Rechtsprechung
| BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 26/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Übertragung von Rentenanwartschaften - Beide Ehegatten als Rentner - Beginn der Schutzfrist - Rechtskraftmitteilung des Familiengerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 57, 154
- MDR 1985, 524
- FamRZ 1985, 595
- FamRZ 1985, 595.
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R
Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche …
Denn in ständiger Rechtsprechung ist geklärt, dass die rechtsgestaltende Wirkung einer rechtskräftigen (vgl zum Eintritt der formellen Rechtskraft BSG Urteil vom 2.10.1984 - 5b RJ 26/83 - BSGE 57, 154 = SozR 7610 § 1587p Nr. 3 - Juris RdNr 13 ff) familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich der materiellen Rechtslage vorgeht. - BSG, 05.06.2025 - B 5 R 4/24 R
Auslegung des § 30 VersAusglG idF vom 3.4.2009 - Rechtsänderung - …
Dabei wurde der Schuldnerschutz - wiederum in rein zeitlicher Hinsicht - noch um bis zu zwei Monate über den Zeitpunkt der Kenntniserlangung hinaus erweitert, um die mit der Umstellung verbundenen technischen Schwierigkeiten zu berücksichtigen (Ausschussbericht vom 28.11.1975 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 1. EheRG, BT-Drucks 7/4361 S 50; vgl auch BSG Urteil vom 2.10.1984 - 5b RJ 26/83 - BSGE 57, 154 = SozR 7610 § 1587p Nr. 3 - juris RdNr 13 mwN). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84
Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden - …
Vorliegend war zwar die Entscheidung des Familiengerichts mit dem Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig; die Auffassung, daß die Rechtskraft bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verwerfung hinausgeschoben werde (BSG Urteil vom 2. Oktober 1984 - 5 b RJ 26/83 - FamRZ 1985, 595, 596 f.), kann nur Geltung beanspruchen, wenn das (an sich statthafte) Rechtsmittel fristgerecht eingelegt war (s. GemS BGHZ 88, 353, 357). - BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88
Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht
Deshalb ist, auch nach Anfechtung der Entscheidung des FamG über den Versorgungsausgleich mit der Beschwerde (§ 621e Abs. 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -), maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Schutzfrist die Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft des familiengerichtlichen Splitting-Beschlusses an den Rentenversicherungsträger, wobei allerdings dessen Kenntnis vom Eintritt der Rechtskraft der Folgesachenentscheidung das Kennenmüssen dieses Ereignisses gleichsteht (…vgl. BSGE 54, 87, 90 f = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S. 3 f.;… BSGE 54, 266, 267 ff. = SozR a.a.O. Nr. 2 S. 6 ff.; BSGE 57, 154, 156 f. = SozR a.a.O. Nr. 3 S. 10 ff.).
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| BSG, 02.10.1984 - 6b RJ 26/83 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Zulassung einer Beschwerde - Unzulässiges Rechtsmittel - Rechtskraft der Verwerfungsentscheidung
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 595
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