Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 536/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts für den Unterhaltsanspruch bei gemischtnationalen Ehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehe - Gemischt-nationale Ehe - Unterhalt - Ehelicher Unterhalt - Geltung des deutsches Rechts - Internationales Privatrecht
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 288
- NJW 1981, 522
- NJW 1981, 526
- MDR 1981, 215
- FamRZ 1981, 18
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.05.1971 - IV ZB 52/70
Ehename der Frau
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Feststellung des Rechts zum Getrenntleben - Voraussetzungen der Anwendbarkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
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- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78
Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.03.1958 - IV ZR 148/57
Zuständigkeitsprüfung nach § 606 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
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- OLG Nürnberg, 10.12.1981 - 11 WF 3077/81
Prozeßkostenhilfe für eine auf Zahlung monatlichen Unterhalts gerichtete Klage; …
Die Unterhaltsansprüche zwischen Eheleuten sind Teil ihrer persönlichen Beziehungen zueinander als Auswirkung der Ehe (BGH FamRZ 1981, 18 = BGHF 2, 313;… Heldrich in Palandt, BGB 40. Aufl. Art. 14 EGBGB Anm. 3;… Kegel in Soergel, BGB 10. Aufl. Art. 14 EGBGB Rdn. 19;… Gamillscheg in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. Art. 14 EGBGB Rdn. 227 mwN), so daß sie im Falle von Auslandsberührung kollisionsrechtlich an Art. 14 EGBGB auszurichten sind.Bei einer Ausweitung zu einer allseitigen Kollisionsnorm, wie es nach herrschender Auffassung zu geschehen hat (BGHZ 78, 288 = FamRZ 1981, 18 = EzFamR EGBGB Art. 14 Nr. 1 = BGHF 2, 313), lassen sich aber Kollisionsregeln unter anderem für den Fall gewinnen, daß beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, welche das auch immer sein mag (RGZ 91, 403 ff, 406; Henrich, IPRax 1981, 48;… Heldrich, aaO Art. 14 EGBGB Anm. 1 und 2;… Kegel, aaO Art. 14 EGBGB Rdn. 1).
Der Bundesgerichtshof hat in einem auf die Zahlung von Unterhalt gerichteten Rechtsstreit zwischen in gemischt-nationaler Ehe lebenden Parteien (klagende Ehefrau Deutsche und beklagter Ehemann Spanier) deutsches Recht angewandt (BGHZ 78, 288 = BGHF 2, 313, besprochen von Henrich, IPRax 1981, 48, Bestätigung von OLG Hamm NJW 1979, 1108).
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes beruht im wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Für Unterhaltsansprüche zwischen gemischt-nationalen Eheleuten ist gewöhnlich nach dem Grundsatz des schwächeren Rechts zu verfahren, so daß kein Ehegatte mehr verlangen kann, als ihm sein Heimatrecht zugesteht bzw. das Heimatrecht des anderen diesen verpflichtet (vgl. BGHZ 78, 288 = BGHF 2, 313;… Kegel, Internationales Privatrecht 4. Aufl. § 20 IV 1b, Kegel in Soergel, aaO Art. 14 Rdn. 4 und Suppl. Teil 2 Rdn. 3i ff;… Heldrich, aaO Art. 14 EGBGB Anm. 2 mwN).
Auf dieser Grundlage hat er schließlich, weil das geltende Recht in Art. 29 EGBGB für Staatenlose mangels Nichtanknüpfbarkeit an die Staatsangehörigkeit an das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts anknüpft, nichts anderes angenommen, wenn Gegenstand des Verfahrens der eheliche Unterhalt ist, und die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nicht zu einem sinnvollen Ergebnis führen würde (BGHZ 78, 288 = BGHF 2, 313).
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 334/81
Zur Verfassungswidrigkeit von Art. 17 Abs. 1 EGBGB
Eine Kombination der konkurrierenden Rechte nach dem Grundsatz des schwächeren Rechts würde ebenfalls gerade bei den Scheidungsfolgen nicht zu angemessenen Ergebnissen führen, da hierdurch die Folgewirkungen der Ehe auf ein Minimum reduziert würden, das dann weder dem Heimatrecht des Mannes noch demjenigen der Frau entspräche, sondern sich nach den jeweils schwächsten Einzelregelungen beider Rechte bestimmen und damit die stärkeren Bezugspunkte zu der einen oder anderen Rechtsordnung vernachlässigen würde (vgl. hierzu BGHZ 78, 288, 291 sowie BGHZ 56, 193, 202 [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70] jeweils zu Art. 14 EGBGB; Lüderitz FamRZ 1970, 169, 171, 175).Ihm kommt eine Ersatzfunktion für den Fall zu, daß eine Anknüpfung nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip nicht möglich ist oder nicht zu einem sinnvollen Ergebnis führen würde (BGHZ 78, 291 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 536/80];… s. auch Lüderitz a.a.O. S. 172 f.).
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80
Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die …
(Weiterführung von BGHZ 78, 288 = NJW 1981, 526 [BGH 05.11.1980 - VIII ZR 230/79]).Amtlicher Leitsatz: In einer gemischt-nationalen Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die bis zur Trennung der Ehegatten im Inland geführt worden ist, ist der eheliche Unterhaltsanspruch auch dann nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte vorübergehend in sein ausländisches Heimatland begibt, jedoch beabsichtigt, in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren (Weiterführung von BGHZ 78, 288).
