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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1581
BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81 (https://dejure.org/1985,1581)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1985 - IVb ZB 876/81 (https://dejure.org/1985,1581)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1985 - IVb ZB 876/81 (https://dejure.org/1985,1581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der für den Versorgungsausgleich maßgeblichen ehezeitlich erlangten Versorgungsrente aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - Herabsetzung des Ausgleichsbetrages - Ausgleich der Zusatzversorgung - Berücksichtigung der familienbezogenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587 a Abs. 8
    Ermittlung der ehezeitlich erlangten Versorgungsrente aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Herabsetzung des Ausgleichsbetrages wegen Berücksichtigung des erhöhten Ortszuschlages für Verheiratete

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2945 (Ls.)
  • MDR 1985, 745
  • FamRZ 1985, 797
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81

    Versorgungsausgleich in Härtefällen

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81
    Diese Neuregelung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahren - und damit auch hier - zu berücksichtigen (Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 IVb ZB 842/81 = FamRZ 1983, 1003, 1004).
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80

    Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81
    Das Oberlandesgericht hat zu Recht die Versorgungsrente des Ehemannes aus seinem Zusatzversorgungsverhältnis bei der ZKW - als unverfallbar - in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen, da der Versicherungsfall der vorgezogenen Altersgrenze am 1. Januar 1980 und damit vor Erlaß der Entscheidung des Oberlandesgerichts am 18. September 1981 eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 715/80, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 610/81

    Einbeziehung von Anwartschaften aus der landwirtschaftlichen Altershilfe und der …

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81
    Insoweit ist der Ortszuschlag hier zu unterscheiden von dem in einer Beamtenversorgung enthaltenen erhöhten Ortszuschlag für Verheiratete (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 BBesG Stufe 2), ebenso wie von dem zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlenden Kinderzuschuß (§§ 39 AVG, 1262 RVO vgl. §§ 83 Abs. 1 AVG, 1304 Abs. 1 RVO) oder den in der Altershilfe für Landwirte zu zahlenden erhöhten Leistungen für Verheiratete (§ 4 Abs. 1 GAL; vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 610/81 = FamRZ 1984, 42, 43), die - gemäß dem Wortlaut - von § 1587 a Abs. 8 BGB erfaßt werden und deshalb bei der Wertberechnung im Versorgungsausgleich auszuscheiden sind (…vgl. MünchKomm/Maier BGB § 1587 a Rdn. 405;… Soergel/von Hornhardt BGB 11. Aufl. § 1587 a Rdn. 350, 351;… Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch 1. EheRG § 1587 a Rdn. 238; für die Altersversorgung der Zahnärztekammer Niedersachsen vgl. Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1983 - IVb ZB 902/81).
  • BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bewertung der Versorgungsanrechte bei dem …

    Auszug aus BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81
    Insoweit ist der Ortszuschlag hier zu unterscheiden von dem in einer Beamtenversorgung enthaltenen erhöhten Ortszuschlag für Verheiratete (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 BBesG Stufe 2), ebenso wie von dem zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlenden Kinderzuschuß (§§ 39 AVG, 1262 RVO vgl. §§ 83 Abs. 1 AVG, 1304 Abs. 1 RVO) oder den in der Altershilfe für Landwirte zu zahlenden erhöhten Leistungen für Verheiratete (§ 4 Abs. 1 GAL; vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 610/81 = FamRZ 1984, 42, 43), die - gemäß dem Wortlaut - von § 1587 a Abs. 8 BGB erfaßt werden und deshalb bei der Wertberechnung im Versorgungsausgleich auszuscheiden sind (…vgl. MünchKomm/Maier BGB § 1587 a Rdn. 405;… Soergel/von Hornhardt BGB 11. Aufl. § 1587 a Rdn. 350, 351;… Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch 1. EheRG § 1587 a Rdn. 238; für die Altersversorgung der Zahnärztekammer Niedersachsen vgl. Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1983 - IVb ZB 902/81).
  • OLG Celle, 16.09.1988 - 17 UF 91/87

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich der betrieblichen …

    Rn. 13 Nach der sogenannten VBL-Methode (vgl. z.B. BGH FamRZ 1985, 363; 1985, 797; Rechtsanwenderbroschüre des Bundesjustizministeriums, S. 239) ist dagegen zunächst pro rata temporis der Ehezeitanteil der Gesamtversorgung zu ermitteln.

