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| OLG Hamburg, 23.09.1986 - 12 UF 117/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1212
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 78/84
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch erst nach der Scheidung …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.1986 - 12 UF 117/85
Zur Anwendung der sogenannten Differenzmethode, obwohl die Anstellung, als Arzt erst kurz vor Rechtskraft des Scheidungsurteils erfolgt ist | 1. Auch wenn der geschiedene Ehemann erst kurz vor Rechtskraft des Scheidungsurteils als Assistenzarzt angestellt worden ist, sind die Einkünfte des Assistenzarzt der Unterhaltsbemessung der Ehefrau zugrunde zu legen, weil das auf der gemeinsamen Lebensplanung der Ehegatten beruhende Medizinstudium im Trennungszeitpunkt bereits so weit fortgeschritten war, daß eine spätere Anstellung als Assistenzarzt mit Sicherheit zu erwarten war (So auch BGH, 1985-11-27, IVb ZR 78/84, FamRZ 1986, 148).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt …
Das OLG Hamburg FamRZ 1986, 1212 hat sogar das Mehreinkommen eines Assistenzarztes, das dieser durch eine erhebliche Anzahl von Bereitschaftsdiensten (50 - 88 Stunden monatlich) erzielt hat, im vollen Umfang bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. - AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten …
Das Mehreinkommen eines Assistenzarztes durch erhebliche Bereitschaftsdienste (50-88 Stunden monatlich) ist als berufstypisch voll bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen (OLG Hamburg FamRZ 1986, 1212). - OLG Zweibrücken, 30.04.2002 - 5 WF 30/02
"Einsatzzeitpunkt" beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des …
In diesen Fällen sei deshalb von einem Vorwegabzug des Kindesbarunterhalts abzusehen (…vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 1011 m. w. N.;… MünchKomm/Maurer, BGB, 4. Aufl., § 1578 Rdnr. 5 m. w. N.; OLG Köln, NJW-RR 2001, 1371; OLG Hamburg, FamRZ 1986, 1001; 1986, 1212; 1998, 1585; KG, FamRZ 1997, 1217;… nur auf diese Rechtsprechung hinweisend: Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rdnr. 1245). - OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87
Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe
Denn sonst würde die Beklagte den ihr zustehenden Zugewinn im Rahmen des Unterhalts mitfinanzieren (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1985, 483, 484; OLG Hamburg, FamRZ 1986, 1212). - OLG Hamburg, 18.09.1986 - 12 WF 124/86 OLG Hamburg, Urteil vom 23. September 1986 - 12 UF 117/85 FamRZ 1986, 1212.
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