Rechtsprechung
| BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fachrichtungswechsel - Ausbildungsabschnitt - Auszubildende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.12.1976 - VI A 512.75
- OVG Berlin, 13.07.1978 - VI B 34.77
- BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
- BVerwG, 18.03.1981 - 5 C 21.79
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 404
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Dieser Zuordnung steht nicht entgegen, daß bei einem Fachrichtungswechsel schon im Anfangs Stadium der zunächst betriebenen Ausbildung weniger qualifizierte Anforderungen für die Anerkennung eines wichtigen Grundes gestellt werden (vgl. BVerwGE 50, 161 [165]). - BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Wie die Überschrift zu seinem Abschnitt I deutlich macht, versteht das Bundesausbildungsförderungsgesetz unter dem Begriff "Ausbildung" grundsätzliche eine "förderungsfähige Ausbildung" (vgl. BVerwGE 55, 288 [290]). - BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78
Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Denn dem Ausbildungsabschnitt vor dem Fachrichtungswechsel ist auch die an die Vorlesungsperiode des letzten Semesters in der früheren Fachrichtung anschließende vorlesungsfreie Zeit zuzurechnen (vgl. BVerwGE 58, 132 [139]). - BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Nur in § 11 Abs. 3 Nr. 3 und § 25 a Abs. 1 Nr. 3 BAföG werden vom Begriff "Ausbildung" auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nichtförderungsfähige Ausbildungen umfaßt (vgl. dazu Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - und vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -). - BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78
Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit
Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Nur in § 11 Abs. 3 Nr. 3 und § 25 a Abs. 1 Nr. 3 BAföG werden vom Begriff "Ausbildung" auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nichtförderungsfähige Ausbildungen umfaßt (vgl. dazu Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - und vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -).
- BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 4.93
Förderungshöchstdauer - Förderungsdarlehn - Ausbildungsabschnitt - …
Ein Ausbildungsabschnitt ist demgegenüber dem Wortsinn nach der Teil einer Ausbildung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - <FamRZ 1981, 404/405>), so daß sich jede Ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungsabschnitten vollzieht (…vgl. Ramsauer/Stallbaum. BAföG, 3. Auflage 1991, § 1 Rn. 92).In diesem durch den Wortsinn gezogenen Rahmen faßt § 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG durch eine Legaldefinition die Zeit, die an Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika bis zu einem Abschluß oder Abbruch verbracht wird, als eine (größere) Teileinheit der Ausbildung unter dem Begriff Ausbildungsabschnitt zusammen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 a.a.O.).
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht für die Rechtslage vor Inkrafttreten des 11. BAföG-Änderungsgesetzes vom 21. Juni 1988 (BGBl I S, 829) angenommen, daß mit einem Fachrichtungswechsel, also einen Wechsel des durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung geprägten Ausbildungsganges, stets auch ein neuer Ausbildungsabschnitt beginnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 a.a.O.).
- BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 59.92
Förderungshöchstdauer - Förderungsdarlehn - Ausbildungsabschnitt - …
Ein Ausbildungsabschnitt ist demgegenüber dem Wortsinn nach der Teil einer Ausbildung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - <FamRZ 1981, 404/405>), so daß sich jede Ausbildung in einem oder mehreren Ausbildungsabschnitten vollzieht (…vgl. Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Auflage 1991, § 1 Rn. 92).In diesem durch den Wortsinn gezogenen Rahmen faßt § 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG durch eine Legaldefinition die Zeit, die an Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika bis zu einem Abschluß oder Abbruch verbracht wird, als eine (größere) Teileinheit der Ausbildung unter dem Begriff Ausbildungsabschnitt zusammen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 a.a.O.).
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht für die Rechtslage vor Inkrafttreten des 11. BAföG-Änderungsgesetzes vom 21. Juni 1988 (BGBl. I S. 829) angenommen, daß mit einem Fachrichtungswechsel, also einem Wechsel des durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung geprägten Ausbildungsganges, stets auch ein neuer Ausbildungsabschnitt beginnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 a.a.O.).
- BVerwG, 20.02.1987 - 5 B 135.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn eines neuen …
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - (Buchholz 436.36 § 25 a BAföG Nr. 2 = FamRZ 1981, 404) entschieden, daß der Auszubildende mit einem Fachrichtungswechsel von einem Hochschulstudium in ein anderes Hochschulstudium auch dann einen neuen Ausbildungsabschnitt beginnt, wenn er die Hochschule nicht wechselt.Wie der Senat in seinem bereits zitierten Urteil vom 13. November 1980 (a.a.O.) näher ausgeführt hat, wird das Ausbildungsziel eines Hochschulstudiums maßgeblich durch die gewählte Fachrichtung geprägt.
- BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83
Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit
Die vorangegangene Ausbildung kann vielmehr auch eine Berufsausbildung sein, die, wie im Fall des Klägers die Banklehre, nicht die Merkmale einer förderungsfähigen Ausbildung aufweist (so bereits ohne nähere Begründung Urteil des Senats vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - ; die gleiche Auffassung liegt Tz. 11.3.11 BAföGVwV 1980 bzw. BAföGVwV 1986 zugrunde;… gleicher Meinung ferner Humborg in Rothe/Blanke, BAföG 4. Aufl. 1986, § 11 Rdnr. 30.3). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Damit dem fünften Fachsemester kein neuer Ausbildungsabschnitt beginnt (zum Begriff Ausbildungsabschnitt vgl.Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - FamRZ 1981, 404), ist dem Auszubildenden auch die Möglichkeit zu eröffnen, die Weiterleistung von Ausbildungsförderung über das Ende des vierten Fachsemesters hinaus durch die rechtzeitige Vorlage eines Eignungsnachweises nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG 1976 zu erreichen. - BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 84.79
Ausbildungsförderung - Förderungsfähigkeit - Ausbildungsabschnitt - …
Schon bevor dieser Begriff im Sechsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (6. BAföGÄndG) vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1037) durch eine Ergänzung des § 2 Abs. 5 BAföG gesetzlich definiert worden ist, hat Tz. 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 25. August 1976 zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (GMBl. S. 386) diesen Begriff zutreffend dahin umschrieben, daß die Zeit, die an Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart bis zu einem Abschluß oder Abbruch fortlaufend verbracht wird, einen Ausbildungsabschnitt bildet (vgl. Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - Buchholz 436.36 § 25 a BAföG Nr. 2 = FamRZ 1981, 404). - BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Die bereits erworbene Ausbildung, die nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig gewesen sein muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 -FamRZ 1981, 404/405>;… Humborg in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 4. Aufl., § 11 RdNr. 30.3), ist deshalb an der Begabung und den anderen oben genannten persönlichen Eigenschaften des Kindes zu messen. - BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
Ausbildungsförderung in der Förderungsart von Grunddarlehen und Zuschuss für ein …
Schon dieser Umstand rechtfertigt eine Bevorzugung derjenigen Auszubildenden, die vorher entweder erst mit dem Abitur den ersten Ausbildungsabschnitt ihrer Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG abgeschlossen (zum Begriff des Ausbildungsabschnitts vgl.Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - FamRZ 1981, 404) oder eine Berufsqualifikation durch den Besuch von Ausbildungsstätten der in § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BAföG genannten Arten erworben haben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1999 - 16 A 665/98
Ausbildungsförderung; Abbruch der Ausbildung; Beginn einer anderen Ausbildung; …
Rn. 15 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 21.79 -, FamRZ 1981, 404. - BVerwG, 19.07.1988 - 5 B 53.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung eines Antrages auf …
In einem Revisionsverfahren könnte deshalb nur darüber entschieden werden, ob die Bindungswirkung einer Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG in der hier anzuwendenden Fassung des 8. BaföG-Änderungsgesetzes vom 24. Mai 1984 (BGBl. I S. 707) schon dann endet, wenn der Auszubildende - innerhalb derselben Ausbildungsstättenart - allein die Ausbildungsstätte wechselt (für den Fall des Fachrichtungswechsels s. im übrigen BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 -FamRZ 1981, 404/405>). - BVerwG, 26.03.1982 - 5 CB 22.81
Versagung des rechtlichen Gehörs als Grund einer zulassungsfreien Revision bei …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1993 - 2 S 580/92
- BVerwG, 06.12.1988 - 5 B 58.88
Antrag auf Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen dem Wechsel in das …
- BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 73.87
