Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.11.1980 - 2 UF 291/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587o; FGG § 20
Versorgungsausgleich; Verfassungsmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Vergleich über den Ausgleich betrieblicher Rentenanwartschaften; Inhalt und Genehmigungsfähigkeit einer solchen Vereinbarung gemäß § 1587o BGB; Anfechtbarkeit der Genehmigung einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Scheidung einer Ehe; Verfassungsmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Vergleich über den Ausgleich betrieblicher Rentenanwartschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587o
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 24.08.1979 - 260 F 126/79
- OLG Düsseldorf, 17.11.1980 - 2 UF 291/79
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 804
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1980 - 2 UF 291/79
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (FamRZ 1980, 326) steht nunmehr fest, daß die gesetzliche Regelung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs, soweit sie die vor dem 1. Juli 1977 geschlossenen Ehen betrifft, nicht verfassungswidrig ist.
- OLG Stuttgart, 29.03.1982 - 18 UF 268/81
Rechtswidrigkeit einer Feststellung in einem Scheidungsurteil über einen nicht …
§ 1587o Anm. 5 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 804; Göppinger, Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung 2. Aufl. Rdn. 419; Ruland/Tiemann, Versorgungsausgleich Rdn. 568; Soergel/v. Hornhardt, BGB 11. Aufl. § 1587o Rdn. 27). - OLG Frankfurt, 10.02.1986 - 2 UF 150/84
Erteilung der Genehmigung; Gesonderter Beschluß; Verbundurteil; Sonstige …
Zwar wird vielfach die Auffassung vertreten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 804; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 1079;… Göppinger/Wenz, aaO Rdn. 419; Philippi, FamRZ 1982, 1057), mit der Beschwerde - sei es eine gegen die Genehmigung selbst oder gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich gerichtete - könne von einer der Parteien geltend gemacht werden, die Vereinbarung sei - gemessen an § 1587o Abs. 2 S. 4 BGB - nicht genehmigungsfähig. - OLG Frankfurt, 15.03.1982 - 5 UF 34/82 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich schlechthin unzulässig ist (so OLG München FamRZ 1979, 1025; KG FamRZ 1981, 289; OLG Koblenz FamRZ 1981, 901; a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 804; OLG Köln FamRZ 1981, 903), denn jedenfalls ist Voraussetzung für eine Teilentscheidung, daß sie von dem restlichen Verfahrensstoff unabhängig ist, also von dem weiteren Verfahrensgang nicht mehr berührt werden kann (OLG Köln FamRZ 1981, 903 mit Anm. Schmeiduch;… Baumbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 301 Anm. 2 c).
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