Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.12.1980 - 5 UF 639/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587f
Versorgungsausgleich; Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 30.10.1979 - 15 F 173/77
- OLG Hamm, 15.12.1980 - 5 UF 639/79
- OLG Hamm, 03.06.1981 - 5 UF 639/79
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 375
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- KG, 06.10.1980 - 18 UF 3064/80
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1980 - 5 UF 639/79
Das Begehren der Antragstellerin auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist nach allem in der Beschwerdeinstanz unzulässig, und bietet deshalb keine hinreichende Erfolgsaussicht (ebenso OLG Köln FamRZ 1979, 1027; KG FamRZ 1981, 60, jeweils mwN).
- BGH, 07.03.1990 - XII ZB 14/89
Übergang vom öffentlich-rechtlichen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Ein solcher Antrag, der nach § 1587f BGB die notwendige Voraussetzung für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bildet, kann nach allgemeiner Auffassung nicht erstmals im Beschwerdeverfahren gestellt werden (vgl. KG FamRZ 1981, 60; OLG Hamm FamRZ 1981, 375; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 410 Nr. 200;… Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht § 1587f BGB Rdn. 19). - OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 5 UF 37/08
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren: Erstmaliger Antrag zur Durchführung …
In derartigen Fällen kann mit der Beschwerde nicht erstmals der schuldrechtliche Versorgungsausgleich begehrt werden, da hierdurch die Angelegenheit zu einer anderen gemacht würde als diejenige, welche Gegenstand der Entscheidung erster Instanz war (allgemeine Meinung: Borth, Versorgungsausgleich,3.Auflage, Rnr.628; BGH FamRZ 1990, 606; OLG Hamm FamRZ 1981, 375; KG FamRZ 1981.60). - BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80
Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder …
Die Gründe, aus denen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte abgeleitet worden ist, daß die Durchführung eines neben dem Ausgleich nach § 1587 b BGB in Betracht kommenden schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nur im ersten Rechtszug und gegebenenfalls bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung im Verbundverfahren beantragt werden kann (OLG Köln FamRZ 1979, 1027; OLG Hamm FamRZ 1981, 375; KG FamRZ 1981, 60), treffen auf den Antrag nach § 1587 b Abs. 4 BGB, der sich im Rahmen des Verfahrens über den Ausgleich nach § 1587 b BGB hält und nur auf eine anderweitige Durchführung dieses Ausgleichs gerichtet ist, nicht zu.
- OLG Koblenz, 04.05.1981 - 13 UF 945/80
Nachehelicher Versorgungsausgleich; Berücksichtigung von während der Ehe durch …
Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß in dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit solche Anträge nicht in der Beschwerdeinstanz zuzulassen sind, welche die Angelegenheit zu einer anderen machen als derjenigen, welche Gegenstand der Entscheidung erster Instanz gewesen ist (vgl. dazu OLG Hamm FamRZ 1981, 375 mwN). - OLG Hamm, 03.06.1981 - 5 UF 639/79
Antrag auf Durchführung sowohl eines öffentlich-rechtlichen als auch eines …
Rn. 17 Das Begehren der Antragstellerin auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist in der Beschwerdeinstanz unzulässig, wie der Senat bereits in der Armenrechtsentscheidung vom 15. Dezember 1980 (veröffentlicht in FamRZ 1981, 375) ausgeführt hat. - OLG Düsseldorf, 21.10.1987 - 10 UF 181/87 Der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs kann schließlich nicht erstmals in dem Beschwerdeverfahren gestellt werden (KG FamRZ 1981, 60; OLG Hamm FamRZ 1981, 375).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.02.1981 - 5 UF 211/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
HausrVO §§ 1, 8, 9
Ehewohnung und Hausrat; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen zerstörten Hausrats. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 375
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