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| KG, 19.11.1981 - 18 WF 5104/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 114 ff
Prozeßkostenhilfe; keine Bewilligung für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 421
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 6 WF 161/80
Auszug aus KG, 19.11.1981 - 18 WF 5104/81
Schließlich kann Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfe- Prüfungsverfahren auch deshalb nicht gewährt werden, weil die Tabelle zu § 114 ZPO auf dieses gerichtsgebührenfreie Prüfungsverfahren gar nicht zugeschnitten und nicht anwendbar ist (vgl. zu alledem ausführlich Schneider, MDR 1981, 793, 794 unter II 3a; verneinend auch OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 773). - OLG Köln, 16.09.1968 - 1 W 28/68
Auszug aus KG, 19.11.1981 - 18 WF 5104/81
§ 82 I 2a, sowie Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 90 II = S. 496 Fn. 8; ähnlich OLG Köln NJW 1969, 243; MDR 1980, 407; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 114 Anm. 1). - OLG Karlsruhe, 26.02.1980 - 16 WF 11/80
Auszug aus KG, 19.11.1981 - 18 WF 5104/81
Ob gleichwohl die außergerichtlichen Kosten des Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahrens als notwendige Kosten (Prozeßvorbereitungskosten) gemäß § 91 ZPO zu erstatten sind, wenn es - was auch hier möglich ist - noch zu dem Hauptprozeß kommt, ist umstritten (…bejahend LG Duisburg JurBüro 1981, 771, und Gerold/Schmidt, aaO; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe AnwBl 1980, 198;… verneinend zum Beispiel Riedel/Sußbauer, aaO Rdn. 16 mzwH für beide Meinungen).
- OLG Frankfurt, 13.09.1982 - 5 WF 161/82 Nach der Rechtsprechung des Senats kann grundsätzlich für das Prozeßkostenhilfeverfahren selbst keine Prozeßkostenhilfe gewährt werden (ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 773; KG FamRZ 1982, 421).
Dies bedeutet jedoch nicht, daß in diesem Stadium die Sach- und Rechtslage streitig zu behandeln wäre; es geht vielmehr nur darum, in einer summarischen Prüfung die Anspruchsvoraussetzungen des § 114 ZPO festzustellen, wobei es sich nach der rechtlichen Ausgestaltung um ein parteieinseitiges Amtsverfahren handelt, das dem Bereich der fürsorgenden gerichtlichen Verwaltung zuzuordnen ist (vgl. KG FamRZ 1982, 421;… Baumbach/Albers, ZPO 40. Aufl. § 202 GVG Anm. 5).
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