Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.10.1980 - 12 UF 196/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,20462
OLG Celle, 07.10.1980 - 12 UF 196/80 (https://dejure.org/1980,20462)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.10.1980 - 12 UF 196/80 (https://dejure.org/1980,20462)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 12 UF 196/80 (https://dejure.org/1980,20462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,20462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 387, 1587a, 1587b
    Versorgungsausgleich; Erwerbsunfähigkeit und damit das Ausscheiden aus dem Betrieb nach Ende der Ehezeit; jährliche Anpassung der Betriebsrente; keine Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf Begründung einer Rentenanwartschaft durch Beitragszahlung mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.03.1980 - 12 UF 161/79
    Auszug aus OLG Celle, 07.10.1980 - 12 UF 196/80
    Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. März 1980 (FamRZ 1980, 801 ff) entschieden, daß eine im Laufe der Ehezeit eingetretene Erwerbsunfähigkeit zu beachten ist.
  • OLG Celle, 19.06.1980 - 10 UF 10/80
    Auszug aus OLG Celle, 07.10.1980 - 12 UF 196/80
    Der 18. Zivilsenat (Beschluß vom 6. Juli 1979 - 18 UF 55/79 - n.v.) und der 10. Zivilsenat (FamRZ 1980, 1024) des Oberlandesgerichts Celle meinen, die Berechnung des auf die Ehezeit entfallenden Anteils der betrieblichen Altersversorgung habe nach Nummer 3 S. 1 b) des § 1587a Abs. 2 BGB zu erfolgen, wenn die Betriebszugehörigkeit in dem Entscheidungszeitpunkt beendet ist, und zwar entgegen dem Gesetzeswortlaut auch dann, wenn die Betriebszugehörigkeit bei der Begründung der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages noch andauerte.
  • OLG Karlsruhe, 13.07.1981 - 5 UF 284/79
    Steht nämlich in diesem Zeitpunkt fest, daß die Betriebszugehörigkeit - sei es aufgrund rückwirkender Feststellung der Erwerbsunfähigkeit - bereits vor dem Ende der Ehezeit beendet worden ist, so ist für eine Prognose und Hochrechnung, wie sie im Falle des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 1 a) BGB vorgesehen ist, kein Raum mehr; es ist vielmehr aufgrund der zu dem Zeitpunkt der Entscheidung besseren Erkenntnis, die eine Prognose und Hochrechnung überflüssig macht, von einem Anwendungsfall des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 1 b) BGB auszugehen (ähnlich für den Fall echten nachträglichen Ausscheidens aus dem Betrieb Senatsbeschluß vom 16. Februar 1981 - 16 UF 65/79 - n.v.; OLG Celle [10. ZS] FamRZ 1980, 1024 - wobei es in dem Leitsatz der Entscheidung § 1587a Abs. 2 Nr. 3 b) BGB heißen muß; a.A. OLG München FamRZ 1981, 167, 168; OLG Celle [19. ZS] FamRZ 1981, 168, 169, und [12. ZS] FamRZ 1981, 369, 370).

    Dann aber kann für den Versorgungsausgleich nach dessen Zweck nichts anderes gelten (im Ergebnis gleich OLG Celle FamRZ 1980, 801, 802; 1981, 369, 370; a.A. Fleckenstein, FamRZ 1980, 1128 f).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht