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| OLG Düsseldorf, 06.03.1981 - 4 UF 26/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 186
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80
Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1981 - 4 UF 26/81
Da der Regelung in §§ 621 ff ZPO die Absicht des Gesetzgebers zugrunde liegt, das Rechtsmittelsystem in Familiensachen einheitlich auszugestalten, und eine Gleichbehandlung von Beschwerde und weiterer Beschwerde, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind, mit der Berufung und Revision in zivilprozessualen Familiensachen zu erreichen (BGHZ 72, 169, 171 = BGHF 1, 171; BGH FamRZ 1981, 25 = BGHF 2, 255), liegt es nahe, als Endentscheidung iSv § 621e ZPO nur eine solche die Instanz beendende Entscheidung anzusehen, die im Falle ihres Erlasses im Verbundverfahren oder sonst in zivilprozessualen Verfahren in der Form eines Urteils ergehen würde.Der Bundesgerichtshof (FamRZ 1981, 25 = BGHF 2, 255) rechnet die Zwangsgeldfestsetzung zu der Durchsetzung einer Auskunftsanordnung aus diesem Grunde nicht zu einer solchen Endentscheidung.
- BGH, 27.09.1978 - IV ZB 83/78
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1981 - 4 UF 26/81
Da der Regelung in §§ 621 ff ZPO die Absicht des Gesetzgebers zugrunde liegt, das Rechtsmittelsystem in Familiensachen einheitlich auszugestalten, und eine Gleichbehandlung von Beschwerde und weiterer Beschwerde, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind, mit der Berufung und Revision in zivilprozessualen Familiensachen zu erreichen (BGHZ 72, 169, 171 = BGHF 1, 171; BGH FamRZ 1981, 25 = BGHF 2, 255), liegt es nahe, als Endentscheidung iSv § 621e ZPO nur eine solche die Instanz beendende Entscheidung anzusehen, die im Falle ihres Erlasses im Verbundverfahren oder sonst in zivilprozessualen Verfahren in der Form eines Urteils ergehen würde.
- BGH, 27.06.1990 - XII ZB 46/90
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Um eine solche handelt es sich jedoch bei der hier angegriffenen isolierten Kostenentscheidung des Familiengerichts in einer selbständigen FGG-Familiensache nicht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1978, 732; OLGZ 1980, 159; OLG München FamRZ 1979, 733; OLG Frankfurt JurBüro 1981, 1742; 1982, 1579; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 186; Zöller/Philippi, ZPO 15. Aufl. § 621e Rdn. 6 und 7; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht § 621e Rdn. 33; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit 12. Aufl. § 20a Rdn. 25 mit Fn. 80; Keidel/Kuntze aaO. § 64k Rdn. 56, 57; Zimmermann, ZPO § 621e Rdn. 4; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit 4. Aufl. § 64k Anm. 3 jj; Bassenge/Herbst, FGG/RpflG 5. Aufl. § 64k Anm. - OLG Köln, 25.08.1983 - 4 UF 184/83 Es handelt sich daher um eine Endentscheidung iSd § 621e ZPO (OLG Karlsruhe OLGZ 1980, 159, und OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 186 widersprechen dem nicht, da es sich in beiden Fällen um übereinstimmende Erledigungserklärungen handelte;… unklar Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 621e Anm. II 3 a).
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