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Rechtsprechung
   KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,20104
KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80 (https://dejure.org/1981,20104)
KG, Entscheidung vom 09.02.1981 - 18 UF 3525/80 (https://dejure.org/1981,20104)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 1981 - 18 UF 3525/80 (https://dejure.org/1981,20104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 114, 518
    Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Unzulässigkeit einer unter der Bedingung der Armenrechtsbewilligung eingelegten Berufung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 484
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Die Rechtsbedingung setzt keinen neuen, weiteren Tatbestand für die Wirksamkeit des durch sie bedingten Aktes; sie nennt nur eine Wirksamkeitsvoraussetzung, die aus der Natur, dem Gegenstand des Aktes oder nach dem Gesetz auch ohnehin bestehe (BGHZ 4, 54, 55;… vgl. auch Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 61 IV 1 und 2 = S. 283, 284).

    Dem vermag der Senat nicht zu folgen; außerdem wird das Armenrechtsverfahren als "innerprozessualer Vorgang« angesehen, obwohl die Einlegung der Berufung für den Fall der Armenrechtsbewilligung von keinem innerprozessualen Ereignis abhängig ist: Das Armenrechtsgesuch wird zwar an das Rechtsmittelgericht gerichtet; es ist aber kein Bestandteil des Rechtsmittelverfahrens (Rosenberg, ZZP Bd. 64 [1951] S. 87; vgl. auch BGHZ 4, 54, 55).

  • BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68

    Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Die Bewilligung des Armenrechts für die Berufungsinstanz ist keine solche Rechtsbedingung, denn die Berufung kann wirksam auch ohne Bewilligung des Armenrechts eingelegt werden; deshalb ist eine Berufung, die für den Fall eingelegt wird, daß das gleichzeitig beantragte Armenrecht bewilligt wird, unzulässig (…BGHZ 4 aaO, ständige Rechtsprechung; vgl. OLG München ZZP Bd. 64 [1951] S. 85, 86 mit Anm. Rosenberg; BGH VersR 1972, 490, 491; BAG NJW 1969, 446).

    Der grundlegende Unterschied - dort unbedingte Einlegung mit der Bitte um "verzögerliche« Bearbeitung, hier bedingte Einlegung für den Fall der Armenrechtsbewilligung - schließt es aus, den anderen Fall zum Vergleich heranzuziehen, und daraus Argumente für den vorliegenden Fall herzuleiten (BAG NJW 1969, 446;… Schumann, Die Berufung in Zivilsachen Rdn. 160; auch in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1952 - NJW 1952, 880 - hat der Bundesgerichtshof den grundlegenden Unterschied klar herausgestellt).

  • BGH, 02.02.1972 - IV ZB 88/71

    Berufung - Begründung - Ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung - Erörterung - …

    Auszug aus KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Die Bewilligung des Armenrechts für die Berufungsinstanz ist keine solche Rechtsbedingung, denn die Berufung kann wirksam auch ohne Bewilligung des Armenrechts eingelegt werden; deshalb ist eine Berufung, die für den Fall eingelegt wird, daß das gleichzeitig beantragte Armenrecht bewilligt wird, unzulässig (…BGHZ 4 aaO, ständige Rechtsprechung; vgl. OLG München ZZP Bd. 64 [1951] S. 85, 86 mit Anm. Rosenberg; BGH VersR 1972, 490, 491; BAG NJW 1969, 446).

    Diesem Argument ist der Bundesgerichtshof (VersR 1972, 490, 491) bereits im Jahre 1972 entgegengetreten.

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Prozeßrechts, daß die Einlegung von Rechtsmitteln nicht von außerprozessualen Bedingungen abhängig gemacht werden kann (BVerfGE 40, 272 ff, 275).
  • BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59

    Berufungskläger - Schriftsatz - Berufungsschrift - Bewilligung des Armenrechts - …

    Auszug aus KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Es kann dahinstehen, ob eine solche Handhabung, die das Gericht nicht bindet, und die nach den eigenen Worten des Bundesgerichtshofes in der angeführten Entscheidung "wenig nachahmenswert erscheint«, mit dem Grundsatz der Prozeßbeschleunigung und dem Erfordernis der Klarheit der Prozeßsituation vereinbar ist (Baumgärtel, Anm. AP Nr. 5 zu § 518 ZPO).
  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Diese Verfahrensweise entspricht im übrigen einer gängigen fachgerichtlichen Praxis (vgl. BVerwGE 59, 302, 307 f.;… BGH, VersR 1972, S. 491; KG, FamRZ 1981, S. 484 f.;… HessVGH, AnwBl 1990, S. 55 f.;… Volckart in: AK- StVollzG , 3. Aufl. 1990, § 120 , Rn. 15;… Stein/Jonas/Roth, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, Bd. 2, 21. Aufl. 1994, § 233 VII, Rn. 77 m.w.N.).
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im …

    Der Senat entscheidet darüber zugleich mit der Verwerfung der Rechtsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer deren Einlegung nicht von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht hat (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 187; KG FamRZ 1981, 484, 485; KG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 5 Ws 537/03 Vollz - und 29. Mai 2001 - 5 Ws 271/01 Vollz -).
  • KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Aushändigung von Räucherstäbchen

    Der Senat entscheidet darüber zugleich mit der Verwerfung der Rechtsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer ihre Einlegung nicht von der vorherigen Bewilligung abhängig gemacht hat (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 187; KG FamRZ 1981, 484, 485; Senat, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 5 Ws 537/03 Vollz - und 29. Mai 2001 - 5 Ws 271/01 Vollz -).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 5/85
    Diese Rechtsprechung ist gerade an dem Fall entwickelt worden, daß - wie hier - die Einlegung der Berufung von der Bewilligung des Armenrechts (jetzt Prozeßkostenhilfe) abhängig gemacht worden ist (vgl. aus jüngster Zeit KG in FamRZ 1981, 484? BGH, Beschluß vom 16. Februar 1983 - IV b ZB 7/83, Leitsatz in Kosten rechtsprechung ZPO § 114 Nr. 54).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Prozeßkostenhilfe

    Diese Rechtsprechung ist gerade an dem Fall entwickelt worden, daß - wie hier - die Einlegung der Berufung von der Bewilligung des Armenrechts (jetzt Prozeßkostenhilfe) abhängig gemacht worden ist (vgl. aus jüngster Zeit KG in FamRZ 1981, 484; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1983 - IV b ZB 7/83, Leitsatz in Kostenrechtsprechung ZPO § 114 Nr. 54).
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