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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.05.1982

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.05.1982 - 5 UF 126/80 (a 6)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,16624
OLG Bremen, 14.05.1982 - 5 UF 126/80 (a 6) (https://dejure.org/1982,16624)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.05.1982 - 5 UF 126/80 (a 6) (https://dejure.org/1982,16624)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - 5 UF 126/80 (a 6) (https://dejure.org/1982,16624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1587a, 1587b; AVG § 32; RVO § 1255
    Versorgungsausgleich; Auswirkung der Verfassungswidrigkeit der Tabellenwerte für männliche und weibliche Versicherte in der Angestelltenversicherung; Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf höheren Versorgungsausgleich aufgrund des Nichterfassens aller Anwartschaften des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs der geschiedenen Ehefrau auf einen höheren Versorgungsausgleich aufgrund des Nichterfassens aller Anwartschaften des Antragsgegners aus der Ehezeit bei der zugrundegelegten Rentenauskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 829
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus OLG Bremen, 14.05.1982 - 5 UF 126/80
    Die von dem Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß von 16. Juni 1981 (BVerf- GE 57, 335 = FamRZ 1981, 1041) festgestellte Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Tabellenwerte für männliche und weibliche Versicherte in der Angestelltenversicherung nach § 32 Abs. 4 b) AVG ist auch ohne förmliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei derselben Regelung in der Arbeiterrentenversicherung gemäß § 1255 Abs. 4 b) RVO zu beachten.

    Allerdings sind in dieser neuen Auskunft mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 335 = FamRZ 1981, 1041) zu § 32 Abs. 4 b) AVG betreffend die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Tabellenwerte für männliche und weibliche Versicherte im Gegensatz zu den früher in diesem Verfahren erteilten Auskünften die Rentenanwartschaften des Antragsgegners in den ersten fünf Kalenderjahren nur nach den tatsächlich erzielten Bruttoverdiensten berechnet worden.

    Tabellenwerte nach § 1255 Abs. 4 b) RVO können daher nur über die Bewertung eventuell in der Ehezeit (1. Mai 1973 bis zum 31. Juli 1979) liegender Ausfallzeiten in die für den Versorgungsausgleich maßgebenden Berechnungen einfließen (vgl. Glockner, FamRZ 1981, 1041, 1042; Ruland, NJW 1982, 913, 914).

  • OLG Hamm, 18.12.1981 - 6 UF 34/81
    Auszug aus OLG Bremen, 14.05.1982 - 5 UF 126/80
    Bei der Ermittlung dieser Mindestausgleichswerte kann entgegen der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (FamRZ 1982, 313) jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, daß sich bei Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Bruttoarbeitseinkommen immer der niedrigste Ausgleichswert im Versorgungsausgleich ergibt (vgl. Ruland, NJW 1982, 913); das ergäbe vielfach zu hohe Ausgleichswerte.

    Die in der Übergangszeit zu treffenden Entscheidungen zum Versorgungsausgleich können andererseits auch nicht in jedem Falle einfach auf der Basis der tatsächlich verdienten Bruttoarbeitsentgelte getroffen werden (so OLG Hamm FamRZ 1982, 313).

  • OLG Bremen, 17.09.1982 - 5 UF 120/81

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung …

    Das ist folgerichtig, da entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (FamRZ 1982, 313) die Bewertung nach tatsächlichem Bruttoentgelt nur die beiderseits niedrigste Anwartschaft, nicht aber auch den niedrigsten Differenzbetrag ergibt, der zur Hälfte auszugleichen ist (vgl. so auch OLG Frankfurt NJW 1982, 1543, sowie bereits Senatsbeschluß FamRZ 1982, 829; Ruland, NJW 1982, 913).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.1982 - 3 UF 395/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,15153
OLG Hamm, 26.05.1982 - 3 UF 395/80 (https://dejure.org/1982,15153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.1982 - 3 UF 395/80 (https://dejure.org/1982,15153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - 3 UF 395/80 (https://dejure.org/1982,15153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 829
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1982 - 3 UF 395/80
    Beschwerdeberechtigt ist eine Behörde nach § 20 Abs. 1 FGG jedoch nur dann, wenn sie durch die gerichtliche Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt worden ist (BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160; 1981, 132 = BGHF 2, 355).
  • BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78

    Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1982 - 3 UF 395/80
    Beschwerdeberechtigt ist eine Behörde nach § 20 Abs. 1 FGG jedoch nur dann, wenn sie durch die gerichtliche Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt worden ist (BGH FamRZ 1978, 889 = BGHF 1, 160; 1981, 132 = BGHF 2, 355).
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R

    Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche …

    Vielmehr entsteht dieser von Gesetzes wegen und zwar erst dann, wenn dem Rentenversicherungsträger tatsächlich Aufwendungen entstehen (OLG Hamm Beschluss vom 26.5.1982 - 3 UF 395/80 - FamRZ 1982, 829; vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22.2.2007 - L 1 RA 23/03 - Juris RdNr 26 mwN).
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