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| OLG Köln, 20.04.1982 - 21 UF 97/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1587a, 1587b
Versorgungsausgleich bei einem Lehrer einer Privatschule. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 20.04.1982 - 21 UF 97/79
- OLG Köln, 03.10.1985 - 21 UF 97/79
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Köln, 20.04.1982 - 21 UF 97/79
Unbeschadet der Tatsache, daß der Bundesgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des § 1587b Abs. 3 BGB bejaht hat (vgl. BGH FamRZ 1980, 29 ff = BGHF 1, 621), ist diese Frage nach wie vor lebhaft umstritten. - OLG Köln, 23.03.1981 - 21 UF 179/80
Berücksichtigung von Kürzungen der Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Köln, 20.04.1982 - 21 UF 97/79
Anknüpfend an die in dem vorliegenden Verfahren erteilten Auskünfte, und unter Zugrundelegung der von dem Senat entwickelten Methodik (vgl. dazu FamRZ 1981, 905 ff) ergibt sich folgendes Bild: ... [Ausgleichsbetrag in Höhe von 93, 62 DM].
- BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 796/81
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anwartschaften aus einem …
Sie betrifft nur Anrechte, die sich gegen öffentlich-rechtliche Versorgungsträger richten, weil deren Anzahl für die Rentenversicherungsträger überschaubar ist und ihnen gegenüber mit vertretbarem Verwaltungsaufwand und ohne wirtschaftliches Risiko das Erstattungsverfahren durchgeführt werden kann (vgl. zur gleichartigen Problematik in § 1 Abs. 3 VAHRG den Senatsbeschluß vom 19. September 1984 - IVb ZB 921/80 - FamRZ 1985, 56, 58;… ferner MünchKomm./Maier BGB § 1587 b Rdn. 16, Soergel/v. Hornhardt BGB 11. Aufl. § 1587 b Rdn. 20, Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch 1. EheRG § 1587 b BGB Rdn. 17, Maier, Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung 2. Aufl. § 1587 b BGB Anm. 2.2., Ruland/Tiemann Versorgungsausgleich und Steuerliche Folgen der Ehescheidung Rz. 407; ihnen folgend: OLG Köln FamRZ 1983, 78). - OLG Köln, 24.11.1983 - 14 UF 64/83 Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann deshalb nicht, wie bereits zutreffend in der Entscheidung des 21. Zivilsenats vom 20. April 1982 (FamRZ 1983, 78; ebenso OLG Celle FamRZ 1983, 1146) festgestellt, in der Form des sog. Quasi-Splittings nach § 1587b Abs. 2 BGB erfolgen, sondern nur nach § 1587b Abs. 3 BGB.
- OLG Köln, 03.10.1985 - 21 UF 97/79
Anforderungen an die Durchführung des öffentlich-rechtlichen …
Das wesentliche Ergebnis der Amtsermittlungen des Senats ergibt sich aus dem Beschluß vom 20. April 1982 (FamRZ 1983, 78), aufgrund dessen das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1587b Abs. 3 BGB ausgesetzt worden ist; auf den Inhalt des Beschlusses wird verwiesen.
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