Rechtsprechung
| KG, 21.10.1980 - 17 WF 3094/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 193
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1978 - IV ARZ 73/78
Verbindung von Familien- und Nichtfamiliensachen in einer Klage
Auszug aus KG, 21.10.1980 - 17 WF 3094/80
Allerdings können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mehrere Ansprüche, die teils Familiensachen, teils Nichtfamiliensachen sind, nicht in einer Klage geltend gemacht werden (BGH FamRZ 1979, 215 = BGHF 1, 227).Die Lösung kann nur darin bestehen, daß der Senat für Familiensachen einheitlich über die Beschwerde entscheidet, obwohl der Vergleich vom 1. August 1978 auch Angelegenheiten regelt, die keine Familiensachen sind (BGH FamRZ 1979, 215 = BGHF 1, 227).
- BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83
Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende …
Daß beim Prozeßvergleich die Einhaltung des § 162 Abs. 1 ZPO nach allgemeiner Ansicht Wirksamkeitsvoraussetzung ist (BGHZ 16, 388, 390; BAG 8, 228, 232 f.; KG FamRZ 1981, 193, 194 m.w.N.;… Rosenberg/Schwab a.a.O. § 132 I 3 s. 773 f), ist vornehmlich in dessen Doppelnatur begründet; er ist sowohl Prozeßhandlung als auch Rechtsgeschäft im materiell-rechtlichen Sinne (BGHZ 79, 71, 74 [BGH 26.11.1980 - VIII ZR 274/79] m.w.N.). - KG, 20.03.1989 - 24 W 4238/88
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Protokoll; Protokollvorschrift; Geltung; Anwendung
Deshalb ist Ä anders als in den Fällen der streitigen Gerichtsbarkeit (KG, FamRZ 1981, 193 [194] für den Prozeßvergleich in Familiensachen) Ä das Protokoll über eine Zeugenaussage auch dann verwertbar, wenn der Vermerk fehlt, daß es nach dem Diktat oder nach dem Vorlesen von den Beteiligten genehmigt wurde.
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