Auslegung des Begriffes Ausbildungsstättenart i.S.d. § 2 Abs. 5 S. 2 …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 15.09.1980 - 1 BvR 715/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 12.06.1979 - Bf III 112/78
- BVerwG, 04.06.1980 - 5 B 94.79
- BVerfG, 15.09.1980 - 1 BvR 715/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 404
Wird zitiert von ... (17)
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Ermöglicht werde im Allgemeinen, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine der Begabung entsprechende Ausbildung zu beginnen (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 15.09.1980 - 1 BvR 715/80). - BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20
Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des …
Hieran anknüpfend liegt der Sinn der allgemeinen Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG darin, einem geringeren Interesse der Allgemeinheit an der Ausschöpfung von Bildungsreserven Rechnung zu tragen, wenn die zu erwartende Berufsdauer nach einem Abschluss der Ausbildung nur noch relativ kurz und der Einzelne vor Erreichen der Grenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG im Allgemeinen in der Lage ist, eine förderfähige Ausbildung zu beginnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 - FamRZ 1981, 404).Rn. 29 In systematischer Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die allgemeine Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG auf der Grundlage einer typisierenden Betrachtung festgelegt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 - FamRZ 1981, 404).
Rn. 35 (a) Die im Wege der Auslegung des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG ermittelte Altersgrenze verfolgt zunächst ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel, nämlich auch im Interesse der Allgemeinheit die Förderung auf solche Sachverhalte zu begrenzen, bei denen ein Bildungsgang überhaupt noch auf eine berufliche Tätigkeit, also auf eine auf Dauer angelegte und auf Erwerb gerichtete Beschäftigung hinführen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 - FamRZ 1981, 404); nur so weit reicht auch der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG im vorliegenden Zusammenhang des grundrechtlichen Anspruchs auf Ausbildungsförderung.
- BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung …
Dies beruht auf den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, insbesondere zur Altersgrenze der Förderung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, S. 404) und ist keine im vorliegenden Verfahren zu klärende Frage zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch.Ermöglicht wird im Allgemeinen, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine der Begabung entsprechende Ausbildung zu beginnen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, S. 404).
- BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung …
Über die dortige Altersgrenze der Förderung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, S. 404) haben die Gerichte im vorliegenden Verfahren nicht entschieden.Der Gesetzgeber hat die Förderung so ausgestaltet, dass eine möglichst frühzeitige Aufnahme der Ausbildung gefördert wird (…vgl. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 15. Januar 1979, BTDrucks 8/2467, S. 15;… Bericht der Bundesregierung zur Ausbildungsfinanzierung in Familien mit mittlerem Einkommen vom 13. Juli 1987, BTDrucks 11/610, S. 16 f.;… Finger, FamRZ 2006, S. 1427 f.), denn im Allgemeinen muss bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine der Begabung entsprechende Ausbildung begonnen werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, S. 404); § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG lässt Ausnahmen bei einer Ausbildungsaufnahme in höherem Alter zu.
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 99/14
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Ermöglicht werde im Allgemeinen, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine der Begabung entsprechende Ausbildung zu beginnen (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 15.09.1980 - 1 BvR 715/80). - BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von …
Die hier einschlägige, in § 10 Abs. 3 BAföG verankerte Altersgrenze von 30 Jahren wurde in der älteren Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, S. 404; ebenso BVerwGE 61, 87 ; BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 5 C 64/80, juris, Rn. 20) und Teilen der Literatur (…Schieckel, BAföG, Stand 1992, § 10 Rn. 1;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., 2014, § 10 Rn. 5) zwar für verfassungsgemäß erachtet (…differenziert zu Altersgrenzen im Fall von Migrantinnen Frings, djbZ 2010, S. 4 ). - VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08
Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden …
Sie beruht insbesondere auf sachlichen Erwägungen und ist damit nicht willkürlich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, 404).Das begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, 404).
