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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.02.1986 - 2 WF 51/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6345
OLG Bamberg, 19.02.1986 - 2 WF 51/86 (https://dejure.org/1986,6345)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.02.1986 - 2 WF 51/86 (https://dejure.org/1986,6345)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 2 WF 51/86 (https://dejure.org/1986,6345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114, 115
    Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen bei der Höhe der Monatsrate.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 486
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - 11 WF 2901/83

    Zulässigkeit der Anordnung der Ratenzahlung für Anwaltskosten; Bestimmung des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.02.1986 - 2 WF 51/86
    Das Kammergericht (FamRZ 1982, 625) und das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 1984, 408) rechnen die Einkünfte der um Prozeßkostenhilfe nachsuchenden Partei und des in deren Haushalt lebenden Kindes zusammen, und berücksichtigen bei Anwendung der Tabelle die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind.
  • OLG Hamburg, 14.11.1983 - 16 WF 77/83
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.02.1986 - 2 WF 51/86
    Dieser Betrag ist höher als die in die Tabelle zu § 114 ZPO eingearbeitete Pauschale von 450 DM für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Unterhaltsberechtigten; er kann deshalb nicht mehr als gering iSd § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO angesehen werden (OLG Frankfurt FamRZ 1982, 418; KG FamRZ 1982, 625; a.A. OLG Hamburg FamRZ 1984, 188); deshalb müssen die Unterhaltsleistungen der Antragsgegnerin, die diese der Tochter A. erbringt, ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben (im Ergebnis wohl ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1982, 418, 419).
  • OLG Stuttgart, 16.02.1984 - 15 WF 56/84

    Bestimmung von Unterhaltsleistungen; Nebeneinander von Barunterhalt und …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.02.1986 - 2 WF 51/86
    Der Senat hat die Auffassung vertreten, daß auch die Pflege und Erziehung eines Kindes (Betreuung) als Unterhaltsleistung im Sinne der Tabelle zu § 114 ZPO anzusehen ist (OLG Bamberg FamRZ 1983, 204; wN bei Wax, FamRZ 1985, 10, 14 Fn. 79; a.A. OLG Oldenburg FamRZ 1983, 1265; OLG Stuttgart NJW 1984, 2108).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Auch ist selbst bei einer Bezeichnung als "Stufenklage" denkbar, dass eine solche wegen weitreichender Folgen bei verständiger Würdigung zur Zeit als noch nicht erhoben anzusehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 10 WF 211/85, FamRZ 1986, 486 für rückwirkenden Unterhalt ohne nähere Angaben).
  • OLG Hamm, 20.10.1986 - 1 WF 496/86
    Diese Frage ist allerdings in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. zu dem Streitstand OLG Bamberg FamRZ 1986, 486; Wax, FamRZ 1985, 10, 12;… Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 115 Rdn. 27, jeweils mwN).

    Der Senat neigt allerdings dazu, dann von einer eigenen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dieser grundsätzlich unterhaltsberechtigten Person auszugehen, und sich somit der von dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1986, 486) aufgezeigten Meinung anzuschließen.

  • OLG Celle, 23.01.2008 - 17 UF 190/07

    Voraussetzungen und Umfang der Prozesskostenvorschusspflicht des neuen Ehegatten

    Von diesem gedanklichen Ausgangspunkt hat die obergerichtliche Rechtsprechung hergeleitet, dass auch vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem geschiedenen Ehepartner - sofern sie einen familienrechtlichen Bezug zu der aufgelösten ehelichen Lebensgemeinschaft aufwiesen - zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten zählen, so dass dieser im Falle der Wiederverheiratung gegen seinen neuen (leistungsfähigen) Gatten einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss für eine Klage auf Zugewinnausgleich (OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 102; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 588, 589) sowie umgekehrt für die Rechtsverteidigung gegen die Zugewinnausgleichsklage des früheren Ehepartners (OLG Koblenz FamRZ 1986, 486) besitzt.
  • OLG Köln, 04.12.1987 - 4 WF 251/87

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenvorschußanspruch; Nichteheliche …

    Prozeßkostenhilfe ist gemäß § 114 ZPO nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei zu gewähren; zu ihrem Einkommen gehören dabei Einkünfte aller Art, und zu ihrem Vermögen unter anderem auch ein Prozeßkostenvorschußanspruch gegen Dritte; eine Zusammenrechnung des Einkommens von mehreren Familienmitgliedern oder den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft findet hingegen nicht statt (OLG Bamberg FamRZ 1986, 486; OLG Hamm FamRZ 1987, 80; OVG Münster FamRZ 1984, 603, 604; Rpfleger 1986, 406).
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