    Der BGH ist dieser Auffassung gefolgt (FamRZ 1985, 363; 1985, 797).

    Ob die VBL-Methode auch auf private betriebliche Gesamtversorgungszusagen anzuwenden ist, ist allerdings bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden (vgl. BGH FamRZ 1985, 363, 366; 1985, 797, 798).

  • OLG Köln, 17.04.1998 - 14 UF 210/97

    Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltes aus einer Zusatzversorgung des …

    Daraus folgt, daß § 1587a VIII BGB der Berücksichtigung nicht entgegensteht (vgl. BGH FamRZ 1985, 797;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 2. Aufl., § 1587a Rn. 213, 246).

    Lediglich über § 1587c BGB sind Billigkeitskorrekturen möglich (BGH FamRZ 1985, 797), deren Voraussetzungen im Streitfall aber nicht erfüllt sind.

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88

    Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung

    Das aber sei nicht der Fall, wenn die Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem persönlichen Vomhundertsatz - sei es aus dem letzten Monat vor dem Ende der Ehezeit, sei es aus den letzten drei, fünf oder mehr Kalenderjahren oder aus dem gesamten Versicherungsleben bis zum Ende der Ehezeit, hochgerechnet würde (…aaO. S. 366; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 17. April 1985 - IVb ZB 876/81 - FamRZ 1985, 797 sowie - für den Fall der als Gesamtversorgung organisierten berufsständischen Versorgung der Seelotsen - Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 86/85 - FamRZ 1988, 51, 53).
  • BGH, 09.03.1988 - IVb ZB 11/85

    Ausgleich von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung in der …

    Abhilfe kann hier allenfalls im Einzelfall durch Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB geschaffen werden, und zwar in der Form, daß der unter Berücksichtigung der Anwartschaft des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf die statische Versicherungsrente ermittelte auszugleichende Betrag - zur Vermeidung grob unbilliger Ergebnisse - nach Maßgabe des § 1587c Nr. 1 BGB angemessen herabgesetzt wird (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 17. April 1985 - IVb ZB 876/81 = FamRZ 1985, 797).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05

    Zur Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn eine der …

    In der Entscheidung des BGH, auf die sich das Amtsgericht berufen hat (FamRZ 1985, S. 797, 798), ging es um einen auf der (zu scheidenden) Ehe beruhenden Ortszuschlag für Verheiratete, der für die Höhe der Zusatzversorgung eine Rolle spielte und durch die bevorstehende Scheidung nicht mehr beeinflusst werden konnte.
  • OLG Frankfurt, 12.10.1988 - 4 UF 129/85

    Berechnung des Ehezeitanteils einer Altersversorgung bei der Nassauischen …

    Bei der weiteren Berechnung der maßgeblichen Anwartschaft folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Maßgeblichkeit der sogenannten "VBL-Methode" im Gegensatz zur sogenannten "Hochrechnungsmethode" (FamRZ 1985, 363 und FamRZ 1985, 797) auch im vorliegenden Fall, in dem der Beschwerdeführer keine Zusatzversorgungskasse ist (vgl. OLG Frankfurt/Main Beschluß vom 16.9.1987 - 3 UF 58/87, Beschluß vom 18.2.1982 - 3 UF 235/84; OLG Hamm FamRZ 1985, 1054; Johannsen/Henrich EheR § 1587 e Rn 202).
  • OLG Frankfurt, 09.09.1987 - 3 UF 230/84

    Beamter; Ehescheidung; Ortszuschlag; Familienbezogener Leistungsbestandteil

    Aus diesem Grunde sollen generell Leistungsbestandteile, die nicht zuverlässig auf Dauer, sondern nur für die Zeit einer persönlichen familiären Situation gewährt werden, von dem Ausgleich ausgeschlossen sein (BGH FamRZ 1985, 797, 798 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 17 = BGHF 4, 955;… v. Hornhardt in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1587a Rdn. 350, 352, jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2004 - 6 UF 78/01
    Familienbezogene Zuschläge, die für die Bemessung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts eine Rolle spielen, sind für die Ermittlung der Versorgungsrente aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1985, S. 797).
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