- VGH Hessen, 23.06.2025 - 10 A 1092/22
Altersgrenze für Ausbildungsförderung
Dies stellt eine sachgerechte Typisierung dar (so bereits zur Altersgrenze von 35 Jahren: BVerfG, Beschluss vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, BeckRS 2010, 51659; BVerwG…, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 5 C 64/78 -, juris Rn. 25 f.; vgl. auch zur Altersgrenze von 30 Jahren: OVG NRW…, Urteil vom 27. Februar 2012 - 12 A 2150/09 -, juris Rn. 59 ff.; VG Saarlouis…, Urteil vom 16. Januar 2018 - 3 K 2570/16 -, juris Rn. 64; VG Ansbach…, Urteil vom 31. Juli 2012 - AN 2 K 11.01748 -, juris Rn. 19; VG Cottbus…, Urteil vom 5. Juni 2009 - 5 K 1102/08 -, juris Rn. 30;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 8. Aufl. 2024, § 10 BAföG Rn. 5).Hierbei ist auch hervorzuheben, dass bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungskonformität einer Altersgrenze für die Bewilligung von Ausbildungsförderung (BVerfG, Beschluss vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -, BeckRS 2010, 51659; BVerwG…, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 5 C 64/78 -, juris Rn. 25 f.) vorliegt, welche auf die vorliegend relevanten Prüfungspunkte übertragbar ist (vgl. zur Übertragung der Altersgrenze von 35 Jahren auf diejenige von 30 Jahren auch: BVerfG…, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 -, juris Rn. 14).
- VG Stuttgart, 29.09.2005 - 11 K 2969/04
Ausbildungsförderung nach dem 30. Lebensjahr nach Scheitern eines selbständigen …
Rn. 26 Mit diesen Vorschriften soll der jugendpolitische Ansatz des Gesetzes eingeschränkt und der Gesichtspunkt der Gewährung individueller Bildungschancen unter dem Aspekt der Startchancengerechtigkeit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit gesichert werden (…Rothe/Blanke a.a.O., Anm. 4 unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.09.1980 - 1 BvR 715/80 -, FamRZ 1981, 404).Insoweit ist die Festsetzung einer oberen Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Ausbildungsförderung zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 15.09.1980 a.a.O.), dies aber auch gerade deshalb, weil die Ausnahmeregelungen in § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG die zusätzliche soziale Korrektur dieses Grundsatzes zulässt, der der Lage des Einzelfalls gerecht wird (…Rothe/Blanke, a.a.O., Anm. 5).
- BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 64.78
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach Überschreitung …
Das begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 1980 - 1 BvR 715/80 -). - BVerwG, 06.11.1991 - 5 B 121.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 29.79
Förderung der Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze - Lage des …
- VG Göttingen, 08.11.2007 - 2 A 112/07
Kein Anspruch auf Studiendarlehen bei Überschreitung der Altersgrenze von 35 …
- BVerwG, 26.03.1982 - 5 CB 22.81
Versagung des rechtlichen Gehörs als Grund einer zulassungsfreien Revision bei …
- VG Saarlouis, 16.01.2018 - 3 K 2570/16
Ausbildungsförderung nach Vollendung des 30. Lebensjahres
- VG Ansbach, 31.07.2012 - AN 2 K 11.01748
Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 3 BAföG; (keine) hinreichende Dauer der …
- VG Augsburg, 22.02.2011 - Au 3 K 10.190
Ausbildungsförderung; Altersgrenze; persönliche Gründe; Aufnahme einer …
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