Der Senat hat - nach Erlaß des Berufungsurteils - durch Urteil vom 29. Oktober 1980 (BGHZ 78, 288) bereits entschieden, daß in einer gemischt-nationalen Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, für die Beurteilung des ehelichen Unterhaltsanspruchs jedenfalls dann deutsches Recht gilt, wenn die Ehe im Inland geführt worden ist und beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80
Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den …
Weil die Ehe im Inland geführt worden ist und beide Ehegatten während der Trennung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, gilt für die Beurteilung des ehelichen Unterhaltsanspruchs deutsches Recht, mithin für die Zeit des Getrenntlebens § 1361 BGB (BGHZ 78, 288 sowie Senatsurteil vom 17. Februar 1982 - IVb ZR 653/80 - FamRZ 1982, 466). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Regelung der …
Dem Aufenthaltsprinzip, das im gesetzlichen Kollisionsrecht unmittelbar nur für Staatenlose (Art. 29 EGBGB) und in zwischenstaatlichen Abkommen eine Rolle spielt, kommt allgemein eine Ersatzfunktion für den Fall zu, daß eine Anknüpfung nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip nicht möglich ist oder nicht zu einem sinnvollen Ergebnis führen würde (BGHZ 78, 288, 291; 86, 57, 68) [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 334/81]. - BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …
Die Lebensumstände der Beteiligten, auf die das Unterhaltsrecht abstellt, bestimmen sich regelmäßig nach den im Aufenthaltsland gegebenen sozialen Verhältnissen (BGHZ 78, 288, 292). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84
Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen …
In einer gemischt-nationalen Ehe, in der einer der Ehegatten Deutscher ist, kommt auf den ehelichen Unterhaltsanspruch deutsches Recht zur Anwendung, wenn die Ehe im Inland geführt worden ist und beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (BGHZ 78, 288). - BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 42/82
Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren; …
Damit ist Ehewirkungsstatut nach den für gemischt-nationale Ehen entwickelten Grundsätzen das Recht des Staates, in dem die Ehegatten gemeinsam wohnen oder während bestehender Ehe zuletzt gewohnt haben (Senatsurteile BGHZ 78, 288, 291 f. und vom 30. Juni 1982 - IVb ZR 695/80 - FamRZ 1982, 890, 891). - OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 WF 58/82
Zuständigkeit des Familiengerichts bei Zwangsvollstreckung aus einem anlässlich …
Der Umstand, daß der Kläger sich nicht gegenüber seinen Kindern, sondern gegenüber der Beklagten verpflichtet hat, an diese den für die Kinder bestimmten Unterhalt zu zahlen, steht dem nicht entgegen (BGH FamRZ 1978, 672 = BGHF 1, 136; 1981, 18 ff, 20 = EzFamR EGBGB Art. Nr. 1 = BGHF 2, 313).Danach ist davon auszugehen, daß sich die Vergleichsregelung auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Kinder bezieht, und lediglich in dem Verhältnis der Parteien zueinander dessen Höhe im Sinne eines Ausgleichsanspruchs zwischen den Ehegatten festlegen, und seine Erfüllung sichern sollte (vgl. BGH NJW 1960, 957 mwN; FamRZ 1981, 18 ff, 20 = EzFamR EGBGB Art. 14 Nr. 1 = BGHF 2, 313).
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich - …
Das Amtsgericht hat den Ausschluß des Versorgungsausgleichs damit begründet, daß der Versorgungsausgleich dem aus Art. 14 EGBGB zu entnehmenden EhewirkungsStatut unterliege und damit nach dem sogenannten Grundsatz des schwächeren Rechts (vgl. dazu BGHZ 78, 288, 290 m.w.N.) hier ausscheiden müsse, weil das österreichische Heimat recht des Ehemannes keinen Versorgungsausgleich kenne. - OLG Hamm, 30.06.1981 - 2 WF 221/81
- BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 508/80
Bewertung ausländischer Anwartschaften
- BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 695/80
Anforderungen an eine Mahnung
- OLG Bremen, 25.10.1984 - 3 UF 51/84
Anwendbarkeit des Rechts desjenigen Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen …
- BGH, 30.06.1982 - IVb ZB 626/80
Internationales Privatrecht - Ehewirkungen - Flüchtling - Gewöhnlicher Aufenthalt …
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 520/80
Anwendung deutschen Rechts als Scheidungsfolgen-Statut - Erlangen der deutschen …
- OLG Stuttgart, 20.12.1983 - 17 UF 317/83
Türkische Ehegatten; Getrenntleben in Deutschland; Unterhaltsansprüche; …
- OLG Karlsruhe, 10.07.1986 - 16 UF 85/86
- OLG Stuttgart, 13.05.1986 - 17 UF 344/85
Anwendbares Recht in Familiensachen mit Auslandsberührung (Türkei); …
- OLG Stuttgart, 22.02.1983 - 17 WF 284/82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 515/80
Stattfinden eines Versorgungsausgleichs zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen …
- OLG München, 26.11.1985 - 4 UF 21/85
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 514/80
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des …
- OLG Hamm, 20.10.1981 - 2 UF 293/81
Anspruch auf Unterhalt während der Ehe ; Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch …
- OLG Stuttgart, 10.04.1981 - 15 UF 377/80
Regelung des Unterhaltsanspruchs im Eilrechtsschutzverfahren bei Aussetzung des …
- OLG Frankfurt, 04.05.1981 - 4 WF 46/81
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