, daß die Überleitungsanzeige nicht zu einem sofortigen Rechtsübergang führt, sondern dieser unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Gewährung der Sozialhilfe steht, und deshalb erst in dem Augenblick eintritt, in dem die Sozialhilfe tatsächlich gewährt wird (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144 ff; BVerwGE 34, 219; 42, 198; KG FamRZ 1980, 892).
  • OLG Celle, 17.07.1979 - 18 UF 1/79

    Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes ; Forderung von Unterhalt für die …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
    Hinsichtlich der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs auf einen Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der bisher Unterhaltsberechtigte für die zukünftigen von dem Sozialamt noch nicht geleisteten Unterhaltsbeträge seine Sachlegitimation und Prozeßführungsbefugnis behält (OLG Hamburg ZblJugR 1978, 529; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058 f); das ergibt sich daraus, daß die Überleitungsanzeige nicht zu einem sofortigen Rechtsübergang führt, sondern dieser unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Gewährung der Sozialhilfe steht, und deshalb erst in dem Augenblick eintritt, in dem die Sozialhilfe tatsächlich gewährt wird (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144 ff; BVerwGE 34, 219; 42, 198; KG FamRZ 1980, 892).
  • KG, 29.02.1980 - 17 UF 3824/79
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
    Hinsichtlich der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs auf einen Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der bisher Unterhaltsberechtigte für die zukünftigen von dem Sozialamt noch nicht geleisteten Unterhaltsbeträge seine Sachlegitimation und Prozeßführungsbefugnis behält (OLG Hamburg ZblJugR 1978, 529; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058 f); das ergibt sich daraus, daß die Überleitungsanzeige nicht zu einem sofortigen Rechtsübergang führt, sondern dieser unter der aufschiebenden Bedingung künftiger Gewährung der Sozialhilfe steht, und deshalb erst in dem Augenblick eintritt, in dem die Sozialhilfe tatsächlich gewährt wird (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144 ff; BVerwGE 34, 219; 42, 198; KG FamRZ 1980, 892).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1980 - 4 UF 6/80
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
    Aus demselben Grunde gehen durch eine solche Überleitungsanzeige Unterhaltsansprüche auch nur in der Höhe auf den Sozialhilfeträger über, in der sie tatsächlich erbracht wurden (BGHZ 20, 127 = FamRZ 1956, 144, 145; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 156 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 906, 907).
  • KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87

    Prozeßstandschaft; Unterhalt; Unterhaltsklage; Übergang; Anspruch; …

    Auch nach der Überleitung seines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe kann der Unterhaltsberechtigte für die Zukunft Zahlung an sich verlangen (BGH FamRZ 1982, 23, 25 = BGHF 2, 813; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058, 1059; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; OLG Bamberg FamRZ 1981, 1097, 1098; KG FamRZ 1982, 427, 428; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3034; Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl.
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