Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.01.1980 - 9 WF 3/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 620, 620c
Verfahrensrecht; Umfang der Regelungsmöglichkeiten durch einstweilige Anordnungen (hier: Belästigungs-, Bedrohungs- und Mißhandlungsverbote). - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 64
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 28.11.1983 - 2 UF 145/83 Für das neue Recht wird dies aber zunehmend mit Grundsätzen des Sachzusammenhangs, der Entscheidungskonzentration und der Prozeßökonomie sowie damit bejaht, daß nach dem Wortlaut des § 620 Nr. 5 ZPO im Gegensatz zu § 627 ZPO das Getrenntleben nicht mehr nur "gestattet«, sondern "geregelt« werden könne (OLG Hamburg FamRZ 1978, 804; OLG Saarbrücken FamRZ 1981, 64; OLG Hamm NJW 1982, 1108; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 41. Aufl.
- OLG Frankfurt, 06.05.1981 - 3 WF 49/81 Nach der ständigen Rechtsprechung aller Frankfurter Familiensenate, von der abzugehen auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. Juli 1979 (FamRZ 1981, 64) keinen Anlaß gibt, darf die Ehewohnung einem Ehegatten nach Anhängigkeit einer Ehesache nur dann alleine zugewiesen werden, wenn auf andere Weise eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit nicht beseitigt werden kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt FamRZ 1978, 53; [4. FamS], Beschluß vom 2. Oktober 1978 - 4 WF 60/78 -, und [5. FamS], Beschluß vom 11. September 1980 - 5 WF 129/80, beide n.v.; ebenso OLG Köln FamRZ 1980, 275).
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