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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 745/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3610
BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 745/80 (https://dejure.org/1980,3610)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1980 - IVb ZB 745/80 (https://dejure.org/1980,3610)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1980 - IVb ZB 745/80 (https://dejure.org/1980,3610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung einer Verbundentscheidung - Scheidungs - Folgesache - Rechtsmittelinstanz

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 55
  • MDR 1981, 37
  • FamRZ 1980, 1108
  • FamRZ 1981, 24
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 361/81

    Rechtsfolgen der Wiederverheiratung derselben Ehegatten im Hinblick auf den …

    Der Senat hat zwar in dem Beschluß vom 15. Oktober 1980 (IVb ZR 597/80 = FamRZ 1981, 24 = NJW 1981, 233, 234), auf den die Revision in diesem Zusammenhang verweist, ausgeführt, nach der Abtrennung einer Folgesache durch Lösung aus dem Scheidungsverbund könne auf ein Rechtsmittel das bereits ergangene Scheidungsurteil aufgehoben werden, weil die Folgesache unter Verstoß gegen § 628 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO gelöst worden sei.

    Dies betraf jedoch, wie sich aus dem ausdrücklich angefügten Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 17. September 1980 (Ivb ZB 745/80 = FamRZ 1980, 1108 = NJW 1981, 55) ergab und wie auch die Revision nicht verkennt, nur den Fall, daß auf ein gegen das Scheidungsurteil gerichtetes - zulässiges - Rechtsmittel hin dieses Urteil aufgehoben wurde und dabei gegebenenfalls der zuvor aufgelöste Verfahrensverbund wieder hergestellt werden konnte.

    Dabei kann der Scheidungsausspruch allein mit der Begründung angefochten werden, daß er nicht ohne gleichzeitige Entscheidung über die Folgesachen hätte ergehen dürfen (Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - FamRZ 1980, 1108, 1109).

    Hat das Rechtsmittel Erfolg, dann wird das Scheidungsurteil aufgehoben und der Verfahrensverbund wieder hergestellt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1980 - FamRZ 1981, 24).

  • OLG Bamberg, 14.05.1986 - 2 WF 137/86

    Verlängerung der Frist zur Beschwerdeerwiderung; Voraussetzungen für eine …

    Nach ganz herrschender Meinung ist ein besonderer Beschluß nicht erforderlich, aber zulässig, falls nicht in dem Scheidungsurteil selbst über den Antrag entschieden wird (BGH NJW 1981, 55 = BGHF 2, 258; OLG Karlsruhe FamRZ 1978, 362;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. Anm. 2 B a, Philippi in Zöller, ZPO 14. Aufl. Rdn. 12, jeweils zu § 628 ZPO).

    c) Unzulässig war die Abtrennung - von der Frage der instanziellen Zuständigkeit abgesehen - schließlich auch deshalb, weil eine solche Entscheidung nach dem Erlaß des erstinstanzlichen Scheidungsurteils lediglich dann in Betracht kommt, wenn das Urteil auch in der Scheidungssache, und nicht nur hinsichtlich einer oder mehrerer Folgesachen angefochten ist (BGH NJW 1981, 55 = BGHF 2, 258 mwN;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Anm. 1 B a, Thomas/Putzo, Anm. 1 b, und Philippi, Rdn. 17, jeweils aaO § 628 ZPO).

    Ist dagegen (wie hier) das Urteil nur in einer Folgesache angefochten, dann ist § 628 ZPO in der Rechtsmittelinstanz nach herrschender Meinung weder unmittelbar, noch entsprechend anwendbar (BGH NJW 1981, 55 = BGHF 2, 258; OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 527; KG FamRZ 1979, 530;… Thomas/Putzo, Philippi und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, jeweils aaO; a.A. zum Beispiel OLG Oldenburg FamRZ 1980, 71; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 280; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 283).

  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei der vorliegenden Versorgungsausgleichssache auch nach ihrer Abtrennung weiterhin um eine Folgesache handelt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1980 - IVb ZB 597/80 - FamRZ 1981, 24).
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