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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1896
BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88 (https://dejure.org/1988,1896)
BayObLG, Entscheidung vom 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88 (https://dejure.org/1988,1896)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - BReg. 1a Z 1/88 (https://dejure.org/1988,1896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines Altenheimes gegen die Erteilung eines Erbscheins für den im Erbvertrag bestimmten Erben; Bewertung eines im Handel erschienenen Briefbogens für Testamente mit fehlender Unterschrift bei ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Erfüllung des Formerfordernisses des § 2247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch eine auf den Testamentsumschlag gesetzte Unterschrift

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 9
  • DNotZ 1989, 180
  • FamRZ 1988, 1211
  • Rpfleger 1988, 520
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BayObLG, 12.08.2002 - 1Z BR 66/02

    Formwidriges Testament bei Unterschrift auf Briefumschlag - Ermittlung des …

    Allerdings ist anerkannt, dass die Unterschrift ihrer Abschlussfunktion ausnahmsweise auch genügen kann, wenn sie auf dem Testamentsumschlag angebracht ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211/1212).

    Es muss mit dem Testament ein so enger Zusammenhang bestehen, dass sich die Unterschrift auf dem Umschlag nach dem Willen des Erblassers und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Anschluss der in der Testamentsurkunde verkörperten Erklärung in dem Sinne darstellt, dass der Umschlag als letztes Blatt der Testamentsurkunde die abschließende Unterschrift trägt (BayObLGZ 1982, 132/133 m. w. N., BayObLG FamRZ 1988, 1211/1212).

    Die hierzu gezogenen Schlussfolgerungen des Landgerichts sind nicht nur möglich, wenn nicht naheliegend, weil die Erblasserin den Umschlag nicht bei ihren Sachen aufgehoben, sondern dem Beteiligten zu 2 als ihrem Betreuer zur Verwahrung in einem Bankschließfach übergeben hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211/1212; OLG Hamm Report 2001, 367/369).

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden …

    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (…Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; …

    Es ist zwar anerkannt, dass die Unterschrift auf einem fest verschlossenen Briefumschlag, in dem das Testament aufbewahrt wird, ausnahmsweise die fehlende Unterschrift auf dem Schriftstück selbst ersetzen kann, wenn sie mit dem Testamentstext in einem so engen inneren Zusammenhang steht, dass sie sich nach dem Willen des Erblassers und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Abschluss der einliegenden Erklärung darstellt und der Unterschrift keine selbständige Bedeutung zukommt (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212;… Palandt/Weidlich, a.a.O., Rn. 12).

  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Senat, aaO; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; …
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    In der zu § 2247 BGB ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Oberlandesgerichte sind allerdings Ausnahmen anerkannt, daß die "Unterschrift" des Testierenden ihrer Abschlußfunktion je nach Lage des Einzelfalls auch dann genügen kann, wenn sie auf dem (verschlossenen) Testamentsumschlag anbracht ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212) oder sie über dem Test geleistet worden ist, weil unter oder neben dem Text eines privatschriftlichen Testaments für eine Unterschrift nicht genügend Raum zur Verfügung stand (OLG Celle NJW 1996, 2938; OLG Köln Rechtspfleger 2000, 163).

    Sie obliegt - wie die Testamentsauslegung - daher dem Gericht der Tatsacheninstanzen und kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211; NJW-RR 1991, 1222).

    Mit dem Testament muß ein so enger Zusammenhang bestehen, daß sich die Unterschrift auf dem Begleitschreiben oder auf einem Umschlag nach dem Willen des Erblassers und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Abschluß der in der Testamentsurkunde verkörperten Erklärung darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212; NJW-RR 1991, 1222; OLG Celle NJW 1996, 2938).

  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - …

    Die Unterschrift des Erblassers kann ihrer Abschlussfunktion auch dann genügen, wenn sie auf dem Testamentsumschlag angebracht ist (vgl. BayObLGZ 1982, 131/132 f.; BayObLG FamRZ 1988, 1211/1212;… Voit aaO § 2247 Rn. 23).
  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 3 W 30/13

    Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments: Unterschrift des Erblassers …

    Hierbei wird der Umschlag als Teil der Testamentsurkunde, die aus mehreren Blättern bestehen kann, angesehen, wobei der Umschlag als letztes Blatt die Unterschrift tragen muss (…OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 24.06.1996, 22 W 18/96, NJW 1996, 2938; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1985, BReg 1 Z 49/85; Beschluss vom 01.07.1988, BReg 1 a Z 1/88, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00

    Unterzeichnung eines notariellen Testaments auf einem gesonderten Blatt

    Sie obliegt - wie die Testamentsauslegung - daher dem Gericht der Tatsacheninstanzen und kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (…Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 1988, 1211; NJW-RR 1991, 1222).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97

    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

    Die Selbstbenennung der Erblasserin am Anfang des Textes der letztwilligen Verfügung stellt keine Unterschrift im Sinn des § 2247 Abs. 1 BGB dar (vgl. BayObLGZ FamRZ 1988, 1211, OLG Hamm OLGZ 1986, 292;… Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 14, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 2247).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02

    Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von …

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Unterschrift sich am Rand befindet, weil auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum mehr war (OLG Hamm, FamRZ 1986, 728; BayObLG FamRZ 1986, 728, 729), wenn ein Testament auf einem gefalteten Bogen niedergeschrieben ist, die Unterschrift sich unterhalb des Textes auf der linken inneren Seite befindet und die Ergänzung daneben auf der rechten Seite oben erfolgt (BGH NJW 1974, 1083, 1084), oder wenn sich die Unterschrift auf einem verschlossenen Testamentsumschlag befindet (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212).
  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 Wx 81/10

    Auslegung eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments

    Erforderlich ist insoweit, dass die nicht miteinander verbundenen Einzelblätter und die eigenhändige Unterschrift in einem so engen inneren Zusammenhang stehen, dass sie sich nach dem Willen des Erblassers und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Abschluss der Niederschrift darstellt (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212 m.w.N.;… FamRZ 1992, a.a.O.;… Baumann, a.a.O., Rdnr. 53;… Edenhofer, a.a.O.).
  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer …

  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung; …

  • BayObLG, 25.06.1990 - BReg. 1a Z 69/89

    Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Erteilung eines Alleinerbscheins; Erteilung eines …

  • BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89

    Testamentsurkunde über mehrere lose Blätter; Verfügung nur über Erträge des …

  • BayObLG, 26.11.1993 - 1Z BR 84/93

    Form eines Testamentsunterzeichnung auf der zugeklebten Lasche des Umschlags

  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 119/92

    Gemeinschaftliches Testament; Wirksame Testamentsunterschrift; Räumliche …

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