Rechtsprechung
| OLG München, 27.07.1982 - 4 UF 351/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587a; BeamtVG §§ 10, 55
Versorgungsausgleich; Bewertung von Doppelversorgungsanteilen. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 1024
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs …
Auszug aus OLG München, 27.07.1982 - 4 UF 351/81
Ob die Anrechnungsregelung des § 10 Abs. 2 BeamtVG a.F. oder die Ruhensregelung des § 55 BeamtVG zur Anwendung kommt, wirkt sich allein auf die Höhe der Versorgungsanwartschaften aus; auf die Form des Ausgleichs - nur eine darauf sich auswirkende Änderung nach Ende der Ehezeit wäre zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1982, 154 = BGHF 2, 955) - hat die gesetzliche Neuregelung keinen Einfluß. - OLG Karlsruhe, 31.12.1980 - 5 UF 133/80
Auszug aus OLG München, 27.07.1982 - 4 UF 351/81
Diese Berechnung im Verhältnis der Werteinheiten ist genauer als die von dem Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1981, 470) vorgenommene Aufteilung nach dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Doppelversorgungszeit zu der gesamten Doppelversorgungszeit.
- BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
In einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums wird zwar die Auffassung vertreten, Wertverschiebungen, die sich zwischen dem Ende der Ehezeit und der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der Ersetzung der Anrechnungsregelung in § 10 Abs. 2 BeamtVG aF durch die Ruhensvorschrift des § 55 BeamtVG ergeben, seien nicht anders zu behandeln als solche, die auf Änderungen in den tatsächlichen, individuellen Verhältnissen der betroffenen Ehegatten beruhen (so z.B. OLG München FamRZ 1982, 1024; OLG Hamm 8. FamS FamRZ 1983, 288; Kemnade FamRZ 1982, 182 a.E.; vgl. auch - zum Wegfall des Sonderzuschlags für Beamte in Berlin aufgrund Art. 2 § 1 Nr. 6 des 2. HStruktG - KG FamRZ 1983, 286; allgemein MünchKomm/Maier BGB Erg. - KG, 20.12.1982 - 19 UF 3984/82 Der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (FamRZ 1981, 900), daß rechtliche Änderungen nach dem Ende der Ehezeit bis zu der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen seien, vermag der Senat im Einklang mit dem Oberlandesgericht München (FamRZ 1982, 1024) nicht zu folgen.
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