Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.06.1981 - 2 WF 120/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1634; ZPO §§ 620, 621
Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Besuchsrechtsregelung durch einstweilige Anordnung oder isoliertes Verfahren. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 722
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78
Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1981 - 2 WF 120/81
Der Umstand, daß die Eltern in Scheidung leben, und dadurch die Möglichkeit eröffnet ist, das Sorge- und Umgangsrecht gemäß § 620 ZPO durch eine einstweilige Anordnung regeln zu lassen, steht der Einleitung eines isolierten Verfahrens nach §§ 1672, 1634 BGB im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entgegen; das ist überwiegende Meinung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 1980, 131 = BGHF 1, 604; OLG Hamm FamRZ 1979, 1045; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 400).Bei der zu treffenden Sachentscheidung wird das Familiengericht die von dem Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 24. Oktober 1979 (FamRZ 1980, 131, 132, 133 = BGHF 1, 604) gebilligten Grundsätze über die Beachtlichkeit des Kindeswillens zu berücksichtigen haben: Danach darf der grundsätzlich im Interesse des Kindes liegende und damit seinem Wohle dienende persönliche Verkehr des Kindes mit einem Elternteil nur ausgeschlossen werden, wenn eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung des Kindes auch nicht durch eine sachgemäße Regelung des Umgangsrechts abgewendet werden kann (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1981, 404).
- OLG Stuttgart, 24.10.1980 - 15 UF 16/80
Ausübung des Besuchsrechts; Antrag auf Einräumung eines erweiterten …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1981 - 2 WF 120/81
Bei der zu treffenden Sachentscheidung wird das Familiengericht die von dem Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 24. Oktober 1979 (FamRZ 1980, 131, 132, 133 = BGHF 1, 604) gebilligten Grundsätze über die Beachtlichkeit des Kindeswillens zu berücksichtigen haben: Danach darf der grundsätzlich im Interesse des Kindes liegende und damit seinem Wohle dienende persönliche Verkehr des Kindes mit einem Elternteil nur ausgeschlossen werden, wenn eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung des Kindes auch nicht durch eine sachgemäße Regelung des Umgangsrechts abgewendet werden kann (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1981, 404).
- OLG Karlsruhe, 22.07.1988 - 2 WF 108/88
Vorläufige Anordnung in einem isolierten Verfahren bezüglich des Umgangs mit …
Der Senat schließt sich deshalb der überwiegend vertretenen gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (KG, FamRZ 1979, 1062; OLG Stuttgart, Die Justiz 1982, 436; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 722 für die Regelung des Umgangsrechts; BGH FamRZ 82, 788, OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 91 mit zustimmender Anm. von Luthin;… Zöller-Philippi, ZPO, 15. Aufl., § 620 Rnr. 24;… Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 12. Aufl., § 64 k Rnr. 61).
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