Rechtsprechung
| KG, 06.10.1980 - 18 UF 3064/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1587b; ZPO § 623; FGG § 23
Versorgungsausgleich bei am Ende der Ehezeit bereits Ruhegeld beziehenden Ehegatten; Unzulässigkeit der Begründung von Anwartschaften durch Beitragszahlung zugunsten eines Altersruhegeld bezugsberechtigten Ehegatten; Unzulässigkeit eines erstmaligen Antrages auf ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 60
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1979 - IVb ZB 10/79
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des Versicherungs- und …
Auszug aus KG, 06.10.1980 - 18 UF 3064/80
Der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings und des Quasisplittings steht nicht entgegen, daß beide Parteien am Ende der Ehezeit bereits Ruhegeld beziehen (im Anschluß an BGH FamRZ 1980, 129 = BGHF 1, 590).Dieser Umstand steht der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 1587b Abs. 1 BGB (Splitting) und nach § 1587b Abs. 2 BGB (Quasisplitting) nicht entgegen (BGH FamRZ 1980, 129 = BGHF 1, 590; OLG Bremen FamRZ 1979, 302; OLG Celle FamRZ 1979, 828).
- BGH, 07.03.1990 - XII ZB 14/89
Übergang vom öffentlich-rechtlichen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Ein solcher Antrag, der nach § 1587f BGB die notwendige Voraussetzung für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bildet, kann nach allgemeiner Auffassung nicht erstmals im Beschwerdeverfahren gestellt werden (vgl. KG FamRZ 1981, 60; OLG Hamm FamRZ 1981, 375; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 410 Nr. 200;… Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht § 1587f BGB Rdn. 19). - BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80
Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder …
Die Gründe, aus denen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte abgeleitet worden ist, daß die Durchführung eines neben dem Ausgleich nach § 1587 b BGB in Betracht kommenden schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nur im ersten Rechtszug und gegebenenfalls bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung im Verbundverfahren beantragt werden kann (OLG Köln FamRZ 1979, 1027; OLG Hamm FamRZ 1981, 375; KG FamRZ 1981, 60), treffen auf den Antrag nach § 1587 b Abs. 4 BGB, der sich im Rahmen des Verfahrens über den Ausgleich nach § 1587 b BGB hält und nur auf eine anderweitige Durchführung dieses Ausgleichs gerichtet ist, nicht zu. - OLG Hamm, 03.06.1981 - 5 UF 639/79
Antrag auf Durchführung sowohl eines öffentlich-rechtlichen als auch eines …
Rn. 22 Jetzt in der Beschwerdeinstanz kann der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nicht erstmals gestellt werden (ebenso: OLG Köln, FamRZ 1979, 1027; KG FamRZ 1981 60).
- OLG Hamm, 15.12.1980 - 5 UF 639/79 Das Begehren der Antragstellerin auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist nach allem in der Beschwerdeinstanz unzulässig, und bietet deshalb keine hinreichende Erfolgsaussicht (ebenso OLG Köln FamRZ 1979, 1027; KG FamRZ 1981, 60, jeweils mwN).
- OLG Düsseldorf, 21.10.1987 - 10 UF 181/87 Der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs kann schließlich nicht erstmals in dem Beschwerdeverfahren gestellt werden (KG FamRZ 1981, 60; OLG Hamm FamRZ 1981, 375).
- KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81 Der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings und Quasisplittings steht nicht entgegen, daß beide Parteien am Ende der Ehezeit bereits im Rentenalter gestanden haben, und daß der allein ausgleichspflichtige Antragsgegner bereits Ruhegehalt bezogen hat (BGH FamRZ 1980, 129 = BGHF 1, 590; KG FamRZ 1981, 60).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.10.1980 - 11 UF 110/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587; ZPO §§ 623, 628
Versorgungsausgleich nach Abtrennung aus dem Scheidungsverbund; erneute Heirat der bereits geschiedenen Parteien. - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heirat; Erneut; Wiederheirat; Scheidung; Vermögensausgleich
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 60
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.1980 - 11 UF 110/80
Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs ist es, der geschiedenen Ehefrau eine eigenständige soziale Sicherung zu verschaffen, und so einen Ausgleich der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte herbeizuführen (vgl. BGH FamRZ 1979, 477 ff = BGHF 1, 399;… Maier in MünchKomm, BGB vor § 1587 Rdn. 8 ff).
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